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Polizei nimmt Computer-Betrüger in Berlin fest

Das Bundeskriminalamt (BKA) und das Landeskriminalamt (LKA) Berlin sind erfolgreich gegen eine international organisierte Bande von Computerbetrügern vorgegangen.

In einer gemeinsamen Aktion durchsuchten Beamte von BKA und LKA Berlin im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bonn zehn Wohnungen in Berlin und stellten zahlreiche Computer und elektronische Speichermedien sicher. Die Einsatzkräfte nahmen vier Tatverdächtige fest.

Den Bandenmitgliedern wird vorgeworfen, für rund 200 Straftaten aus dem Bereich Computerbetrug und Ausspähen von Daten verantwortlich zu sein. Die mutmaßlichen Täter hatten über mehrere Monate Kundendaten beim Online-Banking abgegriffen und mit diesen Daten sowie gestohlenen Kreditkarteninformationen unter falschen Personalien hochwertige Waren – insbesondere Uhren, Laptops und Kameras – im Internet gekauft.

Weiterhin warben die Täter mit Spam-Mails und über das Internet so genannte “Warenagenten” an.

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Phishing geht zurück, Trojaner legen deutlich zu

Gute Nachrichten für alle Phishing-Geplagten: Die Zahl der Attacken ist im September gegenüber dem Vormonat August um 45 Prozent eingebrochen. Das ist ein Ergebnis des aktuellen Symantec Phishing-Reports (PDF).

Der Grund: “Klassische Phishing-E-Mails bringen immer weniger Erfolg, da die Banken inzwischen auf bessere Verfahren wie mobile TANs umgesattelt haben. Deshalb setzen Angreifer nun vermehrt auf Trojaner”, erklärt Candid Wüest, Virenforscher bei Symantec.

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Botnetz ließ T-Online-Mail stolpern

Die in den vergangenen Tagen beobachtete, von Mailservern bei T-Online ausgehende Spam-Welle haben offenbar mehrere verseuchte PCs eigener Kunden ausgelöst. Wie Telekom-Sprecher Ralf Sauerzapf gegenüber der iX erläuterte, war die Aktivität der kompromittierten Systeme als Teil eines Botnetzes auch die Ursache für die zum Teil überaus schleppende Mail-Verarbeitung. Die Zustellung einiger E-Mails von T-Online-Kunden ließ tagelang auf sich warten.

Seit 4:00 Uhr in der Nacht auf den heutigen Freitag seien alle betroffenen PCs vom E-Mail-Dienst abgeklemmt, so Sauerzapf. Seitdem würden neu versendete E-Mails im gewohnten Tempo abgearbeitet.

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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RTL Punkt 12 – Sich im Internet nicht abzocken lassen ( video )

Immer wieder fallen Internetnutzer auf betrügerische Internetseiten herein. Wenige Tage nach einem Klick auf einen vermeintlich kostenlosen Servicelink flattert plötzlich eine Rechnung per eMail oder auch per Post ins Haus.

Die Internetnutzer sind überrascht und wissen nicht wie sie reagieren sollen und nur kurze Zeit später folgen dann auch schon zweifelhafte Mahnungen.

[Punkt 12 – Montags – Freitags, 12.00 Uhr © RTL]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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Musterbrief Internetabzocke

Abzocke im Internet

Die Maschen der Abzocker
Im Internet locken Seiten mit angeblichen Nachrichten vom Nachbarn oder Frei-SMS, andere ködern mit Hausaufgabendiensten, Softwareprogrammen, Intelligenztests oder Rezeptvorschlägen: Mit solch vermeintlich kostenlosen Web-Angeboten ziehen zweifelhafte Firmen neugierigen Nutzern – in erster Linie Jugendlichen – das Geld aus der Tasche.

Eine Umfrage der Verbraucherzentralen aus dem Jahr 2007 unter Betroffenen Internet-Usern hat ergeben, dass ahnungslose Surfer mit Forderungen von durchschnittlich 120 Euro konfrontiert werden. In jedem vierten Fall hat es Jugendliche unter 18 Jahren erwischt. Jeder Zehnte Befragte hat bezahlt, als eine Rechnung für den Besuch der zweifelhaften Seiten im E-Mail-Postfach landete. Wer die Zahlung verweigerte, der bekam Druck: 57 Prozent erhielten Mahnungen, in denen mit Klagen gedroht wurden; bei 31 Prozent wurden Inkassobüros, bei nahezu jedem Fünften ein Rechtsanwalt eingeschaltet.

Um die Kunden dazu zu bewegen, dass sie einen mehr oder weniger brauchbaren Vertrag bzw. Abo im Internet abschließen, versucht man diese zunächst mit vermeintlich günstigen Angeboten zu ködern. Wer möchte nicht kostenlos SMS verschicken, wissen wie alt er wird, seine Intelligenz testen oder, bei jungen Leuten besonders beliebt, schon mal testen, ob er die theoretische Führerscheinprüfung besteht.

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Hier klicken fuer Musterbrief Internetabzocke ( .doc)

quelle : verbraucherzentrale-bayern.de, Hier klicken um den gesamten Artikel zu lesen.

