Schlagwort-Archive: win-finder.com

Gewinnspiele getestet – Kostenfallen vorprogrammiert (Video)

Einige Anbieter verlangten (mit leicht überlesbaren Kosten) Geld für die Teilnahme an Gewinnspielen, bzw. für angebliche Eintragungen bei selbigen. So geriet die Familie auch auf die Seite www.win-finder.com, welche mit der dubiosen Firma Telomax GmbH in Verbindung steht.


Gewinnspiele im Test von gegen-abzocke-blogspot

Quelle: Gegen-Abzocke.blogspot.com / Zum Artikel

Videoquelle: Dailymotion.com / Videokanal von gegen-abzocke-blogspot

via abzocknews.de

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Netzagentur: Rechnungsverbot für Telefon-Abzocker

Netzagentur hat mit einer aktuellen Entscheidung Klarheit bezüglich eines Telefon-Abzockers geschaffen, der über die Telefonrechnung Gelder einziehen ließ.

Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mitteilte, wurde über die Angebote Win-finder.com und Windienst.net versucht, Verbrauchern mit unerlaubten Telefonanrufen und versprochenen Gutscheinen Verträge zu Glückspiel-Eintragsdiensten unterzuschieben. Seit September gingen allein in Baden-Württemberg 77 Beschwerden bei der Verbraucherzentrale ein.

Quelle : winfuture.de

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Abgezockt von win-finder.com oder anderen Glücksfindern? Fordern Sie in Rechnung gestellte Beträge zurück!

Ende November haben wir Sie vor der Abzockmasche win-finder.com gewarnt. Jetzt hat die Bundesnetzagentur den Seitenbetreibern das Handwerk gelegt. win-finder oder andere Gewinnspieleintragungsdienste bzw. Glücksfinder versprechen Besuchern ihrer Internetseiten die Eintragung in 200 Gewinnspiele jeden Monat mit Preisen von bis zu 1 Million Euro. Angeblich tragen die Unternehmen mit einer speziell entwickelten Software Verbraucher monatlich vollautomatisch in 200 Gewinnspiele ein. Für die Registrierung fragen sie nur nach Rufnummer und Geburtsdatum. Hinweise zur Kostenpflichtigkeit des Angebots sucht man auf der Internet-Seite vergeblich. Dennoch stellt die Firma Telomax GmbH über die Telefonrechnung anschließend wöchentlich 9,90 Euro in Rechnung und zieht den genannten Betrag ein. Außer über das Internet versucht das Unternehmen auch per Telefon, Verbraucher zu ködern. Angerufen werden vor allem ältere Menschen. Ihnen stellt man angebliche Gewinne in Aussicht und entlockt den vermeintlichen “Gewinnern” offensichtlich auch verschiedene personenbezogene Daten.

Die Bundesnetzagentur hat diesem Treiben nunmehr einen Riegel vorgeschoben und gegenüber der Firma Telomax GmbH und der Telekom Deutschland GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das bedeutet, dass für alle Forderungen, die in Telefonrechnungen mit den Leitungsnummern 61404 und 83917 bezeichnet wurden, rückwirkend ab dem 30. März 2010 keine Rechnungen mehr gestellt werden dürfen. Falls Sie derartige Rechnungen über ihre Telefonrechnung erhalten haben, dürfen die Beträge nicht mehr von Ihrem Konto eingezogen werden.

Wenn Sie allerdings die in Rechnung gestellten Beträge bereits bezahlt haben, greifen für Sie beide Verbote nicht unmittelbar. Das heißt, Sie müssen aktiv werden und bereits abgebuchte bzw. überwiesene Beträge bei der Telomax GmbH (nicht bei Ihrem Telefonanbieter) zurückfordern. Nutzen Sie dazu unseren Musterbrief Gewinneintragungsdienste.

