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Der ewige Kampf gegen Abzocker

Die Rentnerin, die mit Gewinnspielen übers Ohr gehauen wurde. Das Ehepaar, das sich über eine ungebetene Tarifumstellung seines Telefonanbieters wundert. Der Jugendliche, der Musik aus dem Internet heruntergeladen hat und nun 6000 Euro zahlen soll. Drei typische Fälle für die Verbraucherzentrale Osnabrück.

Probleme mit dem Verbraucherrecht, der Telekommunikation und Kostenfallen im Internet machen mittlerweile fast die Hälfte der Beratungsarbeit aus, sagte Leiterin Christine Bergmeyer bei der Vorstellung des Jahresberichtes. Die Fälle würden schwieriger und langwieriger. Bei manchen gehe es nicht ohne Juristen der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Abzocker-Firmen im Internet „sprießen wie Pilze aus dem Boden“, erleben Bergmeyer und ihre Kolleginnen Waltraud Tönnies und Petra Borgmann im Alltag. Offensichtlich gebe es immer noch viele Menschen, die in eine Abo-Falle getappt sind und widerspruchslos ihre „Gebühren“ zahlen: „Das muss sich lohnen.“

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Großteil der Spam-Mails kommt aus den USA

Aus einer aktuellen Studie der Sicherheitsexperten von Sophos geht hervor, dass die Vereinigten Staaten auch weiterhin Weltmeister beim Versand von Spam-Mails sind. Insgesamt stammt ein Sechstel der Spam-Nachrichten aus den USA.

Direkt nach den Vereinigten Staaten, die im zweiten Quartal 2009 auf einen Anteil von 15,6 Prozent aller Spam-Mails kamen, folgt Brasilien mit 11,1 Prozent. Auf den weiteren Plätzen liegen die Türkei mit 5,2 Prozent, Indien mit 5,0 Prozent und Südkorea mit einem Anteil von 4,7 Prozent.

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Kündigung nach Verstoß gegen eBay-Grundsätze rechtens

Der Kartellsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat in einer mündlichen Verhandlung die Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eBay die fristgerechte Kündigung ermöglicht, ohne dass ein besonderer Grund dafür angegeben werden muss, für wirksam erachtet. Mit einer solchen Kündigung nütze eBay nicht missbräuchlich eine marktbeherrschende Stellung aus, denn eine derartige Stellung komme eBay als Anbieter von Internet-Verkaufsplätzen nicht (mehr) zu.

eBay sperrt immer wieder Konten von Händlern, die regelmäßig schlecht bewertet werden oder gegen die Grundsätze der Online-Auktionen verstoßen. Nicht selten klagen die Betroffenen dann gegen die Kündigung. Im vom Kartellsenat verhandelten Fall erfolgte diese fristlos, aber nicht ohne Grund: Über das Mitgliedskonto eines Computershops wurde auf Artikel geboten, die dieser Shop unter einem zweiten Konto selbst eingestellt hatte. Dieses sogenannte Shill Bidding ist nach den eBay-Grundsätzen verboten.

Der Kartellsenat wies die dagegen eingelegte Beschwerde nach mündlicher Verhandlung durch Urteil vom 17. Juni 2009 zurück (Az. Kart W 11/09). Das Urteil ist rechtskräftig

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Jeder Sechste antwortet auf Spam-E-Mails

Laut einer neuen Studie geht ein erschreckend hoher Anteil der Web-Nutzer auf die Inhalte von Spam-Nachrichten ein. Angeblich antwortet jeder sechste amerikanische User auf Spam-Mails.

Die Studie (PDF) wurde von der Messaging Anti-Abuse Working Group, einer Organisation von Messaging- und E-Mail-Anbietern, durchgeführt. Man befragte rund 800 Personen in den USA und Kanada und stellte fest, dass viele freimütig auf fragwürdige E-Mails antworteten.

Viele der befragten Nutzer hielten sich außerdem selbst für Internet-Experten, was jedoch nur in den seltensten Fällen tatsächlich zuträfe, so die Autoren der Studie. Rund zwei Drittel der Befragten gaben an, sie wären durchaus erfahren, was die Internet-Sicherheit angeht.

Nur ein Drittel vermeidet jedoch die Herausgabe von E-Mail-Adressen auf Websites. Auch sonst geht der Großteil der Nutzer eher fahrlässig mit seinen E-Mail-Daten um. So nutzt nur jeder Vierte bei dubiosen Angeboten eine alternative Adresse.

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Microsoft verklagt Instant Messaging Spammer

Microsoft geht derzeit mit aller Härte gegen Firmen und Personen vor, die den Windows Live Messenger für die Verbreitung von Spam und Phishing-Versuche missbrauchen. Bei einem Gericht in Seattle wurde nun eine umfangreiche Klage angestrengt.

