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Teurer Schutz gegen lästige Telefonwerbung, Verbraucherzentrale warnt vor fragwürdigen Firmen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Vor fragwürdigen Angeboten der Firmen “Verbraucher Werbeschutzbund” und “raus da” warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. Beide Firmen versuchen per unerwünschtem Anruf, gutgläubigen Menschen mit ihren dubiosen Angebo-ten Geld aus der Tasche zu ziehen. Der “Verbraucher Werbeschutzbund e.V.” mit Postfach in Rees an der holländischen Grenze, bietet für 89,95 Euro telefonisch ein “Datenschutz-Paket” an, das vor unlauterer Werbung und gegen Datenmissbrauch schützen soll. Etliche Menschen haben sich bereits bei der Verbraucherzentrale beschwert, weil der Betrag vom Konto abgebucht wurde, obwohl sie wissentlich keinen Vertrag abgeschlossen haben.

Die Firma “raus da” versucht mit einer ganz ähnlichen Masche an Geld zu kommen. “Um zukünftig unerwünschte Telefonwerbung einzuschränken” kann man sich von diesem Unternehmen auf Telefonwerbesperrlisten setzen lassen und erhält Musterbriefe, um Abonnements oder teure Handytarife zu widerrufen. Die Unterlagen werden für 49,95 Euro per Nachnahme zugestellt, d.h. man “kauft die Katze im Sack” bevor überhaupt eine Leistung erbracht wurde.

Schon mit ihren unerwünschten Werbeanrufen verstoßen diese Firmen gegen geltendes Recht, darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Die vermeintlichen
“Verbraucherschützer” ziehen arglose Verbraucher mit der gleichen Masche über den Tisch, gegen die sie scheinbar vorgehen wollen.

Hilfe und Unterstützung erhalten alle Rat suchenden Verbraucher in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. oder am Verbrauchertelefon montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr unter 09001 / 77 80 80 1 (für 1,50 Euro pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom; evtl. abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter). Mit den Telefonkosten sind die Kosten für die Beratung beglichen.
VZ-RLP

quelle : Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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www.nachbarschaft24.net „Auf keinen Fall zahlen“ (Interview)

Online-Abzocker schüchtern ihre Opfer damit ein, dass einzelne vom Gericht zur Zahlung verurteilt wurden. Doch der Berliner Anwalt Ronny Jahn rät, nicht zu zahlen.

Jüngst wurde ein Opfer der Seite www.nachbarschaft24.net zur ­Zahlung von 54 Euro verurteilt. Was bedeutet das Urteil für andere Opfer von Online-Abzockern?

Jahn: Sie sollten sich nicht verun­sichern lassen. Die meisten tappen in die Kostenfalle, weil sie nicht erkennen, dass die Anmeldung auf der Seite etwas kostet. Dies hat das Opfer in diesem Fall offenbar nicht überzeugend dargelegt. Wenn sich Betroffene richtig gewehrt haben, gingen die ­Fälle stets gut für sie aus.

Was sollten Opfer tun?

Jahn: Sie sollten den Betreibern schreiben, dass sie aufgrund der unzureichenden Preisinformation auf der Seite von einem kostenfreien Angebot ausgegangen sind und dass sie keinen kostenpflichtigen Vertrag schließen wollten. Die Verbraucherzentralen bieten auf ihren Internetseiten Musterbriefe an. Wenn später Mahnungen und Inkassobriefe kommen, sollte man diese ignorieren. Wenn wirklich ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, sollten Betroffene widersprechen. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass der Seitenbetreiber Klage erhebt, sollte ein Anwalt eingeschaltet werden.

Ist die Abzocke kein Betrug?

Jahn: Die Staatsanwälte tun sich schwer damit. Doch selbst wenn kein Betrug vorliegt, bedeutet das nicht, dass die Betroffenen zahlen müssen. Das betonen auch immer wieder die Staatsanwälte.

quelle : www.test.de, Hier klicken um den Artikel anzusehen.

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Warnung ! Betrüger wollen abkassieren

Wesel (RP) Vorsicht Abzocker! In Wesel und Umgebung sind Briefe unterwegs, in denen Gebühren für einen Eintrag in den so genannten Bundessterbeanzeiger verlangt werden. Polizei und Verbraucherzentrale warnen eindringlich davor, auf diese Forderung einzugehen, da es sich um Betrüger handelt. Der Bundessterbeanzeiger mit angeblichem Sitz in Berlin existiert nicht.

Ausgenutzt und verunsichert

In dem Schreiben wird für einen einmaligen Standardeintrag in den Bundessterbeanzeiger eine Gebühr von 63,12 Euro verlangt, die sofort fällig wird. Unterschrieben ist der Text von einem Gerd Mülich, der sich als Hauptsekretär ausgibt. “In Wesel sind solche Briefe im Umlauf”, sagt Ursula Möllmann von der Verbraucherzentrale. “Es gab einige Anfragen von Angehörigen, die einen Todesfall in der Familie hatten.” Die Betroffenen sollten zahlen, weil die Sterbefälle im Bundessterbeanzeiger eingetragen worden seien.

quelle : rp-online.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Die Kaffeefahrt-Mafia kommt

WEISSENBURG – Ein deutschlandweit berüchtigter Anbieter von Kaffeefahrten ist derzeit in der Region aktiv. Das sogenannte «Konten-Verwaltungszentrum» verspricht in Briefen einen Geldgewinn in Höhe von 1568 Euro. Die Übergabe soll im Rahmen einer Halbtagesfahrt stattfinden. Am Montag, 25. Mai, kurvt der Bus durch Pleinfeld, Ellingen, Weißenburg, Nennslingen, Thalmässing und Greding, um potentielle Opfer aufzusammeln. Der Bayerische Verbraucherschutz warnte ge-genüber unserer Zeitung eindringlich vor dem «Konten-Verwaltungszentrum».
Die Methoden sind ebenso gerissen wie dreist: «Auf das erste Schreiben vom 1.12.2008 erhielten wir keine Antwort von Ihnen. Uns erscheint es ungewöhnlich, wollen Sie wirklich auf diesen Betrag verzichten?», heißt es scheinheilig in dem Brief. «Wir geben Ihnen nun letztmalig die Chance diesen Betrag auf unserer Sonderfahrt abzuholen.» 1568 Euro stehen Frau X angeblich noch zu. Das will das Konten-Verwaltungszentrum bei der Auflösung einer Firma festgestellt haben.

Quelle : weissenburger-tagblatt.de, Hier klicken um vollen Artikel zu lesen
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