Schlagwort-Archive: Forderung

MB Direct Phone Ltd. nun Mit Konto zum Beute einsacken

Bei der TRC Telemedia sollte man den unberechtigten Forderungen noch mit Scheck oder Bargeld nachkommen. In den ersten Schreiben der MB Direct Phone Ltd. wurde auch nur auf diese beiden Wege hingewiesen. Statt mit Bargeld und Verrechnungsscheck wird einem nun auch die Möglichkeit einer Überweisung eingeräumt. Inzwischen hat die MB Direct Phone Ltd. nämlich in Spanien ein Konto bei der Santander Bank gefunden. Inhaber des Kontos ist allerdings nicht die MB Direct Phone Ltd. sondern eine Instution de Investigacion de Pruduktos S.L.

* INSTITUTO DE INVESTIGACION DE PRODUCTOS S.L.
Calle Aridane
SANTA LUCIA DE TIRAJANA ( PALMAS (LAS)

Die Übersetzung des Firmennamens bedeutet so viel wie “Institut für Produktforschung”. Bei dieser spanische Firma ist übrigens ein deutscher Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen.

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Die nummern :

069-24794020
069-24794021
069-24794022
069-24794023
069-24794024
069-24794025
069-24794026
069-24794027
069-24794028
069-24794029

0711-3649020
0711-3649021
0711-3649022
0711-3649023
0711-3649024
0711-3649025
0711-3649026
0711-3649027
0711-3649028
0711-3649029

wurden bereits durch die bundesnetzagentur abgeschaltet. Download: Gesamtliste eingeleiteter Maßnahmen (pdf, 474 kb)

quelle : antiabzockenet.blogspot.com, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Inkassobüro setzt auf Dummfang

Bad Salzungen/Schmalkalden – Viele Leute in der Region haben dieser Tage ein Mahnschreiben erhalten, worin sie aufgefordert werden, eine noch offene Rechnung umgehend zu begleichen. Die angeblich ausstehende Summe von 49,90 Euro ist laut dieser Benachrichtigung mittlerweile durch Mahn-, Lastschrift- und Inkassokosten auf eine Gesamthöhe von 130,61 Euro angestiegen. “Ich mache zur Zeit in meinen Beratungen fast nichts anderes mehr, als Anfragen zu diesem Thema zu beantworten”, sagt Günter Pfaff, Verbraucherberater für Südthüringen. Auslöser für den Andrang in seinen Büros in Bad Salzungen und Schmalkalden ist eine Firma “Proinkasso GmbH” aus Hanau. In den Schreiben, die flächendeckend von der Rhön bis zum Rennsteig in Briefkästen landeten, heißt es: “… unser Mandant (CC Profi) hat uns bevollmächtigt, die unten aufgeführte und gemahnte Forderung aus Ihrer Anmeldung zum Direkt Gewinn24 einzuziehen”. Die Adressaten sollen die 130,61 Euro “innerhalb der nächsten 7 Tage” auf das Konto einer “Kanzlei K. Strassburg” in Frankfurt/Main überweisen. Für den Fall, dass sie das nicht tun, wird ihnen unter anderem Zwangsvollstreckung, Pfändung ihrer Bezüge und ein Eintrag in Schuldnerverzeichnisse angedroht.

“Das Kuriose ist, dass niemand etwas mit diesem Gewinnspielunternehmen zu tun gehabt hat”, sagt Günter Pfaff. “Das Schreiben ist immer das gleiche, die Summe ist immer die gleiche – es unterscheiden sich lediglich die Aktenzeichen, die Kundennummer sowie Name und Adresse des Empfängers. Und dann liegt ein Gesprächsprotokoll von einem Telefonat bei, das beweisen soll, dass es einen telefonischen Vertragsabschluss gegeben hat. Dieses angeblich mitgeschriebene Gespräch ist frei erfunden.”

quelle : stz-online.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Mahnanwältin unterliegt vor Gericht ( mit Video )

