Dämpfer für Abmahnanwälte: Gleich in zwei Gerichtsurteilen sind die Inhaber von Internetanschlüssen, über die angeblich ein Musikalbum illegal getauscht wurde, zunächst straffrei ausgegangen.
Quelle und vollständiger Bericht: spiegel.de
Dämpfer für Abmahnanwälte: Gleich in zwei Gerichtsurteilen sind die Inhaber von Internetanschlüssen, über die angeblich ein Musikalbum illegal getauscht wurde, zunächst straffrei ausgegangen.
Quelle und vollständiger Bericht: spiegel.de
Im August 2012 erfolgte durch den Geschäftsführer der KVR Handelsgesellschaft mbH, Frank Drescher, vertreten durch die U + C Rechtsanwälte URMANN+COLLEGEN, Regensburg innerhalb kürzester Zeit mindestens 1043 Abmahnungen gegenüber vermeintlichen Konkurrenten.
Quelle und vollständiger Bericht: shopbetreiber-blog.de
Weiterführende Informationen und Material auf Abzocknews.de:
In einem Fall sind nunmehr sowohl Rechtsanwalt Gereon Sandhage als auch Rechtsanwältin Katrin Sandhage persönlich sowie gesamtschuldnerisch zum Schadensersatz…
Quelle und vollständiger Bericht: anwalt24.de
…Rechteinhaber Berlin Media Art JT e. K. versucht neuerdings Schadensersatzforderungen, die im Jahr 2009 durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk im Rahmen einer urheberrecht-lichen Abmahnung wegen Filesharing gegenüber Abgemahnten geltend gemacht worden sind, von einem Inkassounternehmen – FOCUS Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH– eintreiben.
Quelle und vollständiger Bericht: anwalt24.de
Wer im Rahmen eines zweijährigen Software-Abonnements Filesharing-Programme an Verbraucher vertreibt, kann schadenersatzpflichtig sein, wenn durch die Nutzung der Software Abmahnkosten entstehen.
Quelle: heise.de / Zum Artikel
Bislang war die Regelung für Phishingopfer relativ klar: in der Regel wurde der entstandene Schaden unbürokratisch ersetzt. Der BGH hat jetzt im Rahmen einer Entscheidung die Haftung von Banken deutlich eingeschränkt.
In dem Fall, der der Entscheidung zugrunde lag, wollte ein Bankkunde von seiner Bank den Schaden von € 5.000,- ersetzt haben, der ihm durch einen Phishing-Angriff entstanden war. Der Kunde hatte ein sogenannten iTAN-Verfahren genutzt um damit Homebanking zu betreiben. Beim iTAN-Verfahren hat jede der von der Bank erhaltenen Transaktionsnummern (“TAN”) eine laufende Nummer und während der Auftragsverarbeitung wird seitens des Bankrechners eine bestimmte TAN anhand der laufenden Nummer angefordert.
In dem Fall, der der Entscheidung zugrunde lag, wollte ein Bankkunde von seiner Bank den Schaden von € 5.000,- ersetzt haben, der ihm durch einen Phishing-Angriff entstanden war. Der Kunde hatte ein sogenannten iTAN-Verfahren genutzt um damit Homebanking zu betreiben. Beim iTAN-Verfahren hat jede der von der Bank erhaltenen Transaktionsnummern (“TAN”) eine laufende Nummer und während der Auftragsverarbeitung wird seitens des Bankrechners eine bestimmte TAN anhand der laufenden Nummer angefordert.
Quelle : computerbetrug.de /Zum Artikel
Große Kanzleien mahnen im großen Stil wegen Urheberechtsverletzungen und illegalen Downloads ab. Die Bürger suchen verzweifelt Hilfe bei der Verbraucherzentrale.
Quelle: welt.de /Zum Artikel
Texanische Anwälte haben eine Sammelklage gegen 18 IT-Firmen angestrengt, darunter Apple, Facebook und Twitter. Sie wollen damit gegen Anwendungen vorgehen, die unerlaubt Daten ihrer Nutzer abgreifen. Anlass sind die kürzlich bekannt gewordenen Schnüffeleien einiger Apps wie Path, die über Lücken in iOS und Android auf Adressbuch und Fotos zugreifen konnten.
Quelle: zdnet.de /Zum Artikel
In Deutschland und der Schweiz gibt es sie in der Form nicht. Nicht zu verwechseln ist die Sammelklage mit der auch im deutschen Prozessrecht vorgesehenen bloßen sogenannten subjektiven Klagehäufung, bei der im selben Prozess mehrere Kläger oder mehrere Beklagte auftreten.
Eine Frau, die in einer Abmahnung beschuldigt wird, einen Pornofilm über Bittorrent getauscht zu haben, hat eine Klage eingereicht. Sie verklagt den Pornoproduzenten Hard Drive Productions nicht nur wegen übler Nachrede, das Gericht soll auch entscheiden, ob Pornografie überhaupt urheberrechtlich zu schützen ist, berichtet die Website Fight Copyright Trolls.
Quelle: Golem.de / Zum Artikel
Das deutsche Urheberrecht verträgt sich nicht mit dem Internet – und dabei geht es nicht um illegale Raubkopien: Schon ein Link auf Facebook oder ein Bild bei Pinterest zu posten, kann schnell richtig teuer werden. Das muss sich endlich ändern.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel