Schlagwort-Archive: Gutachten

verbraucherzentrale : Drohbriefe von RA Michalak oder die Kunst unberechtigte Forderungen einzutreiben

Ein fast vergessenes Ärgernis ist wieder in Erscheinung getreten. Forderungen des Abofallenportals Nachbarschaft24 werden von dem Rechtsanwalt Frank Michalak unter Zuhilfenahme fragwürdiger Mittel geltend gemacht.

Hierbei verweist dieser in seinen Schreiben und auf seiner Homepage auf Urteile und Rechtsgutachten, die die Rechtmäßigkeit der Forderungen belegen sollen. Diese Angaben sind jedoch mit höchster Vorsicht zu genießen. Die zitierten Urteile sind völlig aus dem Zusammenhang gerissen und geben ein verzerrtes Bild über das wieder, was wirklich vor Gericht geschehen ist. Zudem verschweigt Herr Michalak, dass das Amtsgericht Berlin Mitte sich eingehend mit der Frage der Rechtmäßigkeit der Forderungen von Nachbarschaft24 befasst hatte. Dort urteilte man, dass es weder eine Widerrufsbelehrung gegeben hätte, noch wirksam die AGB miteinbezogen worden seien (Urteil v. 05.11.2008, Az. 17 C 298/08).

Auch die Hinweise, “mehrere” Rechtsgutachten lägen vor, sind als bewusste Desinformation zu werten. Zum einen hat Herr Michalak nur ein Rechtsgutachten auf seiner Homepage hinterlegt. Und zum anderen stammt dieses aus der Feder einer Rechtsanwältin namens Katja Damrow, die sich die gleiche Hausanschrift mit dem Kollegen Michalak teilt.

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt zu Nachbarschaft24.net

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
07.12.2009
Dreiste Drohbriefe eines Rechtsanwalts aus Potsdam
Mit fragwürdigen Methoden sollen Opfer von Nachbarschaft24.net zur Zahlung bewegt werden
In den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt beschweren sich zahlreiche Verbraucher, die Post von einer Rechtsanwaltskanzlei Frank Michalak aus Potsdam erhalten. Dieser Anwalt versendet offensichtlich im Auftrag der Netsolutions FZE aus Dubai, Betreiber der Internetseite nachbarschaft24.net Drohbriefe um Verbraucher zur Zahlung zu bewegen.

Nachbarschaft24.net hatte bei vielen Verbrauchern bereits im vergangenen Jahr für Verunsicherung gesorgt. Trickreich war versucht worden, Verbraucher zu täuschen. Die Betroffenen erhielten eine Mail, behauptet wurde darin ein Nachbar hätte eine wichtige Nachricht oder Einladung geschickt. Um diese Nachricht abzurufen, sollte der Verbraucher auf der Internetseite nachbarschaft24.net seine Daten eingeben. Anschließend könne man die wichtige Nachricht abrufen.
Wer auf den Trick hereinfiel, landete in der Kostenfalle. Ein zweijähriges Abonnement mit Gesamtkosten von 216 Euro sollte bezahlt werden.
Nunmehr baut der Potsdamer Rechtsanwalt mit seinen Schreiben eine neue Drohkulisse auf. Er meint mit diversen Urteilen und einem Rechtsgutachten die Zahlungspflicht begründen zu können.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt sollten sich Betroffenen von diesen Schreiben nicht beeindrucken lassen. Mit diversen Urteilen, lancierten Fehlmeldungen in diversen Internetblogs, Nachrichtenportalen und Webseiten wird versucht die Betroffenen zu verunsichern. Die Falschinformationen sollen den Internetuser zur Zahlung bewegen.
Unerwähnt bleibt dagegen ein Urteil des Amtsgerichtes Berlin-Mitte, dass bereits im vergangenen Jahr die Forderungen als unbegründet zurückgewiesen hatte und klarstellte, dass eine Zahlungspflicht nicht gegeben ist.

Der Rat der Verbraucherzentrale: Nicht zahlen und von den Drohungen nicht einschüchtern lassen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

quelle : Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Hier klicken um zu der Pressemitteilung zu gelangen.

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Hasimaus-Rechtsanwalt Frank Michalak übernimmt Forderungseinzug für Nachbarschaft24.net

Man merkt dass es allmählich auf Weihnachten zu geht und auf der Wunschliste der Abzocker wohl der Zweit-Ferrari steht. Mit einer groß angelegten Kampagne zur Verunsicherung von Internetnutzern wird massiv versucht das Abzockangebot Nachbarschaft24.net als seriös zu verkaufen – Ob man sich gerade mit RA Frank Michalak die richtige Personen als Schirmherrn des Forderungseinzugs ausgesucht hat wage nicht nur ich zu bezweifeln.

Um dem Abzockprojekt Nachbarschaft24.net zu neuem Glanz zu verhelfen wurden massig Pressemitteilungen veröffentlicht, welche sich auf ein Urteil zur “Rechtmäßigkeit” der Forderungen beziehen. Dabei hat die Nutzlosbranche wohl vergessen, dass es bereits ein vernichtendes Urteil gegen Nachbarschaft24.net gibt.

Dazu ein Auszug aus einer Publikation vom 07.02.09 auf Abzocknews.de mit dem Titel: “Abzocke-Reloaded: Nachbarschaft24.net der Netsolutions Trading FZE“, in welcher Sie auch weitere Hintergründe, Informationen und Linkverweise um Nachbarschaft24.net finden

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Auch Katzenjens findet die richtigen Worte zur ”Auferstehung” von Nachbarschaft24.net:

quelle : abzochnews.de, hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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