Einige Strategien zur Abwehr von Forderungen der Abofallenbetreiber sind bekannt und bewährt. Einen gänzlich neuen Ansatz wählten nun der Karlsruher Rechtsanwalt Benedikt Klas und sein Mandant. Zunächst ließ der Anwalt feststellen, dass die Abo-Rechnung der berüchtigten Inkasso-Anwältin Katja Günther für ein dubioses “Geburtstags-Archiv” nichtig ist.
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Dann reichte er am Amtsgericht (AG) Karlsruhe Klage für seinen Mandanten ein. Darin forderte er von Günther Schadensersatz für die entstandenden Anwaltskosten zur Abwehr der unberechtigten Inkasso-Forderung. Das AG gab Klas nun recht und verurteilte Günther dazu, 46,41 Euro Anwaltsgebühr plus rund 150 Euro Gerichtsgebühr für das Verfahren selbst zu zahlen (Az. 9 C 93/09).

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Ein Video von KatzenJens dazu :

quelle : youtube von Katzenjens.

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NDR Markt – Abzocke am Telefon: TRC Telemedia / Allinkasso ( Video )

Geschäftemacherei mit heiklen Nummern ..

Die Methode: der sogenannte Ping-Anruf. Bei einem Ping-Anruf will der Anrufer gar keine Verbindung zum Angerufenen haben. Es reicht ihm, dass seine Nummer im Display des Angerufenen erscheint, damit der bei ihm zurückruft. Früher sind auf diese Weise sehr viele Menschen dazu animierit worden, teure 0137- oder 0900-Nummern anzurfen. Diese Masche gilt inzwischen in Deutschland als “Rufnummernmissbrauch” und ist ein Verstoß gegen das Telekommunikationsrecht, der von der Bundesnetzagentur entsprechend verfolgt wird. Betroffene können sich bei der Bundesnetzagentur beschweren. Diese kann den Anbietern die Nummer entziehen und ein Verfahren einleiten.

Die neue Masche: Ping-Anrufe mit regulären Festnetz- oder auch Mobilfunknummern:

Doch inzwischen gibt es viele Fall-Schilderungen, bei denen die angezeigte Nummer des “Anrufs in Abwesenheit” unverdächtig ist, weil es sich um eine ganz normale Festnetz- oder Mobilfunknummer handelt. Dort kostet der Anruf nur so viel, wie es laut gewähltem Tarif des Netzbetreibers kosten soll. Wer eine entsprechende Flatrate hat, darf sogar darauf vertrauen, dass das Anwählen der Nummer keine weiteren Kosten nach sich zieht. Trotzdem gibt es Firmen, die durch das Verschicken entsprechender Rechnungen und Mahnungen behaupten, durch den Anruf sei eine Dienstleistung bestellt worden, für die sie eine Vergütung verlangen. Sie schicken in kurzer Folge Mahnungen mit immer höheren Beträgen und verleihen ihren Forderungen Nachdruck, indem sie mit Geldeintreibern, Rechtsanwälten und gerichtlichem Mahnverfahren drohen. Die Adresse zur Rufnummer finden solche Firmen über Internet-Telefonbücher oder über Telefon-CD-Roms mit der sogenannten Rückwärtssuche mühelos heraus.

Verhaltenstipps für Betroffene:

Was können Verbraucher tun, wenn beispielsweise eine Rechnung für Telefonsex kommt, der niemals stattfand? Entspannt zurücklehnen und gegebenenfalls dem Absender per Einschreibebrief widersprechen. Vor Gericht müsste der Absender beweisen, dass der Telefonsex bestellt worden ist und stattgefunden hat, und das dürfte ihm schwer fallen. Auch eine Anzeige wegen Betrugsverdachts kann unter Umständen sinnvoll sein – doch um den Betrugsverdacht zu erhärten, wird es etwas komplizierter: Um den Ping-Anruf zu dokumentieren, müsste man tatsächlich das Telefon, das den fraglichen “Anruf in Abwesenheit” mit Uhrzeit und Datum in der Anrufliste vermerkt hat, der Polizei als Beweismittel vorlegen. Wer eine solche Anzeige erwägt, sollte daher die Anrufliste nicht löschen.

