Schlagwort-Archive: Deutsche Zentral Inkasso GmbH

Prokurist der “DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH” droht?

Der Deutschen Zentral Inkasso scheint die Berichterstattung über die Methoden des Inkassierens unangenehm zu werden. Anders ist es für uns nicht zu erklären, warum ein Forenbetreiber der nur “Zitatweise” und unter Nennung der verschiedenen Quellen über die Inkassier- Methoden der Deutschen Zentral Inkasso berichtet, plötzlich mit einer unschönen Email bedacht wurde.

Quelle: Konsumer.info / Zum Artikel

Via : Abzocknews.de

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Downloads: Internetnutzer tappen in Fallen

“Die Fälle mit den Inkassoschreiben häufen sich in unseren Beratungsstellen zurzeit”, sagt Verbraucherschützerin Meisel. Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin versende sie derzeit an Verbraucher, die Ende 2009 beziehungsweise Anfang 2010 eine Dienstleistung der Premium Content GmbH in Anspruch genommen haben sollen.

Quelle: Mz-web.de / Zum Artikel

Via : Abzocknews.de

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My-Download.de: Inkassofirma verkündet Haftstrafe gegen Abofallennutzer

Die Firma Deutsche Zentral Inkasso verbreitet, dass ein junger Mann, der eine Rechnung der Abofalle My-Download.de nicht bezahlt hat, im Gefängnis sitzt. Verbraucherschützer vermuten eine geschickte Irreführung.

Quelle: Golem.de / Zum Artikel

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Inkasso-Mafia schlägt wieder zu

Nachdem die Deutsche Zentral Inkasso bereits im Juli (s. Presseinformation der Verbraucherzentrale vom 28.07.2011) für die Premium Content GmbH Forderungen einzutreiben versucht hatte, schlägt das Inkassounternehmen erneut zu. Nun fordert sie im Auftrag ihrer Mandantin IContent GmbH ebenfalls knapp 160 Euro für eine Dienstleistung, die Verbraucher auf der Internetseite outlets.de in Anspruch genommen haben sollen.

Quelle: Verbraucherzentrale-Niedersachsen.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

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Einmal verklickt, schon reingefallen

Auch die Premium-Content scheint – ähnlich wie ein Grippevirus – ihren Auftritt immer wieder neu zu gestalten. Was geblieben ist, sind Töchter wie iContent, webtains oder eben Content4u. Auch die Anwälte, Bankverbindungen und Inkasso-Unternehmen sind immer wieder andere. Was noch geblieben ist, ist ein gewisser Viliam Adamca, der als “Geschäftsführer” der verschiedenen Abo-Portale auftritt.

Quelle: Schwarzwaelder-Bote.de / Zum Artikel

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Verbraucherschutz warnt vor Inkasso-Abzockern

Vorsicht vor Inkasso-Abzockern: Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor den dubiosen Forderungen der “Deutsche Zentral Inkasso“. Derzeit verschickt diese Firma Rechnungen für die angebliche Nutzung einer Download-Plattform – welche sich mit anderen Abo-Abzock-Seiten in “guter Gesellschaft” befindet.

Quelle: T-Online.de / Zum Artikel

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Skandal Urteil : Deutsche Zentral Inkasso darf weiter einziehen

Pressemitteilung des Kammergerichtes Berlin: Der Widerruf der Registrierung einer Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin durch die Präsidentin des Kammergerichts ist rechtswidrig. Nachdem im Jahre 2009 mehrfach Beschwerden über das Unternehmen eingegangen waren, widerrief die Präsidentin des Kammergerichts als zuständige Behörde die für die Tätigkeit des Unternehmens erforderliche Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister. Der Bestand der eingezogenen Forderungen sei nicht geprüft worden, obwohl zumindest in bestimmten Einzelfällen hierzu Anlass bestanden hätte.

Das Unternehmen machte demgegenüber geltend, im Rahmen eines sog. ‚Mengeninkasso‘ sei ihm eine Einzelfallprüfung jeder geltend gemachten Forderung nicht möglich und auch nicht üblich. Eine solche Verpflichtung sehe das Rechtdienstleistungsgesetz zudem nicht vor.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts hat der Klage stattgegeben. Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Widerruf der Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister lägen nicht vor. Es sei nicht dauerhaft zu unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zum Nachteil des Rechtsverkehrs gekommen. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz bestehe keine Verpflichtung, vor jeder Einleitung von Inkassomaßnahmen, etwa dem Versand eines Mahnschreibens, eine Einzelfallprüfung durchzuführen, ob die jeweilige Forderung auch bestehe. Die Klägerin habe dargelegt, dass sie eine Einzelfallprüfung dann vornehme, wenn sie auf Grund entsprechender Hinweise Anlass dazu habe. Soweit es im Einzelfall begründete Beschwerden gegeben habe, seien diese jedenfalls mit Blick auf den Geschäftsumfang kein Grund, von einer dauerhaft unqualifizierten Tätigkeit der Klägerin auszugehen. Zudem habe es die Präsidentin des Kammergerichts unterlassen, vor dem Widerruf zunächst ein milderes, weniger stark in das Grundrecht der Klägerin auf Berufsfreiheit eingreifendes Mittel, etwa eine Auflage, zu prüfen.

Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.

Urteil der 1. Kammer vom 25. August 2011 (VG 1 K 5.10)

Via : verbraucherschutz.tv

 

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BDIU distanziert sich von „DOZ Deutsche Zentral Inkasso“

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, distanziert sich von dem Unternehmen „DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH“, Bundesallee 47, 10715 Berlin.

Quelle: BDIU.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

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Die Einschüchterungsmethoden der Deutschen Zentral Inkasso

Derzeit kämpft z.B. die Deutsche Zentral Inkasso GmbH (DZI) mit Sitz in Berlin verzweifelt darum, im Spiel zu bleiben. Die angeblichen Forderungen, die betroffenen Verbrauchern zugeschickt wurden, sollen für die Bereitstellung der Dienstleistung my-downloads.de bestehen. Um den Leidensdruck der Betroffenen zu erhöhen, wird den Inkassoschreiben auch ein Urteil eines Amtsgerichts in Hessen beigefügt.

Quelle: Verbraucherzentrale-Sachsen.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

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Verbraucherzentrale: Kostenlose Software soll plötzlich Geld kosten

Serienweise lässt das Internet-Unternehmen Premium Content GmbH derzeit von einer Inkasso-Firma Mahnungen verschicken. Verbraucherschützer raten: nicht unter Druck setzen lassen, stur bleiben, nicht bezahlen.

Quelle: Goettinger-Tageblatt.de / Zum Artikel

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