Die Polizei jagt die Macher von der illegalenStreaming-Seite Kino.to – jetzt haben die Ermittler einen dicken Fang gemacht. In Schleswig-Holstein haben sie einen Mann gefasst, der zehntausende Filme im Internet hochgeladen haben soll.
“Das Urheberrecht, ursprünglich zum Ausgleich für darbende Künstler entworfen, erlaubt in diesem Zeitalter elektronischer Medien darbenden Anwälten, die Bürgerschaft auszuplündern.”– Otis D. Wright II
Die auf die Durchsetzung von Urheberrechten spezialisierte Gesellschaft “DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH” aus Frankfurt am Main hat sich am 12.02.2013 in “FDUDM2 GmbH“ umbenannt und bereits am 15.02.2013 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.
Der deutsche Tauschbörsen-Millionär Christian Alexander Schmid der Rapidshare AG kauft eine weitere Villa in der Schweiz. Der Deal steht im Schatten eines vermuteten Strohmann-Geschäfts mit dem schillernden Bündner Unternehmer Dany Bahar.
Aus der englischen “Limited” ist mittlerweile eine deutsche “Unternehmergesellschaft (UG)” geworden. Laut Handelsregister befindet sich die Adresse in einem Gewerbepark in der Wrangelstraße in Neumünster. Aber auch dort: Keine Spur mehr von “Triple X“.
Das Kind tauscht illegal Musik, der Vater als Inhaber des Internetzugangs wird abgemahnt und muss bezahlen: Diese Form der Sippenhaftung wurde viele Jahre von deutschen Gerichten praktiziert. Doch damit könnte jetzt vielleicht bald Schluss sein.
„Dr. Kroner & Kollegen“: Unter diesem Namen versuchen Betrüger derzeit, mit gefälschten Abmahnungen per Mail Kasse zu machen. Aber woran erkennt man eigentlich eine echte Abmahnung? Und was ist dann zu tun? Computerbetrug.de fasst die wichtigsten Fakten zusammen.
Dr. Kroner & Kollegen treiben weiter ihr Unwesen: Am vierten Tag in Folge erhielten Internetnutzer am Dienstag betrügerische Mails mit dem Betreff “Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – Filesharing“. Inzwischen hat die Polizei die Ermittlungen aufgenommen.
Der Betreff der fiesen Rechtsanwalt Abzockmail, die derzeit Europaweit im deutschsprachigem Raum verschickt wird, lautet: “Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – Filesharing”. Das (als E-Mail-Anhang ) verschickte Schreiben hat alles, was eine Filesharing-Abmahnung so hat: Bekannte Rechteinhaber.
Eine Frau, die in einer Abmahnung beschuldigt wird, einen Pornofilm über Bittorrent getauscht zu haben, hat eine Klage eingereicht. Sie verklagt den Pornoproduzenten Hard Drive Productions nicht nur wegen übler Nachrede, das Gericht soll auch entscheiden, ob Pornografie überhaupt urheberrechtlich zu schützen ist, berichtet die Website Fight Copyright Trolls.