[Markt – Montags, 20.15 Uhr © NDR]

Quelle : youtube.com von AntiAbzockTV

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Erneute Mahnwelle von Proinkasso, Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

19.08.2009
Erneute Mahnwelle von Proinkasso
Vermeintliche Tondatei dient Inkassobüro als Druckmittel, Verbraucherzentrale rät: Nicht einschüchtern lassen!
Auch in diesen Tagen beschweren sich wieder zahlreiche Verbraucher über Mahnschreiben der Firma Proinkasso GmbH aus Hanau bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Wie schon vor einem Monat gibt das Inkassobüro vor, für einen Gewinnspieleintragung im Auftrag von CC Profi eine offene Forderung einzuziehen. Zu zahlen seien 130,61 Euro, die innerhalb der nächsten sieben Tage auf ein angegebenes Konto einer Kanzlei Straßburg zu überweisen sind. Für den Fall der Nichtzahlung werden eine Reihe von Maßnahmen wie beispielsweise Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung, Pfändung der Bezüge und Eintragung in entsprechende Schuldnerverzeichnisse angedroht.
Das unseriöse Treiben der Firma beschäftigt mittlerweile auch die Hanauer Staatsanwaltschaft, bei der täglich Strafanzeigen gegen den Geschäftsführer eingehen. Auch das städtische Technologie- und Existenzgründerzentrum in Hanau, in dessen Räumen das Inkassobüro sitzt, hat das Mietverhältnis inzwischen fristlos gekündigt.

Mit den derzeitigen Mahnschreiben will das Inkassobüro Verbraucher erneut unter Druck setzen, in dem sie vorgeben, dass mit einer aufgezeichneten Tondatei der Nachweis eines telefonischen Vertragsabschlusses belegt werden könnte.

Die Verbraucherzentrale rät: Nicht zahlen, wenn keine Anspruchsgrundlage besteht, kein echter Nachweis der Forderung seitens des Inkassobüros erbracht werden kann!

Auch sollten die Verbraucher auf keinen Fall aus Unkenntnis oder Angst die im Inkassoschreiben vorgeschlagene Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichnen, um die Forderung “abzustottern”.

quelle : Verbraucherzentrale Saschsen-Anhalt, hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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ZDF Volle Kanne – Dreiste Betrügerei am Telefon ( Video )

Betrug mit Hotlines und untergeschobene Verträge am Telefon: Immer wieder dient das Telefon dubiosen Unternehmen dazu, arglosen Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen.

“Laut Gesetz müssen die Kunden von Sonderhotlines darüber informiert werden, wie hoch die Kosten sind”. Danach müsse es noch die Möglichkeit geben, aufzulegen, um nicht in die Kostenfalle zu tappen. “Es ist rechtlich nicht erlaubt, eine Festnetznummer anzugeben und dann auf eine Hotline zu lotsen. Das geht natürlich nicht!”. Sollten Sie eine Rechnung für eine Leistung erhalten, die Sie nicht in Anspruch genommen haben, sollten Sie die Nerven bewahren: Zahlen Sie nicht! Die Firmen setzen darauf, Ihnen Angst einzujagen, mit der Hoffnung, dass Sie einfach bezahlen. “Wenn kein Vertrag über die Dienstleistung zustande gekommen ist, muss man überhaupt nicht reagieren”, erklärt Rechtsanwalt Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin.

Das Widerrufsrecht komme nur bei bestehenden Verträgen in Betracht und die Frist sei nur maßgeblich, wenn man schriftlich über das Widerrufsrecht informiert wurde. “Will man jedoch auf Nummer sicher gehen, so sollte man den Widerspruch erklären.”

Auch wenn die meisten Firmen es nicht soweit kommen lassen, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu verschicken – sollten Sie Post vom Gericht bekommen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen widersprechen. Dann ist das Unternehmen gezwungen, ihre Ansprüche im Rahmen einer Klage zu begründen. Diese Begründung ist aber meist unmöglich, denn hinter den Forderungen steckt in der Regel nur die betrügerische Absicht der Firmen, Geld zu machen.

