Schlagwort-Archive: Bernhard Syndikus

Das Ding mit der “Kontoklatsche” – Teil 2

Der rechtskräftig verurteilte und bekannte Betrüger Michael Burat, juristisch vertreten vom vorbestraften und rechtskräftig verurteilten bekannten Betrüger Bernhard Syndikus, war in Sachen “Kontoklatsche” auch gegen verbraucherschutz.tv und abzocknews.de aktiv – Udo Schmallenberg berichtete nun, dass sich das OLG München auch nicht auf die Seite von Burat stellen wollte und in eigener Sache möchte ich noch hinzufügen, dass auch das LG Bonn die Berufung abgelehnt hat. Vielen Dank an unseren Rechtsanwalt Stefan Richter.

Quelle :  Abzocknews.de / zum Artikel

 

 

Share

Bundesgerichtshof: Revisionen von Michael Burat und Bernhard Syndikus verworfen…

…ebenso wie die von Alexander Kleinjung, wie man einer Pressemitteilung des LG Osnabrück vom 15.04.13 entnehmen kann. Die Revisionen wurden mit Beschluss des BGH vom 05.04.13 verworfen, wodurch das Urteil des LG Osnabrück (Abmahnungsbetrug nach vorgetäuschtem e-card-Spam) jetzt rechtskräftig ist – eine weitere Revision von Michael Burat wegen des Abofallen-Urteils des LG Frankfurt am Main steht hingegen noch aus.

Quelle : Abzocknews.de / zum Artikel

 

 

Share

Hallo 2013 – das Jahr wird bestimmt spannend

Hallo liebe Leser und Besucher, ich hoffe Sie haben die Feiertage und den Jahreswechsel gut überstanden. Hier war es ruhig bzw. der ganze Dezember 2012 war so ruhig, wie schon seit zig Jahren nicht mehr – 2012 war ja auch kein gutes Jahr für die Abzocker, wobei nicht nur die diversen strafrechtlichen Nachwehen das Jahr 2013 prägen dürften.

Allerdings sollte man zur Einstimmung für 2013 auch das vergangene Jahr noch einmal Revue passieren lassen, was ich Ihnen durch schlichte Verweise auf Inhalte von Abzocknews.de aus dem Jahr 2012 wohl am besten darstellen kann.

 

Quelle und vollstaendiger Artikel : Abzocknews.de /Zum Arikel

Share

Abzocktalk zum 21.12.2012

Meldungen und Beiträge von Abzocktalk.de bis zu dieser Publikation (nach Aktualität):

Quelle: Abzocknews.de /Zum Artikel

 

Share

OLG München: Boykott-Aufruf an Banken gegen Abofallen-Betreiber ist zulässig

Das OLG München hat entschieden, dass der Aufruf einer Verbraucherzentrale, “Abofallenbetreibern das Handwerk zu legen”, indem man Banken zu der Kündigung von Konten der Abofallen-Betreiber auffordert, von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Quelle und vollständiger Bericht: damm-legal.de

Dazu interessant und lesenswert:

Via Abzocknews.de

 

 

Share

Abzocktalk zum 07.12.2012

Meldungen und Beiträge von Abzocktalk.de bis zu dieser Publikation (nach Aktualität):

Quelle: Abzocknews.de

 

 

Share

Klage gegen verbraucherschutz.tv: Verbindung zur Klägerin war zu konstruiert

Streitgegenstand war ein Artikel, in dem ein Aufruf der Verbraucherzentrale Hamburg im Wortlaut veröffentlicht wurde. Darin ging es um einen Tipp der Verbraucherzentrale, “wie man Internet-Abzockern in die Suppe spucken kann”.

Quelle und vollständiger Bericht: verbraucherschutz.tv

Weiterführende Informationen und Material auf Abzocknews.de:

Via Abzocknews.de

 

 

Share

Michael Burat und RA Bernhard S. haben Revision gegen das Urteil eingelegt

Wie eine offizielle Presseverlautbarung des Landgerichts Osnabrück meldet, haben Michael Burat und der mitangeklagte Rechtsanwalt Bernhard S. ebenso wie die Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen das Urteil der 15. großen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück vom 17.02.2012 Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nun die Entscheidung auf etwaige Rechtsfehler zu überprüfen.

Quelle: Landgericht-Osnabrueck.Niedersachsen.de / Zum Artikel

Via: Konsumer.info / Zum Artikel

Via2: Abzocknews.de

Share

Abzock-Grüße: Angeklagte und Staatsanwaltschaft legen Revision gegen Osnabrücker Urteil ein

Der massenhafte Betrug mit Grußkarten wird jetzt wohl auch den Bundesgerichtshof beschäftigen: Sowohl die beiden Hauptangeklagten als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Osnabrück eingelegt. Das erklärte Gerichtssprecher Holger Janssen auf Nachfrage unserer Zeitung.

Quelle: Noz.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

Share

Grußkarten an sich selbst geschickt:Abmahn-Abzocker verurteilt

Das Landgericht Osnabrück verurteilt Abmahn-Abzocker Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung. Außerdem muss er 120.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Der mitangeklagte Anwalt Bernhard S. erhält eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten.

Die 15. große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück hat Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen sowie wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 33 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 37-jährige Rodgauer muss außerdem als Bewährungsauflage 120.000 Euro an sechs gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Der mitangeklagten Rechtsanwalt Bernhard S. aus München erhält eine zwölfmonatige Bewährungsstrafe und muss 12.000 Euro bezahlen. Zwei weitere Angeklagte verurteilte das Gericht zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe beziehungsweise. zu einer Geldstrafe.

Quelle und vollstaendiger Bericht : n-tv.de

Share