Schlagwort-Archive: Datenhandel

Datenschutz: So wehren Sie sich gegen schlampige Online-Shops

Dass es mit dem Datenschutz im Internet oft nicht weit her ist, hat eine neue Studie des Karlsruher Instituts für Technologie ergeben: Danach hielten sich gerade einmal fünf Prozent der untersuchten Anbieter vollständig an die Vorgaben des Datenschutzrechts. Mehr als zwei Drittel der Anbieter gaben dagegen Nutzerdaten weiter, zum Teil ohne Angaben von Gründen.

Quelle: Welt.de

via abzocknews.de

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Vorsicht Datensammler! Schutz im Internet – eine Illusion?

Immer mehr Privatdaten landen bei Unternehmen. Durch Vernetzung unterschiedlicher Daten kann das Verhalten von Privatpersonen durchleuchtet werden. Was kann der Staat eigentlich tun? Profitiert er vielleicht sogar selbst von Daten?

quelle : faz.net

via abzocknews.de

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Datensammler: Hilfe, mein Handy spioniert mich aus!

Diese Woche trafen sich in Berlin Politiker, Datenschützer und Unternehmensvertreter auf einem so genannten Geodaten-Gipfel. Anlass war der Google Streetview. Es ging aber auch um neue Dienste, die Schritt und Tritt von Smartphone-Nutzern für neue Servicedienst-leistungen auswerten. Streetview ist ein Dienst von vielen, die auf ortsbezogene Daten setzen.

Quelle : welt.de

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Stellungnahme der SuperComm Data Marketing GmbH zur rechtskräftigen Verurteilung wegen Spam

Herr Sven Nobereit, Geschäftsführer der SuperComm Data Marketing GmbH aus Bonn, eine Tochter der Schober-Group, bat mich um die Veröffentlichung einer Stellungnahme zum Teilzitat eines Beitrags vom 02.07.10 mit dem Titel “SuperComm, GF Sven Nobereit: Wegen Spam verurteilt, das Urteil ist rechtskräftig” – nachfolgend die Stellungnahme: ( diese Mail ging an den Betreiber von abzocknews.de und meiner Wenigkeit )

Sehr geehrter Herr Fuchs,

gerne möchten wir erneut Stellung zu einer von Ihnen veröffentlichten Meldung beziehen und hoffen – ebenso wie seinerzeit bei unserem Feedback zu Ihrem Anpfiff.de Artikel – auf eine Publikation im Rahmen der von Ihnen gelobten freien Meinungsäußerung.

Herr Maier fiel erstmals im Jahre 2008 auf, als er SuperComm wegen angeblichen Spams abmahnte und Schadensersatz forderte. SuperComm sperrte somit die betroffene Adresse und gab im Rahmen dessen leider auch – voreilig – eine Unterlassungserklärung gegenüber Herrn Maier ab, wies jedoch darauf hin, dass Herrn Maier kein Schaden entstanden sei und verweigerte die Zahlung des ebenfalls geforderten Schadensersatzes.

Die simple Betätigung des jeder Aussendung beigefügten Abmeldelinks hätte zur sofortigen Abmeldung geführt. Auch telefonisch, postalisch oder via Fax hätte sich Hr. Maier umgehend austragen können. All diese Optionen wurden nicht genutzt und bewusst direkt rechtliche Instanzen eingeschaltet. So gab sich Herr Maier auch nicht mit der reinen Unterlassungserklärung zufrieden und beharrte auf der Zahlung seiner Schadensersatzforderung. Folglich wurde durch SuperComm eine negative Feststellungsklage vor dem Amtsgericht Stuttgart gegen ihn erhoben und diese durch ein Anerkenntnisurteil gewonnen. Vor dem Amtsgericht Stuttgart musste Herr Maier anerkennen, dass ihm der von ihm selbst behauptete Schadensersatzanspruch gegen SuperComm gar nicht zustand.

Über dieses Verurteilung des Herrn Maier selber wird dieser verständlicherweise nicht sehr erfreut gewesen sein. So kam es auch, dass er sich im Jahre 2009 auch unter Ausnutzung der im Rahmen des rechstkonformen DOI-Verfahrens verschickten Bestätigungsmails erneut zu Worte meldete.

Über verschiedene, von SuperComm betriebene Portale wurden im Jahre 2009 Anmeldungen durchgeführt, wodurch auch die geläufigen und der Schutz vor Falschanmeldungen dienenden Double-Opt-In-Mails zur Bestätigung der Anmeldung verschickt wurden. Allein für die Zustellung dieser – gerade zur Vermeidung ungewünschter Werbung dienender Mails – forderte er sodann die Vertragsstrafe ein, welche ihm das Amtsgericht Bonn (in unseren Augen unverständlicherweise) zusprach, weil SuperComm nicht beweisen konnte, dass er es war, der die Anmeldung im DOI-Verfahren durchgeführt hatte. Welchen Sinn machen vorm Hintergrund dieser Rechtsprechung überhaupt Double-Opt-In Prozesse?