[Volle Kanne – Montags – Freitags, 09.05 Uhr © ZDF]

quelle : youtube.com von AntiAbzockTV

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StA Flensburg: Rückgewinnungs-hilfeverfahren gegen Betreiber der Abofalle tricky.at

Die Staatsanwaltschaft Flensburg sucht im Rahmen eines Rückgewinnungshilfeverfahrens wegen Betruges gegen den Betreiber der Abofalle tricky.at, Tim Owesen aus Harrislee bei Flensburg, Opfer, die auf unberechtigte Forderungen bezahlt haben. Die Behörde veröffentlichte am 29.07.2009 im elektronischen Bundesanzeiger folgende Meldung:

“In einem unter dem Az.: 103 Js 4904/06 bei der Staatsanwaltschaft Flensburg geführten Ermittlungsverfahren wegen Betrugs hat der Beschuldigte Tim Owesen, geb. am 23.12.1985 als Geschäftsführer der Firma „Mobile Premium Credits“ die Webseite www.tricky.at betrieben.

Auf dieser Seite wurde mit einer Sonderaktion geworben, die eine Umfrage und Anmeldung bei www.tricky.at beinhaltet. Für die Einrichtung dieses Accounts waren einmalig 120,- € zu zahlen.

Als Gegenleistung sollte der Einzahler einen MP3-Player, sowie Zugriff auf eine Liste von Gutscheinen über mindestens 200,- € erhalten.

Tatsächlich erhielten die Geschädigten diese Leistungen nicht.

Die Staatsanwaltschaft Flensburg führt in der vorliegenden Strafsache neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftat Geschädigten durch. In diesem Zusammenhang wurden 35.480,05 €, die zwischenzeitlich auf einem Konto des Finanzverwaltungsamtes Schleswig-Holstein hinterlegt sind, gesichert.

Ziel des Rückgewinnungshilfeverfahrens ist es, den durch die Straftat Geschädigten einen (ggf. teilweisen) finanziellen Ersatz zu ermöglichen.

Für die Geltendmachung ihrer Ansprüche sind die Geschädigten ausschließlich selbst zuständig.

Die von der StA zugunsten Verletzter gesicherten Vermögenswerte wirken nicht unmittelbar für und gegen Geschädigte.

Sofern sie auf die von Staatswegen gesicherten Vermögenswerte zugreifen wollen, müssten Sie Ihrerseits entsprechende Titel (Urteil, dinglicher Arrest usw.) einholen, um entsprechende Pfändungsmaßnahmen ergreifen zu können.

Nach Vollstreckung bedarf es gem. §§ 111 g, h StPO der Zulassung durch einen gerichtlichen Beschluss.

Ich rege an, dass Sie zwecks Einleitung der erforderlichen Schritte einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin beauftragen.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass von hier aus keine weiteren Auskünfte über die von Ihnen zu ergreifenden Maßnahmen gegeben werden können.”

Quelle: kanzlei-richter.com.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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TRC Telemedia / MB Direct Phone Ltd.

Laut dem Forum Computerbetrug.de versendet nun eine firma namens MB Direct Phone Ltd. REchungen die den Rechungen der TRC Telemedia sehr sehr aehnlich sind, so heisst es woertlich bei computerbetrug :

Alter Wein in neuen Schläuchen.

Seit neustem werden die Forderungen nicht mehr durch die TRC sondern eine Firma MB Direct Phone Ltd, ebenfalls wie TRC in Belize ansässig und mit Postfach in Petersberg geltend gemacht. Das Design der Rechnungen ist nahezu identisch wie bei der TRC. Die von MB Direct Phone abgerechneten Rufnummern sind:

040 809053790-99
069-509594890-99
0711 8946037-41
069-25472052-96
040-42236140-49
0511-93622990-99

Als Hinweis für Neueinsteiger. Bisher hat noch kein einziger Anbieter der mit gleichem/ähnlichem Geschäftsmodell tätig ist jemals einen Verbraucher verklagt. Ausser blöden Briefen mit absurden Drohungen und Mondgebühren kam bisher -zumindest in den letzten 10 Jahren- nix.

quelle : http://forum.computerbetrug.de, Hier klicken um zu dem Post und Thema zu gelangen.