Weitere Verbraucherschutz-Links, Musterbriefe finden Sie HIER : Verbraucherschutz-Links, Musterbriefe

Unter anderem befindet sich dort auch das Musterschreiben an die Banken der Abzockerbanden

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Berliner Betroffene von Internet-Abzocken gesucht…..

für eine Zeitungsreportage in der “BZ am Sonntag” suchen wir Betroffene, die über Ihre Erfahrungen mit jedweder Abzocke berichten können.

z.B.: Abofallen, Glücksspielanrufe (0900-Nummern), Webseiten- Betrug usw.

Danke und schöne Grüße,

Björn
Tel.: 030 – 280 450 76
Mail: bjoernberlin AT gmail DOT com

quelle : forum.boocompany.com

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01379988017: Neue Telefon-Betrüger unterwegs

Vorsicht Falle: Unbekannte Täter versuchen derzeit mal wieder, über Lockanrufe Geld zu machen. Aktuell betroffen: die Nummer 01379988017.

Zahllose Menschen erhielten in den vergangenen Stunden Kurzanrufe auf ihre Mobiltelefone. Es klingelte einmal, dann blieb als “Anruf in Abwesenheit” die Nummer 01379 988017 auf dem Display.

Wer die Nummer anruft, landete nicht etwa bei einem Gesprächspartner, sondern lediglich bei einem Zählcomputer. Die Täter, die die 0137-Nummer betreiben, kassieren allerdings bei jedem Anruf eines Opfers eine Stange Geld – ein mieses, wenn auch nicht ganz neues Geschäftsmodell. Abzocke mit dem “Anruf in Abwesenheit” und 0137-Nummern gibt es seit mittlerweile fünf Jahren in Deutschland.

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Wer den Tätern einen Strich durch die Rechnung machen möchte, informiert sofort(!) die Bundesnetzagentur unter der Mailadresse rufnummernspam(at)bnetza(dot)de über den Vorfall. In der Mail sollte der Zeitpunkt und die missbrauchte 0137-Nummer genannt werden, ebenso Name und Adresse des betroffenen Ofers.

quelle : computerbetrug.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Großteil der Spam-Mails kommt aus den USA

Aus einer aktuellen Studie der Sicherheitsexperten von Sophos geht hervor, dass die Vereinigten Staaten auch weiterhin Weltmeister beim Versand von Spam-Mails sind. Insgesamt stammt ein Sechstel der Spam-Nachrichten aus den USA.

Direkt nach den Vereinigten Staaten, die im zweiten Quartal 2009 auf einen Anteil von 15,6 Prozent aller Spam-Mails kamen, folgt Brasilien mit 11,1 Prozent. Auf den weiteren Plätzen liegen die Türkei mit 5,2 Prozent, Indien mit 5,0 Prozent und Südkorea mit einem Anteil von 4,7 Prozent.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Jeder Sechste antwortet auf Spam-E-Mails

Laut einer neuen Studie geht ein erschreckend hoher Anteil der Web-Nutzer auf die Inhalte von Spam-Nachrichten ein. Angeblich antwortet jeder sechste amerikanische User auf Spam-Mails.

Die Studie (PDF) wurde von der Messaging Anti-Abuse Working Group, einer Organisation von Messaging- und E-Mail-Anbietern, durchgeführt. Man befragte rund 800 Personen in den USA und Kanada und stellte fest, dass viele freimütig auf fragwürdige E-Mails antworteten.

Viele der befragten Nutzer hielten sich außerdem selbst für Internet-Experten, was jedoch nur in den seltensten Fällen tatsächlich zuträfe, so die Autoren der Studie. Rund zwei Drittel der Befragten gaben an, sie wären durchaus erfahren, was die Internet-Sicherheit angeht.

Nur ein Drittel vermeidet jedoch die Herausgabe von E-Mail-Adressen auf Websites. Auch sonst geht der Großteil der Nutzer eher fahrlässig mit seinen E-Mail-Daten um. So nutzt nur jeder Vierte bei dubiosen Angeboten eine alternative Adresse.

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Polizei darf E-Mails auf Servern beschlagnahmen

Die Polizei darf mit einer richterlichen Verfügung zur Hausdurchsuchung auch E-Mails beschlagnahmen, wenn der Beschuldigte diese nicht auf seinem PC, sondern auf dem Server des Providers lagert.

Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen wurde zurückgewiesen. Gegen diesen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs und Untreue geführt. Das zuständige Amtsgericht hatte eine Hausdurchsuchung angeordnet, um Unterlagen und Datenträger zu finden, die als Beweismittel in Betracht kommen.

Das Gericht entschied, dass die Entscheidungen den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügen, so dass der Beschwerdeführer durch die Sicherstellung der E-Mails auf dem Server des Providers nicht in seinen Grundrechten verletzt ist. Eine entsprechende Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses durch die Strafprozessordnung sei im Zuge der Verbrechensbekämpfung und der Wahrheitsermittlung im Strafverfahren legitim.

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