SuperComm zahlte daraufhin in Erfüllung des Urteils die Vertragsstrafe und sperrte zum Selbstschutz vor weiteren bewussten (oder auch aufgrund des geläufigen Namens durch Dritte initiierten) Anmeldeversuchen die komplette Domain für jedwede Anmeldung und es ist technisch ausgeschlossen, dass irgendeine Anmeldung zum E-Mail-Empfang an auf …(a)maier.de lautende E-Mail-Adressen sowie ein Versand an solche Adressen erfolgen kann. Sie ahnen gar nicht, wie viele „Max Mustermann“, „Tina Tester“ und 123(a)test.de sowie auch irgendwas(a)maier.de von Usern zum Spaß eingegeben werden. Und hierfür wird man dann belangt?!

In unseren Augen am bedauerlichsten ist jedoch die nun nach abschließender Rechtssprechung erfolgte Verleumdungskampagne gegenüber unserem Haus. Wie uns zu Ohren gekommen ist, versucht Herr Maier aktuell dieselbe „Masche“ auch bei anderen Unternehmen, die ebenfalls im Direktmarketing tätig sind. Entsprechende Informationen betroffener Häuser liegen uns vor. Dies belegt in unseren Augen, dass der „Hüter von Recht und Ordnung“ selber sehr wohl auch monetäre Interessen mit seinen Aktivitäten verfolgt.

Es liegt nicht in unserem Interesse wegen einem Einzelfall eine große PR-Kampagne zu starten. Dennoch sehen wir uns inzwischen – durch das Agieren von Herrn Maier – gezwungen zumindest eine kurze Schilderung aus unserem Blickwinkel abzugeben.

Nur weil SuperComm nicht beweisen konnte, dass die zugestellten Mails nicht auf einer möglichen betrügerischen Anmeldung beruhten, ist SuperComm gewiss nicht als Spammer zu bezeichnen. Die Adressgenerierung bei SuperComm erfolgt ausschließlich via „vermeintlich“ rechtssicherem Double Opt In und es werden weder Adressen auf illegalem Wege generiert noch inhaltliche SPAM Nachrichten produziert. Selbstverständlich kennen auch wir andere und deutlich einfachere Handhaben in dieser Branche. Hiervon sowie dem von Ihnen ebenfalls weitergetragenen Vorwurf der bewussten SPAM-Aussendung distanzieren wir uns jedoch deutlich!

Mit freundlichem Gruß

Sven Nobereit

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Datenschützer kritisieren Lastschriftverfahren bei Rewe

Datenschützer kritisieren Lastschriftverfahren bei ReweKunden des Handelskonzerns Rewe, die mit EC-Karte und Unterschrift im Online-Lastschriftverfahren bezahlen, unterschreiben dabei laut einem Bericht des Radionsenders NDR Info auch eine Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe und -speicherung. Die Kunden bekämen keine Durchschrift der Einverständniserklärung, auch würden sie nicht durch Aushänge aufgeklärt. Die Rewe-Gruppe habe die Praxis mit Umweltschutzgründen gerechtfertigt, hieß es in dem Bericht.
Quelle: […]
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Facebook, Google & Co.: Das Internet weiß, was wir wirklich lieben

Facebook, Google & Co.: Das Internet weiß, was wir wirklich liebenFacebook wird Daten aggressiver verbreiten als bisher. Beim Einkauf im Internet sollen Nutzer erfahren, wie ihre Kollektion bei Freunden ankommt. Auch Google sammelt fleißig Informationen. Was die Welt von ihnen erfährt, können Nutzer aber selbst bestimmen. Sie müssen dabei einige Tricks beachten.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel
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“Warnung an Facebook” – Protestbündnis gegen Datenweitergabe

“Warnung an Facebook” – Protestbündnis gegen DatenweitergabeEin Protestbündnis gegen die Weitergabe von Daten im Internet hat innerhalb weniger Tage die Marke von 50 000 Unterstützern überschritten. Einer der Initiatoren, Malte Spitz aus dem Bundesvorstand der Grünen, sagte gegenüber der “Rheinischen Post”, dass die Unterstützerzahl eine “Warnung an Facebook” sei.
Quelle: Verivox.de / Zum Artikel
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Gratisauto24.de: Kostenfalle und Datenschleuder

Gratisauto24.de: Kostenfalle und DatenschleuderDerzeit ist auf verschiendenen Kleinanzeigenportalen für den Nuztlosdienst gratisauto24.de Werbung geschaltet. Laut Anzeigentext braucht man sich nur anmelden um kostenlos in Auto für den Zeitraum von zwei Jahren fahren zu können. Auch auf der Webseite werden die Besucher begrüßt mit der Aussage: “Ein Gratisauto24 ist ein Auto welches kostenlos von einer Firma zur Verfügung gestellt wird.
Quelle: […]
[abzocknews.de]

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Datenhandel: Nordrhein-Westfalen kauft Steuersünder-CD

Datenhandel: Nordrhein-Westfalen kauft Steuersünder-CDDas nordrhein-westfälische Finanzministerium hat die von einem Unbekannten angebotenen Daten deutscher Steuersünder gekauft. Das teilte das Ministerium mit. Einem Pressebericht zufolge zahlte die Steuerfahndung Wuppertal 2,5 Millionen Euro. Zuvor hatten sowohl Baden-Württemberg als auch der Bund den Handel abgelehnt.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel
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Dubiose Geschäfte mit Daten

Dubiose Geschäfte mit DatenVerbraucherschützer warnen vor Anrufen, die schnelle Gewinne versprechen «Sie haben gewonnen» – wer einen solchen Anruf bekommt, sollte höllisch aufpassen und im Zweifel den Telefonhörer schnell auflegen.
Quelle: FNP.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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