Die Redmonder beschuldigen die Firmen Funmobile und Mobilefunster sowie eine Reihe von Einzelpersonen, den Instant Messaging-Dienst absichtlich für Versuche missbraucht zu haben, an die die persönlichen Daten anderer Nutzer zu gelangen. Dabei wurden offenbar verschiedene Methoden angewandt.

Microsoft listet in seiner Klage eine Vielzahl von Phishing-Versuchen auf, bei denen unter anderem Nachrichten verschickt wurden, die so gestaltet waren, dass sie dem Empfänger wie Nachrichten von vertrauten Personen erschienen. Außerdem wurden Nachrichten verschickt, die auf gefälschte Websites von anderen Diensten verwiesen oder nachgemachte Support-Seiten von Microsoft.

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Polizei darf E-Mails auf Servern beschlagnahmen

Die Polizei darf mit einer richterlichen Verfügung zur Hausdurchsuchung auch E-Mails beschlagnahmen, wenn der Beschuldigte diese nicht auf seinem PC, sondern auf dem Server des Providers lagert.

Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen wurde zurückgewiesen. Gegen diesen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs und Untreue geführt. Das zuständige Amtsgericht hatte eine Hausdurchsuchung angeordnet, um Unterlagen und Datenträger zu finden, die als Beweismittel in Betracht kommen.

Das Gericht entschied, dass die Entscheidungen den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügen, so dass der Beschwerdeführer durch die Sicherstellung der E-Mails auf dem Server des Providers nicht in seinen Grundrechten verletzt ist. Eine entsprechende Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses durch die Strafprozessordnung sei im Zuge der Verbrechensbekämpfung und der Wahrheitsermittlung im Strafverfahren legitim.

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Frankreich: Filesharer nach Zufallsfund verurteilt

Die französische Justiz hat einen Filesharing-Nutzer verurteilt, dessen umfangreiche Sammlung illegaler Kopien durch einen so genannten Zufallsfund aufflog.

Im Gegensatz zu den USA, wo eine Filesharing-Nutzerin wegen nur 24 Songs zu einer Millionenstrafe verurteilt wurde, beließen es die Richter in Frankreich bei einer Geldstrafe in Höhe von 33.000 Dollar. Allerdings kam noch eine zweimonatige Gefängnisstrafe hinzu, die auf Bewährung ausgesetzt wurde.

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Variante des Koobface-Wurms kapert Twitter-Konten

Die Entwickler des Schädlings testen neue Funktionen. Dazu gehört der Versand von Nachrichten im Namen eines Twitter-Nutzers. In den Tweets enthaltene Kurz-URLs leiten die Empfänger auf manipulierte Video-Websites.

Cyberkriminelle experimentieren mit einer neuen Funktion, die in aktuellen Varianten des Wurms “Koobface” enthalten ist. Nach Angaben des Sicherheitsanbieters TrendMicro richtet sie sich gegen Nutzer des Mikroblogging-Diensts Twitter. Auf einem infizierten Rechner könne der Schädling das Konto eines Twitter-Nutzers kapern und in dessen Namen Tweets veröffentlichen.

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Forscher bremsen Conficker-Wurm aus

Er ist immer noch da und er legt offenbar wieder los: Der Windows-Wurm Conficker. War es zwischenzeitlich recht still um ihn geworden, ist die Zahl der infizierten Systeme nach der Statistik der Conficker Working Group (CWG) im Juni von etwas über vier Millionen (unique IPs) auf über fünf Millionen gestiegen. Die A-Variante ist allerdings etwas wählerisch: Sie greift keine Windows-Systeme an, die in der Ukraine beheimatet sind.

“Aktuell beobachten wir Millionen von Zugriffen pro Tag”, berichtet Tillmann Werner. “Wie stark die Anzahl an Infektionen zurückgehen wird, müssen wir abwarten. Auf jeden Fall haben wir einen kleinen Teil dazu beigetragen, die Ausbreitung zu unterbinden.” In der Tat stagniert die Zahl der infizierten Systeme seit dem vergangenen Wochenende nicht nur, sondern geht sogar zurück.

Nach Meinung der Forscher sei es nun wichtig, bereits infizierte Systeme zu bereinigen, damit die Infektion nicht wieder aufflackern kann. Dazu haben sie unter der Adresse einige Hilfsprogramme zusammengestellt. Leder und Werner hatten bereits Anfang des Jahres eine Analyse des Wurms und Tools zum Aufspüren veröffentlicht.

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