Schlagwort-Archive: Kaffeefahrt

Kaffeefahrt-Opfer klagte versprochenen Gewinn ein

Kaffeefahrt-Opfer klagte versprochenen Gewinn ein

Wer einen Gewinn verspricht oder in Lockbriefen auch nur so tut, muss trotzdem zahlen. Das gilt auch für Kaffeefahrten-Veranstalter: Ein Händler hat einem 64-jährigen Teilnehmer jetzt zähneknirschend 1508,90 Euro überwiesen.

Die Beharrlichkeit hat sich gelohnt. Der versprochene "Bargeldregen" ist tatsächlich auf dem Konto von Gerhard Raith aus Remseck eingegangen. 1500 Euro, plus 8,90 Euro, die Raith für das angeblich kostenlose Mittagessen ausgeben musste. Gezahlt hat ein 37-jähriger Kaffeefahrten-Veranstalter, der mit Gewinnbriefen zu einer Verkaufsausflugsfahrt gelockt hatte – freilich nicht aus eigener Einsicht. Sondern weil die 4. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart ein richtungweisendes Urteil (Aktenzeichen 4S232/09) gefällt hat.

…..

Ein NRC-Vertrieb mit Postfach in Cloppenburg hatte Tausenden in der Region Stuttgart einen "Bargeldregen" von 1500 Euro versprochen. Die Teilnehmer landeten in Gasthöfen …, wo unter anderem Frank C. wartete, Inhaber einer Vertriebsfirma aus Emden. Unter dem Namen Frank von Liechtenstein bietet er auf seinen Touren Wundermittel für Gelenke an. …

Quelle und vollständiger Bericht: Stuttgarter Nachrichten

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Kaffefahrt vorzeitig aufgelöst und Bußgelder verhängt

Kaffefahrt vorzeitig aufgelöst und Bußgelder verhängt

Polizeipräsident Manfred Schweizer selbst hatte öffentlich vor einer Teilnahme an Kaffeefahrten generell gewarnt und vor jenen, für Ende Januar mit einer »Gutschrift von 946,72 Euro« angekündigten, speziell.

… Nichts war’s mit knapp 1000 Euro mehr: Alles Lug und Trug. Am Ende sei die Gewerbeaufsicht des Landkreises eingeschritten, habe dem faulen Zauber des »Finanzdienstleisters Dr. Böhm & Schneider« ein Ende bereitet.

Das Einladungsschreiben an Heidenreich war exakt von jener Bremer »Firma«, vor der die Polizei ausdrücklich gewarnt hatte. »Aktenzeichen: Phillips Lotto Service u. a. ./.« – das Internet mit den einschlägigen Verbraucherforen ist voll davon. Tenor: Finger weg!

Quelle und vollständiger Bericht: Gießener Allgemeine

Ein Sprecher der Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg bestätigte am Montag auf Anfrage der »Gießener Allgemeinen« den Vorgang. Man sei allerdings schon von Polizei und anderen Behörden vorgewarnt gewesen – und auch am 25. Januar schon einmal in der »Krone«. Da habe man den beiden Verkäufern aus Bremen und Umgebung bereits wegen Verstoßes gegen die Gewerbeordnung ein Bußgeld von knapp 1000 Euro aufgebrummt und ihnen gesagt, von der Neuauflage am 26. abzusehen. Von wegen Einsicht bei den Hanseaten: Tags darauf – dann mit den Oberhessen – das selbe Szenario, erneut ein Bußgeld in der genannten Höhe.

Einladung zu Kaffeefahrten: Für Polizei in Gießen ein Fall für die blaue Mülltonne

Die »Nordlichter« blieben bildungsresistent. Auch für 27. Januar sei im Obersuhler Gasthaus »Krone« eine Verkaufsveranstaltung angesetzt worden. Da habe der Landkreis Hersfeld-Rotenburg die zuständige Polizei eingeschaltet und um Amtshilfe gebeten.

Quelle und vollständiger Bericht: Gießener Allgemeine

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Vor „Urlaubsreisen Eva Grimmen“ warnen die Verbraucherzentralen

Vor „Urlaubsreisen Eva Grimmen“ warnen die Verbraucherzentralen

Zahlreiche Saarländer haben in den vergangenen Tagen Post erhalten von „Urlaubsreisen Eva Grimmen” aus Bösel in Norddeutschland. In den Schreiben heißt es: „Sie haben tatsächlich gewonnen!” – und zwar angeblich 5000 Euro. Überreicht werden soll das Geld während einer kostenlosen Stadtrundfahrt in Luxemburg am 11. März. Doch Vorsicht: Nach übereinstimmenden Angaben mehrere Verbraucherzentralen in ganz Deutschland handelt es sich bei dem Unternehmen um eine „unseriöse Gewinnspielfirma”. Von einer Teilnahme an der Stadtrundfahrt wird abgeraten.

