Quelle und vollstaendiger Artikel : winfuture.de /Zum Artikel
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Quelle und vollstaendiger Artikel : playnation.de /Zum Artikel
Quelle und vollstaendige News : winfuture.de /Zum Artikel
Vodafone darf seinen Internettarif nicht mit “grenzenlosem Surfen” bewerben, wenn es Peer-to-Peer-Anwendungen im Kleingedruckten ausschließt. Das berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Das Landgericht Düsseldorf hatte am 19. Juli 2013 in einem Urteil (38 O 45/13) festgestellt, dass die Werbeaussagen irreführend sind und verurteilte den Telekommunikationskonzern, die Werbung zu unterlassen.
Quelle und vollstaendiger Artikel : golem.de /Zum Artikel
Ein britischer Hacker wurde am Mittwoch vom Southwark Crown Court in London zu 18 Monaten Haft verurteilt, wie The Register berichtet. Dem 22-jährigen wird zur Last gelegt, unter dem Online-Pseudonym “Nerdo” ein wichtiger Organisator der “Operation Payback” gewesen zu sein – großangelegten DDoS-Attacken, die gegen zahlreiche Zahlungsanbieter wie etwa Paypal gerichtet waren.
Quelle und vollstaendiger Artikel : Heise.de /Zum Artikel
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den früheren Sicherheitschef der Telekom wegen der Bespitzelung von Journalisten und Aufsichtsratsmitgliedern bestätigt. Damit ist die strafrechtliche Aufarbeitung der Spitzelaffäre abgeschlossen. Der 62-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, Untreue und Betrug verurteilt. Das Urteil ist damit rechtskräftig (Az.: 2 StR 591/11, PDF-Datei).
Quelle und vollstaendiger Bericht: Heise.de/ Zum Artikel
In den USA ist ein 30 Jahre alter Mann zu einer Gefängnisstrafe von 30 Monaten verurteilt worden, der anderen Zugänge zu von ihm aufgebauten Botnetzen verkauft hat. Er habe sich bereits im vergangenen Jahr vor dem US-Bundesbezirksgericht in Washington D.C. schuldig bekannt, geht aus einer Mitteilung des US-Justizministeriums hervor.
Quelle: Heise.de /Zum Artikel
In Leipzig war das Jobcenter gerichtlich verurteilt worden, einem Hartz IV-Bezieher eine einbehaltene Sanktion auszuzahlen. Die Behörde ignorierte das Urteil und verweigerte dem ALG II-Empfänger die Auszahlung des zustehenden Geldes. Dieser beauftragte daraufhin einen Gerichtsvollzieher.
Quelle: gegen-hartz.de /Zum Artikel
Quelle: mimikama.at /Zum Artikel
Der verurteilte Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr darf auch weiterhin in Online-Archiven mit Namen genannt werden. Der Bundesgerichtshof wies die Klage gegen einen österreichischen Webseiten-Betreiber ab und bestätigte damit frühere Urteile. Deutsche Gerichte sind nach der Entscheidung auch für Klagen gegen Veröffentlichungen auf Webseiten aus anderen EU-Staaten zuständig, sofern der Betroffene den Mittelpunkt seiner Interessen in Deutschland hat (Az. VI ZR 217/08).
Quelle: Heise.de /zum Artikel