Schlagwort-Archive: DIG Deutsche Internetinkasso GmbH

Solvenza24 (ehemals DIG GmbH) fordert nun für Abofallen der IContent GmbH

Das ging ja wirklich fix. Kaum hat die DIG Deutsche Internetinkasso GmbH sich in Solvenza24 GmbH umbenannt, schon wird wieder für die ehemaligen Abofallen der IContent GmbH aus Rodgau gemahnt.

Quelle und vollständiger Bericht: netzwerk-gegen-internetkriminalitaet.de

Weiterführende Informationen und Material auf Abzocknews.de:

Via Abzocknews.de

 

 

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Die Vendis GmbH zieht in die “Stacheldrahtfestung” von Michael Burat im hessischen Rodgau?!

Die sich auf Abofallen für Gewerbetreibende (B2B) spezialisierte Vendis GmbH (GF: Eva Rüpps), auf welche oftmals auch ganz normale Verbraucher reinfallen, in Anlehnung an die Melango.de GmbH (GF: David Jähn, Thomas Wachsmuth), hat jetzt ihren Briefkasten Sitz wohl in die Firmenzentrale von Michael Burat verlegt – ob dies mit den Erkenntnissen der StA Berlin zu tun hat? Obwohl, die ersten Spuren der Vendis GmbH führten ja schon in verdächtige Nähe zu Michael Burat bzw. seinem “kollegialen” Umfeld.

Und zwar zu den Gebrüdern Schmidtlein, die derzeit mit neuen Abofallen-Bezahlfunktionen experimentieren – und dabei die Ressourcen versierter alter Bekannter nutzen; ansonsten versucht man sich ja auch als sogenannter Mehrwertdiensteanbieter. Dies zeigt erneut, dass die vermeintlich unabhängig voneinander agierenden Geflechte in Wirklichkeit eben sehr eng miteinander verbandelt sind – sei es über Kooperationen, Infrastruktur und häufig über einen harten Kern von Juristen, welche überwiegend als “einschlägig bekannt” gelten.

Abschließend sollte an dieser Stelle vielleicht noch kurz erwähnt werden, dass das im letzten Dezember ausgeraubte Inkassobüro DIG Deutsche Internetinkasso GmbH (GF: Réka Franko / vorher: Réka Lengyel | Prokuristen: Robert Adamca / Michael Burat | Qualifizierte Person: Nikolai Fedor Zutz / vorher: Ralf D. Ostermann) für die Melango.de GmbH wirkte – die Vendis GmbH könnte man auch als Trittbrettfahrer nach dem Vorbild der Melango.de GmbH umschreiben, doch wer weiß, nachher haben die auch schon einen Umzug geplant.

Weiterführende Informationen und Material auf Abzocknews.de:

Weiterführende Informationen und Material auf Abzocktalk.de:

Nachtrag vom 22.04.2013:

Bitte nehmen Sie dazu auch nachfolgende Meldungen und Berichte zur Kenntnis:

Quelle : Abzocknews.de/ Zum vollstaendigen Bericht

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Geschick & Wissen GmbH: Andreas Schmidtlein ist jetzt auch ein Mehrwertdiensteanbieter

Wer diese berüchtigten Gebrüder Schmidtlein (1, 2) sind, muss Ihnen sicherlich nicht mehr erklärt werden. Durchaus spannend ist, in welchem “Markt” sich Andreas Schmidtlein mit der Geschick & Wissen GmbH nun bewegt – obgleich dieser Wachstumsmarkt schon früh von einschlägig bekannten Unternehmen unterwandert wurde.

Ein aktueller Handelsregisterauszug der Geschick & Wissen GmbH:

 

Amtsgericht Darmstadt Aktenzeichen: HRB 91728 Bekannt gemacht am: 03.01.2013 22:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Darmstadt In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

02.01.2013

Geschick & Wissen GmbH, Rüsselsheim, Geschwister-Scholl-Straße 4, 65428 Rüsselsheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.03.2010. Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Dreieich (bisher Amtsgericht Offenbach am Main HRB 44774) nach Rüsselsheim beschlossen. Geschäftsanschrift: Geschwister-Scholl-Straße 4, 65428 Rüsselsheim. Gegenstand: ist die Programmierung, das Design und die Betreuung von Internetprojekten, unter anderem WEB 2.0-Plattformen wie Communities, Onlinespiele und Geschicklichkeitsspiele, soweit für diese keine besondere Erlaubnis erforderlich ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Schmidtlein, Andreas, Büttelborn, *24.04.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführerin: Krivanova, Jana, Handlova / Slowakische Republik, *04.02.1984.

Dass die Geschick & Wissen GmbH bereits als Mehrwertdiensteanbieter aktiv sein muss, zeigt sich (via) anhand entsprechender Listungen von MobilcomDebitel (pdf) und Talkline (pdf).

Quelle und vollstaendiger Bericht : Abzocknews.de / Zum Artikel

 

 

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Datenklau: Internet-Inkassofirma ausgeraubt

Eine gefesselte Frau, ein überwältigter Wachmann und zurückgelassene Kleidung – ein Überfall auf eine Firma in Heusenstamm gibt Rätsel auf. Klar ist inzwischen aber, worauf es der Täter abgesehen hatte: Unterlagen und Computer-Festplatten.