Die Verbraucherzentrale in Hamburg führt „Urlaubsreisen Eva Grimmen” auf einer schwarzen Liste (www.vzhh.de/upload/rewrite/TexteRecht/GewinnspieleListe). Demzufolge wird die Firma als unseriös eingestuft, „weil nur eine Postfachadresse angegeben ist, zudem die Gewinnmitteilung ein Vorwand ist, die Empfänger auf eine Verkaufsveranstaltung („großes Weinfest”) zu locken und außerdem die Gewinnmitteilung nur aussagt, dass Sie gewonnen haben, aber nicht was”. Nach Angaben der Gemeindeverwaltung in Bösel existiert dort nur ein Postfach, die Firma selbst habe in dem Ort keinen Sitz, …

Quelle und vollständiger Bericht: Saarbrücker Zeitung

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Polizei und Verbraucherberatung warnen vor Gewinn-Benachrichtigungen

Polizei und Verbraucherberatung warnen vor Gewinn-Benachrichtigungen

Knapp 1000 Euro, eine Kaffeemaschine und einen Ausflug hat ein Mann aus Biberach gewonnen – zumindest steht dies in einem laut Polizeibericht seriös aussehenden Schreiben eines angeblichen Finanzdienstleisters aus dem Kreis Coesfeld.

Das Schreiben wies laut Polizeibericht eine Vorgangsnummer, Datum und Aktenzeichen sowie einen Sachbearbeiter aus. Inhaltlich wurde dem Empfänger die Festsetzung eines nachträglichen Gewinnübergabetermins im März mitgeteilt.

Konkret ging es dabei um die Auszahlung eines Restguthabens …

Bei der Polizei im Kreis Coesfeld wird gegen diese Firma bereits in mehreren Fällen ermittelt. Die Vorgehensweise dieser Leute zielt dem Anschein nach auf eine Art „Kaffeefahrt“ ab, …

Quelle und vollständiger Bericht: Südkurier

Achtung Kaffeefahrt! Die Verbraucherberatung Ulm warnt vor unseriösen Machenschaften von Dr. Schmidt & Partner.

Mal heißen sie Dr. Becker und Partner, mal Dr. Müller und Partner, mal Dr. Wolf, Dr. Hoffmann, Dr. Wagner oder Dr. Böhm und Partner. Und auch Dr. Schneider und Dr. Fischer mit ihren jeweiligen Partnern sind auf ähnlichen Briefbögen zu finden. Verbunden mit dem Zusatz "Finanzdienstleistungen" suggerieren die Schreiben eines: Seriosität. Aber sie sind das genaue Gegenteil, wie das jüngste Schreiben zeigt, das derzeit in Ulm im Umlauf ist: Dr. Schmidt und Partner wollen ein paar Leichtgläubige auf eine Kaffeefahrt locken – und zwar mit einem bar ausgezahlten Gewinn in Höhe von knapp 1000 Euro. "Sie können sich auch selbst davon überzeugen, dass alles mit rechten Dingen zugeht."

Eines ist sicher: Nichts geht hier mit rechten Dingen zu. Dr. Schmidt, Dr. Becker, Dr. Wolf und Konsorten sind abgefeimte Betrüger, das Ganze ist Abzocke pur, vor der Karin Thomas-Martin von der Verbraucherberatung Ulm warnt. …

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… Und das Rahmenprogramm ende damit, dass überteuerte Heizdecken, Nahrungsergänzungsmittel oder Reisen verscherbelt werden. Der Rat lautet: Finger weg von Dr. Schmidt & Partner!

