Schlagwort-Archive: Forderung

Content Services Limited (opendownload.de) kassiert Gegenschlag

Die Betreiberin der Abofalle opendownload.de, die von Alexander Varin vertretene Content Service Limited, Mundenheimer Str. 70 in 68219 Mannheim, musste nun vor dem Amtsgericht Mannheim eine weitere Niederlage auf ganzer Linie einstecken.

Ein Internetnutzer aus Issum war über einen AdWords Link auf eine Seite gelotst worden, die nach Behauptung der Content Services Limited zum Portal opendownload.de gehörte. Dort hatte er seine Daten eingegeben und – von Kostenhinweis bzw. Widerrufsrechtsverzicht war nichts zu sehen – hatte sich nach Erhalt der Daten per E-Mail auch eingeloggt. Kurze Zeit später erhielt er eine Rechnung, wonach er für einen 12-Monatszugang für www.opendwonload.de EUR 96,00 zahlen solle. Die Kanzlei Richter Berlin hatte den Internetnutzer vertreten und die Forderung zurückgewiesen und die Content Services Limited zugleich unter Fristsetzung zur Aufgabe der Berühmung hinsichtlich der Zahlungsforderung aufgefordert. Dennoch hatte die Content Services Limited die Forderungssache an den für derartige Inkassodienste einschlägig bekannten Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück abgegeben. Nachdem dieser dann erneut mit einer Zahlungsforderung direkt an den Internetnutzer herantrat, erhob dieser vertreten durch die Kanzlei Richter Berlin sofort Klage auf negative Feststellung, d. h. auf Feststellung des Nichtbestehens der Zahlungsforderung.

Für die Content Services Limited meldete sich dann der ebenfalls einschlägig bekannte Münchner Rechtsanwalt Bernhard Syndikus mit einer Verteidigungsanzeige und einem immerhin 15 Seiten umfassenden Klageerwiderungsschriftsatz. Hierin wurde umfassend vorgetragen, wie “der Internetnutzer” so auf das Portal opendownload.de komme und wie dieses und dessen Anmeldeseite beschaffen sei.

quelle : kanzlei-richter.com, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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belleros premium media ltd und Mahnbescheide

Wiederuf auf einen Gerichtlichen Mahnbescheid ist immer Richtig bei abzock Forderungen, aber man sollte nun doch noch etwas mehr beachten als es nur zu widersprechen und zurueck zu senden :

Aus gegebenen Anlass: Einen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid am besten per Einschreiben ans zuständige Mahngericht schicken. Ansonsten kann es böse enden. Bei mir hat sich jemand gemeldet, welcher trotz Widerspruch einen Vollstreckungsbescheid bekommen hat.

quelle : youtube von Katzenjens

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Warnung ! Betrüger wollen abkassieren

Wesel (RP) Vorsicht Abzocker! In Wesel und Umgebung sind Briefe unterwegs, in denen Gebühren für einen Eintrag in den so genannten Bundessterbeanzeiger verlangt werden. Polizei und Verbraucherzentrale warnen eindringlich davor, auf diese Forderung einzugehen, da es sich um Betrüger handelt. Der Bundessterbeanzeiger mit angeblichem Sitz in Berlin existiert nicht.

Ausgenutzt und verunsichert

In dem Schreiben wird für einen einmaligen Standardeintrag in den Bundessterbeanzeiger eine Gebühr von 63,12 Euro verlangt, die sofort fällig wird. Unterschrieben ist der Text von einem Gerd Mülich, der sich als Hauptsekretär ausgibt. “In Wesel sind solche Briefe im Umlauf”, sagt Ursula Möllmann von der Verbraucherzentrale. “Es gab einige Anfragen von Angehörigen, die einen Todesfall in der Familie hatten.” Die Betroffenen sollten zahlen, weil die Sterbefälle im Bundessterbeanzeiger eingetragen worden seien.

quelle : rp-online.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Kripo fordert Melde-Knopf für verdächtige Websites

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter will die wachsende Kriminalität im Internet mit einem Notrufknopf eindämmen, der in Browser wie Explorer oder Firefox eingebaut wird. Jeder Bürger kann dann verdächtige Webseiten an die Behörden melden. Datenschützer finden das Projekt gar nicht gut.

Quelle: Welt.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

gefunden bei abzocknews.de

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Anwaltsschreiben fuer ExpressTipp und Super 12

Vor Anwaltsschreiben des Rechtsanwalts Michael Bohn aus Gießen warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Laut seines Anwaltsschreiben ist er beauftragt, Forderungen von ExpressTipp und Super 12 aus dem Sommer 2008 einzutreiben. “Sie sind telefonisch hinsichtlich einer Gewinnspielteilnahme angesprochen worden und haben zugesagt, hieran unter Zahlung eines monatlichen Kostenbeitrags von 55,00 € teilzunehmen” heisst es in dem Anwaltsbrief. Die Forderung belaeuft sich auf knapp über 100 Euro inklusive Anwaltsgebuehr und Auslagenpauschale. Besonders dreist: Auch Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits kurz nach dem unerwuenschten Telefonat den Vertrag widerrufen oder angefochten haben, erhalten Rechnungen.

Verbraucherzentrale raet betroffenen folgendes :

den Anwalt schriftlich per Einschreiben mit Rückschein über den bereits erfolgten Widerruf bzw. die Anfechtung zu informieren und ihm Kopien der Unterlagen zu schicken. Wer noch nicht widerrufen hat, kann dies nach Auffassung der Verbraucherzentrale auch jetzt noch tun, da die Auftragsbestätigungen der Firmen ExpressTipp und Super 12 keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung enthalten. Zu Unrecht erfolgte Kontoabbuchungen sollten bei der Bank zurückgerufen werden. Wer telefonisch einer Gewinnspielteilnahme nicht zugestimmt hat, sollte den Vertragsabschluss gegenüber dem Anwalt bestreiten. Einen Musterbrief bietet die Verbraucherzentrale unter www.vz-rlp.de.

quelle : Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

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