Quelle und vollständiger Bericht: hr-online.de

Siehe auch: Überfall auf die DIG Deutsche Internetinkasso GmbH?! | abzocktalk.de

Via Abzocknews.de

 

 

 

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Abzocktalk zum 14.12.2012

Meldungen und Beiträge von Abzocktalk.de bis zu dieser Publikation (nach Aktualität):

Quelle: Abzocknews.de /Zum Artikel

 

 

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Content4U: Nächster Abzock-Anlauf

«Mal schauen, wer diesmal in die Tasche greift», werden sich die Betreiber der Content4U GmbH gedacht haben. In diesen Tagen erhalten Internetnutzer in der Schweiz wieder Post aus Hessen. Genauer: von der «Deutschen Internetinkasso GmbH» mit Sitz in Heusenstamm bei Frankfurt.

Quelle und vollständiger Bericht: beobachter.ch

Via Abzocknews.de

 

 

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Deutsche Internetinkasso trickst mit Vergleichsangebot

Zahlreiche Verbraucher hatten in der Vergangenheit auf der Internetseite my-downloads.de (Anbieter Premium Content GmbH) oder download-service.de (Anbieter Content4U) kostenlos Software heruntergeladen oder sich anmelden wollen. Da sie weder den Kostenhinweis noch Informationen zur Mitgliedschaft oder der Vertragslaufzeit erkennen konnten, landeten sie in einer Kostenfalle – mit unangenehmen Folgen.

Quelle und vollständiger Bericht: verbraucherzentrale-niedersachsen.de

Via Abzocknews.de

 

 

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Sagaleo UG – eine neue B2B-Abzockfirma von der Melango.de GmbH oder Vendis GmbH?

Genau diese Frage stellt sich, wenn man sich mit einer Sagaleo UG i.G. aus Chemnitz und ihrem Internetauftritt unter mega-einkaufsquellen.de etwas näher auseinandersetzt. Zwar zeichnet sich Herr David Jähn, Geschäftsführer der Melango.de GmbH, auch für die Sagaleo UG i.G. verantwortlich, doch das Layout erinnert sehr stark an grosshandel-produkte.de der Vendis GmbH, aber sehen Sie am besten selbst.

Auf mega-einkaufsquellen.de wird man bspw. über Yahoo aufmerksam, die es bis heute leider nicht geschafft haben (wie auch Bing), im Gegensatz zu Google, ihre Werberichtlinien so zu verändern, dass Abzocker keine Chance haben – aber so bringt es halt mehr Geld:

 

Zum vergrößern bitte auf das Bild klicken

Unter den ersten 3 Treffern findet sich mit gewerblichhandeln.de der Fänger für Melango, dann mit b2b-restposten.com der Fänger für eine Seite, deren Sinn sich nur daraus ergibt, dass hier offensichtlich nur Reputation generiert werden soll, aber bei dem 3. Treffer unter mega-einkaufsquellen.de tut sich ein durchaus vertrautes Design auf:

 

Zum vergrößern bitte auf das Bild klicken

 

Quelle : Abzocknews.de /Zum Artikel und vollstaendigen Bericht

 

 

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Verbraucherzentrale obsiegt gegen Inkasso-Unternehmen und Abofallenbetreiber

Vor zirka 2 Jahren begann die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein Banken und Sparkassen anzuschreiben, um diesen mitzuteilen, dass Inkassounternehmen über deren Konten “schmutziges Geld” aus Abfofallen eintreiben. Viele der angeschriebenen Geldinstitute kündigten daraufhin die entsprechenden Konten. Die “Deutsche Internetinkasso” hatte vor dem LG Frankfurt gegen ein solches Schreiben der VZ Brandenburg geklagt und nunmehr verloren.

In dem bemerkenswert klaren Urteil wurde festgestellt, dass die von den Verbraucherzentralen versendeten Schreiben an Banken und Sparkassen deswegen gerechtfertigt sind, weil das fragliche Inkassounternehmen Forderungen eintreibt, die unter Verstoß von § 1 Abs. 6 Preisangabenverordnung erschlichen worden sind. Außerdem handelt es sich nach Auffassung des Gerichts um eine von Art. 5 Grundgesetz umfasste freie Meinungsäußerung.

Quelle und vollständige Mitteilung: verbraucherzentrale-sh.de

Via Abzocknews.de

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DIG und IContent mit dem letzten Versuch?

„Der letzte Versuch an das Geld zu kommen?” Diesen Eindruck machen jedenfalls die jetzt von der Deutschen Internetinkasso GmbH (DIG) in Sachen outlets.de verschickten Zahlungsaufforderungen. Überraschender Weise wird darin – angeblich nur 500 ausgewählten – Kunden der Abschluss eines Vergleichs gegen Zahlung von einmalig 50,00 €

Quelle und vollständiger Bericht: verbraucherschutz.tv

Via Abzocknews.de

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