Quelle und vollständiger Bericht: Südwest Presse

Wie gewonnen, so zerronnen

Die Benachrichtigungen hören sich fantastisch an: Von einer monatlichen Rente über 1.000 Euro bis zum Sofortgewinn wird momentan das Blaue vom Himmel versprochen. Die Liste der Gewinnmöglichkeiten wird meist gleich beigelegt, nur abholen müssen die glücklichen Gewinner ihre Preise selbst. "Hinter diesen Gewinnübergabe-Veranstaltungen verbergen sich dann umfangreiche Verkaufsveranstaltungen – die so genannten Kaffeefahrten", informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Firmen wie Dr. Böhm & Schneider aus Bremen, die Ziehungszentrale Ost mit dem Veranstalter Gesund & Vital aus Stettin oder K.-Travel aus Holthausen versuchen gegenwärtig, mit zuckersüßen Einladungen ihre Gewinne an den Mann und die Frau zu bringen. So verspricht K.-Travel neben dem Gewinn von 3 x 3.000 Euro und der kostenlosen Bus-Abholung, Sektempfang, Werksmesse und reichhaltigem Mittagsmenü auch eine Führung mit Showeinlagen. "Während der Veranstaltung selbst wird dann vermutlich von einer Gewinnübergabe weit und breit nichts mehr zu sehen sein", so Schmidt.

"Wer an einer Kaffeefahrt teilnimmt und tatsächlich einen Kaufvertrag abschließt, hat oftmals schlechte Karten. Die Firmen verlegen ihren Sitz gern auf die Schnelle ins Ausland oder sind aufgrund unkorrekter Anschriften nicht erreichbar, wenn der Widerruf des Kaufvertrags zugestellt werden soll", sagt Marion Schmidt. Zur Vorsicht mahnt sie auch bei Anzahlungen, denn die sind oft verloren, wenn man den Kauf bereut.

Vor derartigen Überraschungen kann man sich nur wirksam schützen, wenn alle noch so attraktiven Einladungen ignoriert und gleich im Papierkorb entsorgt werden.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

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Kaffeefahrt-Abzocke rechtzeitig verhindert

Kaffeefahrt-Abzocke rechtzeitig verhindert

Geplante Abzocke betagter Senioren aufgeflogen

Sie löffelten ahnungslos ihren Kuchen und standen kurz davor, übel abgezockt zu werden: 25 teils hochbetagte, gutgläubige Senioren saßen in einer Kirchhörder Gaststätte an der Hagener Straße und wären beinahe Opfer einer neuen Spielart von Kaffeefahrt geworden.

Zum Glück hatte ein skeptischer Mitarbeiter der Stadt seine Kollegen im Ordnungsamt informiert. Die sprengten am Weiberfastnachts-Tag das – so der Rechtsbegriff – „Wanderlager“, bei dem offenbar überteuerte Reisen unters Kaffeevolk gejubelt werden sollten. Der Stadt-Beschäftigte hatte den Kollegen der Gewerbeaufsicht ein Schreiben an seine 96-jährige Mutter Maria G. überreicht.

Falsche Versprechungen

Eine gewisse „TFG Treuhand Finanzgesellschaft“ aus dem Städtchen Emmen in Holland versprach Dubioses. Von der „Auflösung der Firma Reise-Center Deutschland (RCD)“ war darin die Rede und von einem Guthaben über 248,38 Euro. …

Die letzte Reihe im Kleingedruckten alarmierte Heike Tasillo, Vize-Chefin der Gewerbeaufsicht: Da stand was von „Grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung“.

Hinter der steckt eine neue EU-Richtlinie, die Bürokratie abbauen will, aber auch „Schmutzfüße“, so Ordnungsamtschef Ortwin Schäfer, auf den Plan ruft. Dank bester Zusammenarbeit mit den Kollegen in Holland stand schnell fest, von der Firma TFG, 7811 HC Emmen existiert in den Niederlanden nicht mal ein Briefkasten. …

Quelle und vollständiger Bericht: Münsterland Zeitung.de

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Erneute Verurteilung für Kaffeefahrten-Anbieter

Erneute Verurteilung für Kaffeefahrten-Anbieter

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WDR Lokalzeit – Abgezockt, die neue Masche bei Kaffeefahrten ( Video )

Viele Bürger staunten besonders in letzter Zeit nicht schlecht über die Post in ihrem Briefkasten. Darin lag eine Einladung, der Firma Dr. Lehmann & Partner, zu einem Termin bei denen ihnen ein Lottogewinn von rund 1.000 Euro ausgezahlt werden sollte. Doch die meisten davon hatten noch nie zuvor in ihrem Leben Lotto gespielt gehabt.

[Lokalzeit – Werktags, 18.00 Uhr © WDR]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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ZDF Reporter – Reise gewonnen und trotzdem draufgezahlt .. ( Video )

Ein Schreiben im Briefkasten, eine E-Mail im Postfach, oder ein auch netter Anrufer am Telefon – und immer das selbe Versprechen, wie z.B.:

„Sie haben eine Reise gewonnen!
.. eine Woche Türkei – inkl. Flug, Hotel, Frühstück.”

