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Facebook: Melango auf dem Vormasch – Das Werbepaar der Abofalle

Facebook rund 901 Millionen monatlich aktive Nutzer angemeldet, laut den Betreibern, so sollte man auch meinen das Facebook ein wenig auf die Nutzer acht gibt bei Verstoessen von Firmen sehr schnell reagiert und ggf. diese z.b. von den Werbe Anzeigen schnell generell dort sperrt, aber wohl falsch Gedacht.

Den im moment geht folgende Werbeanzeige bei Facebook rum, wobei was heisst sie geht rum, sie wird geschaltet bei Facebook und sieht wie folgt aus :

 

quelle : http://www.facebook.com/Detektive.wie.wir

 

 

 

 

 

 

geben wir die Adresse grosshandel-exclusiv.de in dem Browser ein, werden wir weiter geleitet an die Adresse : konkurswaren-katalog.de :

 

by http://blog.arcadewelten.eu
screen vom 18.07.2012

 

 

 

 

 

 

 

Ein Impressum sucht man hier aber vergebens also bleibt nur die Abfrage bei denic wer die Domain den Registriert hat und Inhaber ist :

Domaindaten

Domain konkurswaren-katalog.de
Letzte Aktualisierung 09.07.2012

Domaininhaber

Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte.

Domaininhaber: Thomas Wachsmuth
Organisation: Melango.de GmbH
Adresse: Neefestraße 88
PLZ: 09116
Ort: Chemnitz
Land: DE

Administrativer Ansprechpartner

Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und gegenüber DENIC auch verpflichtet ist, sämtliche die Domain konkurswaren-katalog.de betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden.

Name: Thomas Wachsmuth
Organisation: Melango.de GmbH
Adresse: Neefestraße 88
PLZ: 09116
Ort: Chemnitz
Land: DE

Also die Firma Melango.de GmbH ist dafuer Verantwortlich, aber die kennen wir doch aus anderen Artikeln und auch schon hat die Melango.de GmbH Preise abgeraeumt und zwar drei mal das Schwarze Schaf, hier mal einige Artikel die sicherlich Interessant sein duerften :

Abo-Falle melango.de: Verbraucherkritik reißt nicht ab

Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als “Schwarzes Schaf” gebrandmarkt

Melango bietet 100-€-Falle an

Urteil: Kein Zahlungsanspruch für Melango

Amtsgericht Detmold weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Gesellschaft zurück

Amtsgericht Bochum weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Privatperson zurück

Amtsgericht Düsseldorf weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Journalistin zurück

Onlinemarktplatz Melango.de zum dritten Mal als “Schwarzes Schaf” gerügt

Wie Melango.de bei Facebook in die Falle lockt

Also unbekannt ist die Firma auf keinen Fall, unserer meinung nach natuerlich, aber ich denke das wird auch der geneigte Leser hier denken.

Aber zurueck zu der Seite konkurswaren-katalog.de dort wird ja einiges angeboten, wir interessieren uns fuer ein Apple iPhone 4(S) aus Konkurs meines ist leider Kaputt, ein klick bringt uns zu einer Weiteren Webseite :

by http://blog.arcadewelten.eu
screen vom 18.07.2012

 

 

 

 

 

 

 

Ein Impressum fehlt hier immer noch, auch irgend eine Art AGB, Datenschutz Belehrung oder etwas in dieser Art ist hier Fehlanzeige.

Auch fehlt hier eine sehr wichtige Sache und zwar, bei Melango bzw. und deren anderen Betrieb enden Seiten darf sich nur Personen gewerblichen Naturen Anmelden, und kein normaler Endverbraucher, hier extra auch noch mal extra beschrieben :

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Benutzung von Melango.de ausgeschlossen. Bei der Registrierung bestätigen Sie uns ausdrücklich, dass Sie im Sinne des BGB §14 als Unternehmer handeln. Privatpersonen, die sich wider besseres Wissen als Gewerbetreibende registrieren, um Zugang auf  Melango.de zu erhalten, werden nach Kenntnis des Anbieters von dieser Tatsache endgültig mit ihrem Account gesperrt.

 

by http://blog.arcadewelten.eu
screen vom 18.07.2012

 

 

 

 

 

 

 

 

Und das ist bei den Landingpages, bzw. Beworbenen Adressen bei Facebook gar nicht Beschrieben, man verzichtet scheinbar einfach mal darauf.

 

Auf dem Server konkurswaren-katalog.de liegen noch folgende andere Webseiten :

 

konkurswaren-katalog.de

melango.de

privatkunden.melango.de

produktverwaltung.melango.de

textvorlage.melango.de

www.melango.de

www.wir-lieben-grosshandelspreise.de

 

Sehr Lustig im Impressum unter der Adresse melango.de werden direkt Meldungen aller : Unsere Verträge im Internet sind rechtswirksam!

Angepriesen mit Urteilen die fuer Melango gut ausgegangen sind, das es aber nicht immer fuer die firmen gut ausgeht, sieht man in diesem Artikel wo wir einige Artikel verlinkt haben wo es fuer die Firma Melango GmbH eines auf die Finger gab, diese Urteile fehlen komischerweise auf der Seite von Melango, hat man diese etwa vergessen mit anzugeben ? 😉

Also Augen auf, und lasst euch nicht Abzocken 😉

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Abzocker und Geschäftemacher immer raffinierter

Einfach auflegen – eine Zeit lang hat dieser Rat von Verbraucherschützern geholfen, um ungebetene Anrufer abzuwimmeln, die am Telefon irgendetwas aufschwatzen wollen. Aber das funktioniert nicht mehr. „Die Maschen der Abzocker sind raffinierter geworden“, sagt die Juristin Gabriele Emmrich von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (VZSA). Das Ergebnis seien massenhaft ungewollte Verträge, die auf Lug und Trug basierten. Sie trieben zunehmend mehr Verbraucher zur Verzweiflung und in die Beratungsstellen.

