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Skyrim: Enderal – Release Datum zwischen 1. und 3. Juli 2016

Enderal ist eine sich derzeit in Entwicklung befindliche Komplettumwandlung für “The Elder Scrolls V: Skyrim” von SureAI, dem Entwicklerteam hinter den Großprojekten “Nehrim: Am Randes Schicksals” und “Arktwend- Das vergessene Reich”. Enderal wird von professionellen Sprechern vollvertont und wird je nach Spielstil 30 – 100 Stunden Spielspaß bieten.

Screenshot von http://sureai.net
Screenshot von http://sureai.net

Features:

  • Eine glaubwürdige, offene Spielwelt mit eigener Lore und verschiedenen Klimazonen (Wüste, Heiden, Wald, Dschungel..)
  • Eine psychologische, ungewöhnliche Story die sich abseits bekannter Handlungsmuster bewegt
  • Facettenreiche Charaktere mit eigenen Ambitionen und Sympathiesystem
  • Ein überarbeitetes Gameplay mit Erfahrungspunkten, Survival-Elementen und harten, fordernden Kämpfen
  • Ein komplett überholtes Skillsystem mit Klassen, eigenen Spezialfähigkeiten und Tiefgang
  • Ein Möbel/Housing-System, das das komplett eigene Gestalten von Spielerhäusern ermöglicht
  • Eine deutsche und englische, professionelle Vollvertonung

Quelle webseite der Entwickler :  sureai.net /Zum Artikel

Enderal – Der Wegelose Wanderer

Skyrim Gameplay auf Deutsch gibt es hier :

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Glassplitter : Allos, Bircher Müesli

Weitere Informationen:

Der Hersteller hat folgenden Produktrückruf verfasst:

Die Allos GmbH ruft vorsorglich das Produkt Allos Bircher Müesli 650 g mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 2. April 2014 zurück.

In einem angebrochenen Produkt wurde eine Glasscherbe entdeckt. Obwohl es bei einem Einzelfall geblieben ist und es keine Hinweise dafür gibt, dass weitere Produkte der Charge betroffen sind, wird vorsorglich vom Verzehr des Müslis mit dem oben genannten Mindesthaltbarkeitsdatum abgeraten. Andere Chargen des Produktes bzw. andere Produkte der Firma Allos GmbH sind aktuell hiervon nicht betroffen.

Das betroffene Müsli wird von der Allos GmbH, Qualitätssicherung, Zum Streek 5, 49457 Mariendrebber zurückgenommen. Kaufpreise und Portokosten werden erstattet.

 

Qiuelle:  lebensmittelwarnung.de /Zum Artikel

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Spitzelaffäre: BGH bestätigt Urteil gegen Telekom-Mitarbeiter

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den früheren Sicherheitschef der Telekom wegen der Bespitzelung von Journalisten und Aufsichtsratsmitgliedern bestätigt. Damit ist die strafrechtliche Aufarbeitung der Spitzelaffäre abgeschlossen. Der 62-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, Untreue und Betrug verurteilt. Das Urteil ist damit rechtskräftig (Az.: 2 StR 591/11, PDF-Datei).

Quelle und vollstaendiger Bericht: Heise.de/ Zum Artikel

 

 

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Phishing-Attacke bei Facebook: Achtung vor falscher „Facebook Security“ Nachricht! Phishingversuch der übelsten Art!

Wieder einmal versuchen Internetbetrüger mittels eine falschen “Facebook-Security”  Nachricht an Daten von Facebook-Nutzer zu gelangen. Facebook-Nutzer bekommen im Moment eine Nachricht in der sie aufgefordert werden einen Link zu klicken. Angeblich verletze man die Richtlinien von Facebook da man als “lästiger” oder “beleidigender” Facebook-Nutzer eingestuft wurde. Selbstverständlich entspricht dies nicht der Wahrheit. Das Ziel der Internetbetrüger ist es an die Daten von Facebook-Nutzer zu kommen. Folgende Daten werden abgefragt: Vorname, Name, E-Mail, FB-Passwort, Stadt, Geschlecht, Geburtsdatum, E-Mail Zugangsdaten inkl. Passwort, Kreditkartennummer usw.

 

Grafik der Nachricht :

by mimikama.at

 

 

 

 

 

Quelle: mimikama.at /Zum Artikel

 

 

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Veröffentlichung personenbezogener Daten in Internetforum kann gerechtfertigt sein

Die Posten personenbezogener Daten in ein Webforum kann durch öffentliches Interesse gerechtfertigt sein. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg, indem es dem Kläger einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber des Internetforums absprach (Az.: 7 U 134/10).

Ein Nutzer hatte sich in dem Forum kritisch über die Geschäftspraxis eines Unternehmens geäußert. Dem Verbraucher sei vorgespiegelt worden, dass es ein breites Angebot einer Produktart gebe, obwohl ein und dasselbe Produkt unter verschiedenen Namen und verschiedenen Firmen von einem einzigen Unternehmen vertrieben wurde. Um seine Kritik zu untermauern, nannte der Beitragsverfasser den Namen, das Geburtsdatum und die Anschrift des Klägers, der Geschäftsführer mehrerer dieser Firmen war. Die genannten Daten entnahm er dem irischen Handelsregister.

Quelle: heise.de

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“Digitaler Radiergummi” bekommt schlechtes Zeugnis

Mit einer Software sollen Nutzer verfängliche Daten aus dem Internet löschen können. Doch der Daten-Radiergummi hat viele Schwächen.

Ja, der Begriff „digitaler Radiergummi“ ist etwas unpassend, sagt Michael Backes, der Mann, der vor mehreren Jahren die Idee hatte, eine Computersoftware zu entwickeln, die ins Internet gestellte Dateien mit einem digitalen Verfallsdatum versieht.

Quelle : welt.de

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Online-Kriminalität: Wie Kreditkartenbetrüger im Netz fischen

Name, Privatadresse, Geburtsdatum und Kreditkartennummern: Solche Datensätze werden in öffentlich zugänglichen Web-Foren verbreitet. Recherchen ergeben, dass die Daten echt sind – und vermutlich als Werbegeschenk von Kriminellen gedacht.

Quelle : spiegel.de

via abzocknews.de

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Abgezockt von win-finder.com oder anderen Glücksfindern? Fordern Sie in Rechnung gestellte Beträge zurück!

Ende November haben wir Sie vor der Abzockmasche win-finder.com gewarnt. Jetzt hat die Bundesnetzagentur den Seitenbetreibern das Handwerk gelegt. win-finder oder andere Gewinnspieleintragungsdienste bzw. Glücksfinder versprechen Besuchern ihrer Internetseiten die Eintragung in 200 Gewinnspiele jeden Monat mit Preisen von bis zu 1 Million Euro. Angeblich tragen die Unternehmen mit einer speziell entwickelten Software Verbraucher monatlich vollautomatisch in 200 Gewinnspiele ein. Für die Registrierung fragen sie nur nach Rufnummer und Geburtsdatum. Hinweise zur Kostenpflichtigkeit des Angebots sucht man auf der Internet-Seite vergeblich. Dennoch stellt die Firma Telomax GmbH über die Telefonrechnung anschließend wöchentlich 9,90 Euro in Rechnung und zieht den genannten Betrag ein. Außer über das Internet versucht das Unternehmen auch per Telefon, Verbraucher zu ködern. Angerufen werden vor allem ältere Menschen. Ihnen stellt man angebliche Gewinne in Aussicht und entlockt den vermeintlichen “Gewinnern” offensichtlich auch verschiedene personenbezogene Daten.

Die Bundesnetzagentur hat diesem Treiben nunmehr einen Riegel vorgeschoben und gegenüber der Firma Telomax GmbH und der Telekom Deutschland GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das bedeutet, dass für alle Forderungen, die in Telefonrechnungen mit den Leitungsnummern 61404 und 83917 bezeichnet wurden, rückwirkend ab dem 30. März 2010 keine Rechnungen mehr gestellt werden dürfen. Falls Sie derartige Rechnungen über ihre Telefonrechnung erhalten haben, dürfen die Beträge nicht mehr von Ihrem Konto eingezogen werden.

Wenn Sie allerdings die in Rechnung gestellten Beträge bereits bezahlt haben, greifen für Sie beide Verbote nicht unmittelbar. Das heißt, Sie müssen aktiv werden und bereits abgebuchte bzw. überwiesene Beträge bei der Telomax GmbH (nicht bei Ihrem Telefonanbieter) zurückfordern. Nutzen Sie dazu unseren Musterbrief Gewinneintragungsdienste.

Quelle und vollstaendiger Bericht : vz-saar.de

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Online-Adventskalender: Vorsicht vor lästiger Werbung und Datensammlern

Vorsicht vor Adventskalendern im Internet: Hinter vielen Angeboten steckt vor allem eines: Der Versuch, an Daten zu kommen – oder Nutzer mit lästiger Werbung bombardieren zu können.

Hinter den Türchen von Adventskalendern im Internet verbergen sich oft Gewinnspiele. Teilnehmer werden von Firmen mit Preisen angelockt – mit einem Hintergedanken. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat 18 Internet-Adventskalender für Kinder – unter anderem von Bravo, Haribo, Wendy und t-online – unter die Lupe genommen und geprüft, welche Daten gesammelt werden und ob Kinder erfahren, was mit ihren Angaben geschieht. Das Ergebnis: Die Kinder müssen fast ausnahmslos mehr Daten preisgeben, als die Verbraucherzentrale für erforderlich hält.

So müssen Kinder gleich bei 16 der 18 Kandidaten den Vor- und Zunamen sowie ihre Anschrift eintragen. Fehlt eine der Angaben, ist eine Teilnahme am Gewinnspiel nicht möglich. Lediglich bei zwei Kalendern (pombaer.de und wendy.de) genügen E-Mail-Adresse und Passwort. Sechs Unternehmen (bruder.de, kinder.de, haribo.de, simbatoys.de, rtI II.de, viva.de und bravo.de) fragen darüber hinaus nach Geburtsdatum bzw. Alter; bei zwei weiteren ist die Angabe des Alters freiwillig. Ein Drittel der Anbieter will auch die Telefonnummer wissen. Sechs Veranstalter laden dazu ein, einen Newsletter zu abonnieren, über den später weitere Kaufangebote zu erwarten sind.

Quelle : computerbetrug.de

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AK Vorrat klagt gegen die Volkszählung 2011

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) wird im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde gegen die für das kommende Jahr geplante Volkszählung Klage einreichen.

Die Organisation kritisiert, dass mit der Maßnahme die Sammlung von Informationen über die Bürger durch den Staat fortgesetzt werde. “Die Daten aller in Deutschland lebenden Menschen werden im nächsten Jahr in einer gewaltigen Datenbank zusammengeführt und ausgewertet”, fasst der AK Vorrat die Situation zusammen.

Ein großer Teil der Bevölkerung soll dazu verpflichtet werden, zahlreiche Fragen aus dem persönlichen Lebensbereich zu beantworten. Dabei gehe Deutschland weiter als die EU-weit abgestimmte Vorlage zur Volkszählung und erfrage beispielsweise auch die Religionszugehörigkeit. Verweigert man die Aussagen, drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro.

Quelle : winfuture.de

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