Schlagwort-Archive: Coburg

Warnung vor Tieren aus dubiosen Quellen

Der Tier- und Naturschutzverein bittet Käufer auf die Herkunft zu achten. Ein Ausbau der Tierauffangstation wird im Sommer fertig gestellt. Damit wollen die Tierschützer dem permanent gestiegenen Platzbedarf gerecht werden.

Quelle :  np-coburg.de /Zum Artikel

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Straelen: Gewinnversprechen per Nachnahme

Die erste Zeile verhieß den Abschied von allen finanziellen Sorgen. “Das große Gewinnen kann beginnen”, leitete die Firma EB-Marketing aus Dortmund den Brief an Hans-Gerd Louven ein. Der müsse sich nur noch “bei unserer Community” anmelden und die “vorab Recherchen, für die passend auf Sie zugeschnittenen Gewinnspiele” für nur 67 Euro sichern. Von Supergewinnspielen war – oft in fehlerhaftem Deutsch – zu lesen, von der “einmaligen Chance” auf ein Traumauto, eine Reise, Geld- und Sachpreise.

Hans-Gerd Louven zahlte den Nachnahme-Betrag von 69 Euro. Die in dem Schreiben genannte 0900er-Nummer, die ihn “so schnell wie möglich auf die Gewinnerstraße” führen sollte, wählte er nicht. “Die kostet ja richtig Geld.” Dafür stellte der Straelener per E-Mail an die Polizei Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug.

Ein Blick auf Google verrät, dass EB-Marketing nicht nur in Straelen tätig ist. “Habe auch heute einen Brief von dieser Firma erhalten. Habe bei der Verbraucherzentrale angerufen. Dem Rechtsanwalt war diese Methode bekannt, aber sagte gleichzeitig, dass ich nichts dagegen tun kann und mein Geld auch nicht zurück bekomme”, berichtet ein Frankfurter. Ein Coburger rät, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund zu stellen.

Quelle : rp-online.de

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Wenn es dem Kind gehört:Finger weg vom Sparbuch

Eltern dürfen nicht ohne weiteres auf die Sparbücher ihrer Kinder zugreifen. Entscheidend ist, wer das Geld anspart und einzahlt. Wenn der Nachwuchs das Geld beispielsweise zu Geburtstagen oder Weihnachten bekam, dürfen es Eltern nicht abheben. Das hat das Landgericht Coburg (AZ: 33 S 9/10) bestätigt und einen Vater verpflichtet, seiner Tochter Geld zurückzuzahlen, das er von ihrem Sparbuch abgehoben hatte.

Ein Vater hatte für seine mittlerweile volljährige Tochter mit ihrem Wissen ein Sparbuch aufbewahrt. Auf das Sparbuch wurden regelmäßig die zu Konfirmation, Geburtstag und Weihnachten anfallenden Geldgeschenke eingezahlt. 1600 Euro hob der Vater ab. Das Geld habe er laut eigenen Angaben nach und nach an die Mutter ausbezahlt, damit diese Anschaffungen für die Tochter finanzieren könne. Dies bestätigte die Mutter aber nicht.

quelle und vollstaendiger Bericht : n-tv.de

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