Schlagwort-Archive: Betrug

Abofalle: IHK Essen warnt vor Betrug durch Gewerbeauskunft-Zentrale.de

Die Masche der Gewerbeauskunft-Zentrale.de ist indes nicht neu. Aber sie kommt mit schöner Regelmäßigkeit wieder. „Immer in den Ferien oder der Weihnachtszeit werden diese Schreiben vermehrt verschickt“, berichtet Heidrun Raven, Rechtsreferentin bei der Industrie- und Handelskammer Essen. Es sei daher anzunehmen, dass Agnes R. derzeit kein Einzelfall ist. In den vergangenen Tagen wurden auch Fälle aus Bochum und Duisburg bekannt.

Quelle und vollständiger Bericht: derwesten.de

 

via Abzocknews.de

 

 

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Rückgewinnungshilfe und Ermittlungen in Sachen Compresenet Erfurt GmbH (Lotto 3000)

 

In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen Betruges u.a. im Zusammenhang mit der vorgeblichen Lottospielgemeinschaft „Lotto 3000“ konnte aufgrund des dinglichen Arrestes der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 11.01.2013 und des diesbezüglich durch das Amtsgericht Mannheim ergangenen Bestätigungsbeschlusses vom 25.01.2013 zur Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche der Geschädigten ein Betrag von 95.000,– EUR bei einem Beschuldigten sichergestellt…

Quelle: bundesanzeiger.de (via)

Dazu interessant und lesenswert:

Via Abzocknews.de

 

 

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Betrüger geben sich als Staatsanwalt aus

Bundesweit haben in den vergangenen Wochen ahnungslose Menschen Briefe von Betrügern erhalten. Absender der gefälschten Schreiben ist angeblich die Staatsanwaltschaft Köln.

Betrüger verbreiten die Schreiben auf dem Postweg. In den mit Rechtschreibfehlern gespickten Briefen fordern die Straftäter dazu auf, sich innerhalb einer sieben Tages Frist zu melden. Hierzu sollen die Betroffenen eine Kölner Rufnummer anwählen.

Polizei Köln warnt: Betrüger geben sich als Staatsanwalt aus – Lesen Sie mehr auf:
http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/betrueger-geben-sich-als-staatsanwalt-aus-1.3510627#2034177341

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Betrug mit Tausenden Handy-Verträgen: Duo muss hinter Gitter

Die beiden Angeklagten hätten die fehlenden Kontrollmechanismen ausgenutzt, um ihre Taten zu begehen, sagte der Vorsitzende Richter David Küttler. Dabei hätten sie eine erhebliche kriminelle Energie an den Tag gelegt…

Quelle und vollständiger Bericht: hna.de

Weiterführende Informationen und Material auf Abzocknews.de:

Via Abzocknews.de

 

 

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Bei Anruf Betrug

9500 Euro Schaden sind zwei Beilngrieser Firmen entstanden, deren Telefonanlagen am Wochenende einem Hackerangriff zum Opfer gefallen sind.

Quelle und vollständiger Bericht: donaukurier.de

Via Abzocknews.de

 

 

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Rückgewinnungshilfe für Opfer von „Gelbes Branchenbuch“

Staatsanwaltschaft Rostock

364 Js 6967/13

Ermittlungsverfahren gegen Florian Wilk, geb. am 26.04.1988 in Neustrelitz, und Robert Schnell, geb. am 06.02.1987 in Stralsund, wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges und Verstoßes gegen das Markengesetz in mindestens 8000 Fällen in der Zeit vom 01.01.2011 bis zum 21.02.2013 gemäß §§ 263 Absatz 1, Absatz 3 Satz 1, Satz 2 Nummer 1, 25 Absatz 2, 53 des Strafgesetzbuches, § 143 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Nummer 1 des Markengesetzes.

Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten zugunsten der aus einer Straftat Geschädigten im Rahmen der Rückgewinnungshilfe (§ 111 e Absatz 3 und 4 der Strafprozessordnung)

Gegenstand des bei der Staatsanwaltschaft Rostock anhängigen Ermittlungsverfahrens unter dem Aktenzeichen 364 Js 6967/13 ist die massenhafte Versendung von Formularschreiben per Telefax durch die Beschuldigten ab dem 01.01.2011 an Gewerbetreibende, in denen diesen ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Aufnahme in ein Internet-Branchenverzeichnis gemacht wurde. Die mit „Gelbes Branchenbuch“ überschriebenen Formularschreiben sollten bei den Empfängern die Fehlvorstellung hervorrufen, es handele sich um Schreiben der von der Deutschen Telekom Medien GmbH gegründeten Firma „Gelbe Seiten“.

In dem bei der Staatsanwaltschaft Rostock unter dem Aktenzeichen 364FE Js 6967/13 anhängigen Finanzermittlungsverfahren wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Stralsund vom 21.03.2013 – 332 Gs 303/13 – zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe zugunsten der durch die Straftat Geschädigten ein dinglicher Arrest in Höhe von 1.131.081,26 € in das Vermögen der Drittbeteiligten Firma „DTE Euro Payment und Inkassierungsgesellschaft mbH“, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Schnell, geschäftsansässig: Friedrich-von-Hagenow-Straße 3, 17493 Greifswald angeordnet.

In Vollziehung dieses Arrestes konnten für die Opfer dieser Straftaten bereits folgende Vermögenswerte gesichert werden:

  1. Konto Nummer: 102022488 bei der Sparkasse Vorpommern, An der Sparkasse 1, 17489 Greifswald,
    ein Betrag in Höhe von 490.080,91 €,
  1. Konto Nummer: 0098086109 bei der Postbank AG, Friedrich-Ebert-Allee 114 – 126, 53113 Bonn,
    ein Betrag in Höhe von 8.186,43 €,
  1. Konto Nummer: 201023997 bei der OstseeSparkasse Rostock, Am Vögenteich 23, 18057 Rostock,
    ein Betrag in Höhe von 26,38 €.

Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen und ihre gerichtlich titulierten Ansprüche aus den Straftaten in das für sie gesicherte Vermögen durchsetzen zu können.

Die Geschädigten werden gebeten, sich gegebenenfalls zwecks Einleitung der erforderlichen zivilrechtlichen Schritte umgehend an einen Rechtsanwalt zu wenden. Wir bitten von Anfragen bei der Staatsanwaltschaft Rostock Abstand zu nehmen, da wir keine näheren Auskünfte über gesicherte Vermögenswerte oder die Möglichkeiten zivilrechtlicher Maßnahmen machen dürfen, um andere Geschädigte nicht zu benachteiligen.

Beachten Sie bitte die nachfolgenden „Wichtigen Hinweise für Geschädigte“.

Wichtige Hinweise für Geschädigte

Die Staatsanwaltschaft Rostock führt in der vorliegenden Strafsache neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftat Geschädigten durch. In diesem Zusammenhang wurden, soweit möglich, Vermögenswerte des/der Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft gemäß §§ 111 b ff. der Strafprozessordnung einstweilen gesichert.

Ziel des Rückgewinnungshilfeverfahrens ist es, den durch die Straftat betroffenen Geschädigten einen (ggf. teilweisen) finanziellen Ersatz zu ermöglichen.

Der vom Gesetz vorgesehene Ablauf sieht dabei vor, dass jeder/jede Geschädigte selbst aktiv wird. Im Regelfall muss daher jede/jeder seine/ihre eventuellen Ersatzansprüche selbst gerichtlich geltend machen und kann anschließend mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf die von der Staatsanwaltschaft sozusagen stellvertretend gesicherten Vermögenswerte Zugriff nehmen. Nur dort, wo der/dem Geschädigten unmittelbar durch die Straftat ein beweglicher Gegenstand entzogen wurde und genau dieser Gegenstand von der Staatsanwaltschaft in amtlichen Gewahrsam genommen wurde (und dieser amtliche Gewahrsam noch besteht), reicht ein einfacher Herausgabeantrag nach § 111 k der Strafprozessordnung aus.

Erfolgen keine Maßnahmen durch die Geschädigten erhält der/die Beschuldigte möglicherweise die gesicherten Vermögenswerte wieder zurück!

Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahrens werden durch diese Nachricht nicht berührt, d.h. Sie müssen sich selbst vorab überlegen, ob sich die Beschreitung des Rechtswegs für Sie, auch unter Berücksichtigung der dabei anfallenden Kosten, überhaupt lohnt. In diesem Zusammenhang kann auch die Einschaltung eines Rechtsanwalts für Sie sinnvoll sein, durch den allerdings weitere Kosten entstehen.

Bitte bedenken Sie, dass Sie – abgesehen vom oben genannten Sonderfall nach § 111 k der Strafprozessordnung – nur im Wege der Zwangsvollstreckung auf die gesicherten Vermögenswerte Zugriff nehmen können. Dies setzt immer einen zivilrechtlichen Titel voraus. Solche Titel können Vollstreckungsbescheide, vollstreckbare Urteile oder ähnliches sein, die Vollstreckung kann, je nach Sachlage, auch aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests möglich sein. Details hierzu müssten Sie, soweit Sie sich nicht selbst auskennen, ggf. mit einem Anwalt erörtern. Unter Umständen bedarf die Zwangsvollstreckung in das gesicherte Vermögen auch noch der Zulassung durch den Richter (§ 111 g der Strafprozessordnung) und/oder eines Rangrücktritts der Staatsanwaltschaft, zu dem wiederum eine richterliche Zulassung erforderlich ist (§ 111 h der Strafprozessordnung).

Das in der Zwangsvollstreckung herrschende Prioritätsprinzip (umgangssprachlich: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst”) gilt auch in diesem Verfahren. Die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche sind daher bei einem schnellen Zugriff wesentlich höher.

Die Aufrechterhaltung der staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen für die Geschädigten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das befasste Gericht die auch zu Ihren Gunsten erwirkten Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird Ihnen dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Haben Sie bitte Verständnis, dass die Staatsanwaltschaft keine Ratschläge zum Verfahren oder Auskünfte zu Erfolgsaussichten geben kann und darf und eine weitergehende Auskunftserteilung daher nicht erfolgen wird.

Rostock, 27.05.2013

Quelle: Bundesanzeiger

Via: antiabzockenet.blogspot.com

Weitere Informationen und Material auf danielgrosse.com:

Via Abzocknews.de

 

 

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Kinderpornos und Betrug: Justiz sprengt weltweiten Geldwäsche-Ring

Liberty Reserve im Visier: Die US-Justiz geht wegen des Verdachts auf Geldwäsche gegen die Digitalwährung vor. Kinderpornos und Betrügereien sollen so finanziert worden sein.

Quelle und vollständiger Bericht: augsburger-allgemeine.de

Via Abzocknews.de

 

 

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Millionen-Betrüger fliegt bei Passkontrolle am Flughafen auf

Über 36.000 Betrugsfälle werden ihm zur Last gelegt: Einen Millionen-Betrüger hat die Polizei am Dienstag am Düsseldorfer Flughafen festgenommen. Am Telefon soll der 43-Jährige seinen Opfern Beteiligungen an Lotto-Gemeinschaften verkauft…

Quelle und vollständiger Bericht: derwesten.de

Via Abzocknews.de

 

 

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3 Jahre Haft wegen Betrug für angeblichen Verbraucherschützer

Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam. Bereits seit Dezember 2006 trieb Sven Litwin als selbsternannter Verbraucherschützer sein Unwesen. Zunächst gründete er die in London registrierte Firma Deutsche Werbeschutz Zentrale Ltd.

Quelle und vollständiger Bericht: antiabzockenet.blogspot.com

Via Abzocknews.de

 

 

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Vorsicht beim Skypen – Microsoft liest mit

Wer Skype nutzt, hat damit auch sein Einverständnis erklärt, dass die Firma alles mitlesen darf. Wie heise Security feststellte, macht das mittlerweile von Microsoft übernommene Unternehmen von diesen Rechten auch tatsächlich Gebrauch. Zumindest im Chat verschickte https-URLs erhalten kurze Zeit später unangemeldeten Besuch aus Redmond.

 

Quelle und vollstaendiger Bericht : Heise.de / zum Artikel

 

 

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