Der Bundesgerichtshof hält sich an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und hebt ein Urteil gegen den Handel mit gebrauchter Software durch Usedsoft auf. Doch der Streit ist noch nicht ganz abgeschlossen.
Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 17. Juli 2013 entschieden. Mit dem Urteil setzt das Gericht eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) um.
Quelle und vollstaendiger Artikel : golem.de /Hier geht es zum Artikel
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