Quelle und vollstaendiger Bericht : vz-saar.de

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win-finder.com oder windienst.net: Abzocke über Telefonrechnung

Viele Brandenburger schildern derzeit Werbeanrufe, ihrer Auffassung nach von namhaften Firmen, wie z. B. “Yves Rocher” oder “Otto”, welche unter dem Vorwand der kostenfreien Zusendung von Kosmetikartikeln und Kosmetik-Gutscheinen persönliche Daten, wie das Geburtsdatum “der Frau des Hauses”, abfragen würden. Am Telefon ist für die Verbraucher jedoch nicht erkennbar, dass es sich um Nachahmer von Markenfirmen handelt, die z. B. “Yves Roche” oder “o.t.o.” heißen und mit Gewinnversprechen locken.
Mit diesen Anrufen erhalten die Verbraucher eine telefonische Mitteilung über einen Gutscheingewinn und wenig später folgt ein Brief des IFK-Glücksteams aus den USA mit der Aktivierung für www.win-finder.com bzw. ein Brief von der “o.t.o. Ltd.” aus Großbritannien mit der Aktivierung für www.windienst.net – mit angeblich erhaltener “Vollmacht” der Verbraucher.

Tritt dieser Fall ein, müssen Betroffene Ihre nächsten Telefon-rechnungen sorgsam auf “Beiträge andere Anbieter” überprüfen.

“Bei Werbeanrufen mit Datenabfragen sollte man generell vorsichtig sein”, warnt Norbert Richter von der Verbraucher-zentrale Brandenburg. “Einem bestehenden Vertragspartner liegen die persönlichen Daten des Verbrauchers bereits vor, er muss diese also nicht erneut angeben”.

Quelle : vzb.de

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Win-finder und kein Ende – jetzt buchen auch Arcor/Vodafone über die Telefonrechnung ab

Wir berichteten bereits mehrfach über die neue Abzocke der “Dienste” www.win-finder.com und www.windienst.net. Zum Erbeuten der abgezockten Beträge schaltete die Bande die Telomax GmbH Frankfurt ein. Diese wiederum kam zu der Kohle über die Telefonrechnungen der Deutschen Telekom.

Quelle : the-new-boo.blogspot.com

via abzocknews.de

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win-finder.com: Verbraucherzentrale warnt vor neuer Abzocke

Win-Finder verspricht Besuchern seiner Internetseiten die Eintragung in 200 Gewinnspiele jeden Monat mit Preisen von bis zu 1 Million Euro. Angeblich trägt das Unternehmen mit einer speziell entwickelten Software Verbraucher monatlich vollautomatisch in 200 Gewinnspiele ein. Für die Registrierung fragt win-finder nach Rufnummer und Geburtsdatum – um anschließend über die Telefonrechnung wöchentlich 9,90 Euro abzubuchen. Außerdem werden vor allem ältere Verbraucher angerufen, denen angebliche Gewinne in Aussicht gestellt werden. Offensichtlich entlockt man dabei den vermeintlichen “Gewinnern” auch verschiedene personenbezogene Daten.

Sollten Sie eine telefonische Mitteilung über einen Gutscheingewinn und wenig später einen Brief des IFK-Glücksteam mit der Aktivierung für erhalten (haben), müssen Sie Ihre nächsten Telefonrechnungen sorgsam auf “Beiträge andere Anbieter” überprüfen. Momentan werden die Beträge in Höhe von 9,90 € pro Woche von der Telomax GmbH aus Frankfurt am Main geltend gemacht und mit der Telefonrechnung abgezogen. Wenn sich solch ein fragwürdiger Posten auf Ihrer Telefonrechnung befindet, legen Sie zunächst schriftlich Widerspruch bei Ihrem Telefonanbieter ein. Teilen Sie ihm auch mit, wie der Anbieter vorgegangen ist.

Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, den fragwürdigen Betrag nicht zu zahlen und lediglich den unstrittigen Betrag der Telefonrechnung zu begleichen. Der dubiosen Forderung und dem angeblichen Vertragsschluss sollten Sie ebenfalls widersprechen.

Insgesamt muss die bedauerliche Lehre für Verbraucher lauten, dass nun nicht nur Kontoauszüge regelmäßig auf unberechtigte Abbuchungen, sondern auch Telefonrechnungen sowohl in Papierform als auch Onlinerechnungen auf Unregelmäßigkeiten überprüft werden müssen.

Quelle : verbraucherzentrale-bayern.de

via arcadewelten.eu Forum

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