Wir empfehlen die nummern falls diese bei ihnen Anruft weder zurueck zu rufen noch anzunehmen, Beschwerden kann man bei der Bundesnetzagentur einreichen .

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Musterbrief Internetabzocke

Abzocke im Internet

Die Maschen der Abzocker
Im Internet locken Seiten mit angeblichen Nachrichten vom Nachbarn oder Frei-SMS, andere ködern mit Hausaufgabendiensten, Softwareprogrammen, Intelligenztests oder Rezeptvorschlägen: Mit solch vermeintlich kostenlosen Web-Angeboten ziehen zweifelhafte Firmen neugierigen Nutzern – in erster Linie Jugendlichen – das Geld aus der Tasche.

Eine Umfrage der Verbraucherzentralen aus dem Jahr 2007 unter Betroffenen Internet-Usern hat ergeben, dass ahnungslose Surfer mit Forderungen von durchschnittlich 120 Euro konfrontiert werden. In jedem vierten Fall hat es Jugendliche unter 18 Jahren erwischt. Jeder Zehnte Befragte hat bezahlt, als eine Rechnung für den Besuch der zweifelhaften Seiten im E-Mail-Postfach landete. Wer die Zahlung verweigerte, der bekam Druck: 57 Prozent erhielten Mahnungen, in denen mit Klagen gedroht wurden; bei 31 Prozent wurden Inkassobüros, bei nahezu jedem Fünften ein Rechtsanwalt eingeschaltet.

Um die Kunden dazu zu bewegen, dass sie einen mehr oder weniger brauchbaren Vertrag bzw. Abo im Internet abschließen, versucht man diese zunächst mit vermeintlich günstigen Angeboten zu ködern. Wer möchte nicht kostenlos SMS verschicken, wissen wie alt er wird, seine Intelligenz testen oder, bei jungen Leuten besonders beliebt, schon mal testen, ob er die theoretische Führerscheinprüfung besteht.

……….

Hier klicken fuer Musterbrief Internetabzocke ( .doc)

quelle : verbraucherzentrale-bayern.de, Hier klicken um den gesamten Artikel zu lesen.

Weitere Verbraucherschutz-Links, Musterbriefe finden Sie HIER : Verbraucherschutz-Links, Musterbriefe

Unter anderem befindet sich dort auch das Musterschreiben an die Banken der Abzockerbanden

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Mega-Downloads.net: Ein Insider packt aus!

Erst vor kurzem sorgte ein Interview mit einem Insider für aufschlussreiche Hintergründe um die kriminelle Abzocke von Mega-Downloads.net und Herrn Frank Babenhauserheide, welcher den Forderungseinzug in Deutschland koordiniert und inszeniert. Nun redet bzw. bloggt dieser Insider auf inside-megadownloads.blogspot.com über die Machenschaften der Internetmafia und wie er ein Teil davon wurde.

Zwar ist das Blog inside-megadownloads.blogspot.com erst seit dem 04.08.2009 aktiv, doch man findet bereits viele Einträge aus einer in diesem Bereich der Berichterstattung seltenen Perspektive – Nämlich aus der eines ehemaligen, leitenden Angestellten.

Nachfolgend nur einige Auszüge aus den bereits publizierten Berichten:

Inside mega-downloads.net – mit diesem Blog möchte ich ein wenig Licht ins Dunkel rund um die Abzockmethode bringen und diese Informationen Geschädigten, Verunsicherten, Strafverfolgungsbehörden und nicht zuletzt den Medien zugänglich machen.

Gesucht wurde eine Kraft im kaufmännischen Bereich. Also rief ich dort an und wunderte mich, als ich zu Bernd Rogalski durchgestellt wurde. “Bernd Rogalski? DER Rogalski von damals, als ich noch bei IDS angestellt war?” grübelte ich. Von 1994 bis 1999 leitete ich eine Detektei unter Frank Babenhauserheide, Herr Rogalski war damals als Assessor für das Inkassogeschäft eingestellt worden.


quelle abzocknews.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Hier geht es zum : “inside-megadownloads.blogspot.com”

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