Quelle:  mz-web.de /Zum Artikel

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Das neue Telekommunikationsgesetz: Vorteile für die Telefonkunden

Das novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG verbessert die Rechte der Kunden gegenüber den Anbietern. Das betrifft sowohl Umzug und Anbieterwechsel als auch Call-by-Call-Telefonate, Warteschleifen bei Hotlines sowie den Mobilfunk.

Wer umzieht, kann nun seine Telekommunikationsverträge – ganz gleich ob Festnetz, Internet oder Mobilfunk – ohne Änderung der Vertragslaufzeit oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen an den neuen Wohnort mitnehmen. Vorausgesetzt, der Anbieter bietet die vereinbarte Leistung auch dort an. Für den Aufwand darf das Unternehmen ein Entgelt verlangen – allerdings nicht mehr, als die Schaltung eines Neuanschlusses kostet.
Quelle: verbraucherzentrale-sh.de /Zum Artikel

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Flache Computer vor Gericht – Falsche Verträge im Internet – Fremde Polizisten in der Wohnung

Die Justiz nimmt keine Rücksicht auf die Funkausstellung. Erst wenn diese vorüber ist, will das Landgericht Düsseldorf den Rechtstreit zwischen Apple und Samsung über angeblich nachgemachte Tablet-Computer entscheiden. Außerdem in der heutigen Presseschau: Kritik am Gesetzentwurf gegen Abofallen, Hamburger Ermittlungen gegen Autoanzünder und vieles andere.

Quelle: Lto.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Mit Probepackung via Cold-Call zur Abofalle

Mit der Zustellung einer Probepackung schieben die Medivatis GmbH, Medi-Pharm und Hirschberger NaturRat derzeit Verträge über die monatliche Zusendung angeblich gesundheitsfördernder Nahrungsergänzungsmittel (z.B. Ginkgo-Präparate) unter. Dabei werden gezielt Senioren angerufen.

Quelle: Vz-BaWue.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Via2: Abzocknews.de

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Rückzahlung
 nach Abzocke
 erzwungen

Im vergangenen Jahr schloss eine CLT Marketing GmbH aus Cappeln auf Kaffeefahrten Reiseverträge mit Zahlung eines „Christophoros – Sorglospaketes“ für 49 Euro pro Person ohne Übergabe eines Sicherungsscheins ab. Als Reisende den Vertrag später widerriefen, schickte der Veranstalter eine Stornokostenrechnung anstatt die bereits gezahlten Gelder zurück zu zahlen.

Quelle: Moz.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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sunphone24.de: Das Schwarze Schaf im Mai 2011

Dubiose Handyverträge

Anbieter:
sunphone24.de

Vorgang:

Neben den bekannten Netzbetreibern und Mobilfunkprovidern gibt es auch immer mehr Online-Shops, die als eine Art „Zwischenhändler“ Handyverträge anbieten. Doch auch in diesem Segment scheinen nicht alle Anbieter seriös zu sein. So sorgte zum Beispiel laut Verbrauchermeldungen das Online-Portal sunphone24.de für viel Ärger und Beschwerden. Daher verleihen die Markenschutzexperten von OpSec Security dem Betreiber der Seite den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Mai.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Der Online-Shop sunphone24.de bietet sowohl Handys als auch Handyverträge an. Doch wie Verbraucher OpSec meldeten und auch verschiedenen Internetforen zu entnehmen ist, kam es in vielen Fällen zu erheblichen Problemen bei der Abwicklung. So warteten Kunden bei reinen Handy-Käufen vergeblich auf die per Vorkasse bereits bezahlten Mobiltelefone. Bei Handyverträgen hieß es, dass die Grundgebühr wegfalle, doch auf den Rechnungen waren sie dann doch ausgewiesen.

Quelle und vollstaendiger Bericht : das-schwarze-schaf.com

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ZDF Frontal 21 vom 24.05.11: Die Riesterfalle – Miese Geschäfte mit der Zusatzrente (Video)

Die Riester-Rente ist schlechter als ihr Ruf. Zu diesem Ergebnis kommen unabhängige Versicherungsexperten. Eine Vielzahl von Riesterverträgen sei für den Kunden völlig unverständlich, tatsächliche Kosten würden im Kleingedruckten versteckt.

Quelle: ZDF.de / Zum Artikel

Via: Gegen-Abzocke.blogspot.com / Zum Artikel

Videoquelle: Youtube.com / Videokanal von gabscom

via abzocknews.de

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Ratenzahlung: Kunden können von Versicherern Geld zurückfordern

Sieg für Verbraucher: Einem Urteil zufolge haben Versicherer die Kosten für Verträge mit monatlichen Beiträgen nicht korrekt ausgewiesen. Viele Kunden könnten nun zuviel bezahlte Zinsen zurückverlangen.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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ARD Ratgeber Recht vom 29.01.11: Dubiose Internetverträge (Video)

outlets.de, onlinedownloaden.de, Top-of-Software.de, opendownload.de, routenplaner-service.de, routenplaner-power.de – die Masche ist stets dieselbe. Damit sie funktioniert und möglichst lukrativ ist, müssen drei Bedingungen gegeben sein…

Quelle : antiabzockenet.blogspot.com

via abzocknews.de

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