Alles völlig kostenlos – bis auf die Buchungsgebühr und einen “Kerosin,- PAX-TAX”-Zuschlag. Dafür können schon mal rund 100 Euro fällig werden und wer die Reise antritt, dem werden vor Ort noch Zusatzpakete für Ausflüge und Halbpension offeriert.

[ZDF Reporter – Donnerstags, 21.00.Uhr © ZDF]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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AKTE 09 – „Gefälschte Gutscheine und Wucherpreise” das Geschäft der Kaffeefahrten ( Video )

Am 07.04.2009 berichtete die Sendung „AKTE 09″ über die Masche mit den vermeintlich wertvollen Gutscheinen, mit denen immer wieder Menschen auf Kaffeefahrten gelockt werden. Einlösen kann man diese angeblich bei namhaften Unternehmen wie z.B. Media-Markt, Saturn, IKEA, C&A oder OBI.

Nur: Diese Unternehmen wissen davon gar nichts! Und wehren sich jetzt dagegen, dass mit ihrem guten Namen auf Kaffeefahrten gelockt wird.

Exklusiv packt ein Insider für Akte aus:
Und berichtet, was die vermeintlichen Wundermittel wirklich kosten und für wie viel Geld sie dann auf den Verkaufsveranstaltungen angeboten werden.

AKTE 09 über das Millionengeschäft Kaffeefahrt!

[Akte 09 – Dienstags, 22.15 Uhr © Sat1]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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ZDF Hallo Deutschland – Verkäufer einer Kaffeefahrt zur Auszahlung des Gewinns verurteilt ( video )

Mit falschen Gewinnversprechen wurden schon so manche auf dubiose Kaffeefahrten gelockt. Jetzt hat sich ein Teilnehmer zur Wehr gesetzt und fordert seinen versprochenen Gewinn ein.

Theoretisch lassen sich die versprochenen Leistungen einklagen, denn das BGB sieht einen solchen Rechtsanspruch vor. Die Durchsetzung erweist sich in der Praxis allerdings als schwierig, weil sich die Versender von Gewinnschreiben nicht zu erkennen geben und mit Postfächern und falschen Adressen ihre Identität verschleiern.

Doch jetzt hat das Landgericht Gießen in einem Grundsatzurteil (Az.: 20 189/09 vom 30.09.2009) den Verkäufer bei einer Kaffeefahrt zur Auszahlung des im Einladungsschreiben versprochenen Gewinns verurteilt. Bereits in einer vorherigen Verhandlung, die am 02.09.2009 stattfand, habe die Richterin angedeutet, dass der Verkäufer als derjenige, der von den Einladungsschreiben geschäftlich profitiere, auch für die zugesagten Gewinne hafte.

Der Kläger, ein Mann aus dem hessischen Mücke, bekam Recht und erhalte nun die versprochenen 8000 Euro. Dessen Rechtsanwalt Eike Erdel, der sich auf Kaffeefahrten und Gewinnversprechen spezialisiert hat; teilte auf seiner homepage, unter „rechtsanwalt-erdel.de” in einer Pressemitteilung mit, das dieses Urteil eine weit reichende Bedeutung hat, denn künftig könnte jeder unter Berufung auf das Urteil von dem Verkäufer bei einer Kaffeefahrt die Auszahlung des versprochenen Gewinns aus dem Einladungsschreiben verlangen.

Der Jurist aus Homberg kommt zu dem Schluss „dass die Verbraucherschützer und die Polizei fast regelmäßig den Rat erteilten, das man solche Gewinnschreiben wegwerfen sollte. Dieser Rat ist falsch und bedeutet, dass Sie Ihr Geld in den Papierkorb werfen sollen. Es besteht nämlich ein Anspruch auf Auszahlung des Gewinns und solche Ansprüche können durchaus durchsetzbar sein. Wenn Sie ein solches Gewinnschreiben mit Einladung zu einer Ausflugsfahrt erhalten haben und den versprochenen Gewinn durchsetzen wollen, setzen Sie sich mit mir in Verbindung.” (Rechtsanwalt Eike Erdel – rechtsanwalt-erdel.de)

(Die Videobeschreibung basiert auf der Grundlage von eigenen Erkenntnissen bzw. Recherchen. Deshalb kann Sie zwar, wenn auch nur teilweise, – muss aber nicht unbedinkt auch in allen Punkten die Meinung der Produktionsfirma wiedergeben.)

[Hallo Deutschland – Werktags, 17.15 Uhr © ZDF]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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