Wieder Abzocke mit Eintragungen

Die Main-Post hat schon mehrfach davor gewarnt, auf die der Gewerbeauskunft-Zentrale in Düsseldorf hereinzufallen. Faxt ein Unternehmer deren unterschrieben zurück, nimmt er rechtlich das klein gedruckte Angebot an. Es kostet 900 Euro für zwei Jahre Eintragung auf ihrer Internetseite.

Quelle: Mainpost.de / Zum Artikel

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RBB Die Jury hilft vom 22.10.11: Abofalle (Video)

Die Berlinerin Melanie Temborius sucht eine Mitfahrgelegenheit. Die Unternehmerin meldet sich an bei der offenbar kostenfreien Seite „mitfahrzentrale-24.de“, wird aber nicht fündig. Nach einem halben Jahr erhält sie eine über 132,- €, für das erste von zunächst zwei Mitgliedsjahren.


mitfahrzentrale24 von verbraucherinfoTV

Quelle: Rbb-online.de / Zum Artikel

Videoquelle: Dailymotion.com / Videokanal von verbraucherinfoTV

via: Abzocknews.de

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Abzocke mit Interneteintrag

Man muss schon ganz genau hinschauen. Zurzeit bekommen etliche Firmen, Verbände und Vereine in der mit dem Anschein eines amtlichen Formulars. Es ist Post von der bdp GmbH mit Sitz in der , die einen Eintrag in ein Internetportal verkaufen will. Kreishandwerkerschaft und Industrie- und Handelskammer () warnen davor.

Quelle: Nordsee-zeitung.de / Zum Artikel

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Bundesrat will Gesetzentwurf gegen Internet-Abzocke ausweiten

Dem reicht der umstrittene Gesetzentwurf der nicht aus, mit dem besser vor im elektronischen Geschäftsverkehr geschützt werden soll. Er meint, die geplanten erweiterten Informationspflichten, die Verkäufer kostenpflichtiger Online-Angebote unmittelbar vor einer erfüllen müssen, sollten auch für Käufer in und den Business-to-Business-Bereich gelten. Statt von “Verbrauchern” müsse daher von “Kunden” gesprochen werden, fordert der Bundesrat in einer am Freitag beschlossenen Stellungnahme (PDF-Datei). Unternehmer seien als “potenzielle unseriöser Geschäftsmodelle” wie Abofallen ebenfalls schutzbedürftig.

Quelle: Heise.de

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Als Rechnungen getarnte Angebote von officemarkt24.com

Als Rechnungen getarnte Angebote

Anbieter:

officemarkt24.com

Vorgang:

Vorgang: Mit irreführenden Anschreiben, die wie Rechnungen aussehen, sorgt zurzeit der Online-Shop officemarkt24.com für Ärger bei Unternehmen. Da es sich einer Meldung und Internetrecherchen zufolge bei dem Vorgehen des Betreibers um eine dreiste handelt, Unternehmen geschickt Produkte „unterzujubeln“, verleihen ihm die Markenschutzexperten von den Negativ-Preis „Das “ für den Monat .

 

Die Masche des Schwarzen Schafes: Der Online-Shop officemarkt24.com bietet verschiedene Softwareprogramme an, wie zum Beispiel Office- oder Sicherheitsprogramme. Einer Meldung, die in diesem Monat erhalten hat, und Internetrecherchen zufolge, verschickt der Betreiber dieses Shops Anschreiben an Unternehmen, die von der Gestaltung her leicht mit einer verwechselt werden können. Laut der Meldung werden die Empfänger zur Zahlung von 295,12 Euro aufgefordert. Erst im Kleingedruckten wird erläutert, dass es sich bei dem Schreiben um ein Kaufangebot handelt, das durch die Zahlung des angegebenen Betrags angenommen wird. Da zwischen Kaufleuten andere Aufklärungspflichten und Verhaltensregeln gelten als zwischen Händlern und Verbrauchern, können durch Anschreiben dieser Art tatsächlich rechtsgültige Verträge zustande kommen. Durch die fast schon vorprogrammierte Verwechslung mit einer kann es schnell passieren, dass der Betrag von der Buchhaltung bezahlt wird, obwohl man die Produkte gar nicht bestellt hat. Dies kann vor allem dann geschehen, wenn Abrechnungen beispielsweise aus Zeitmangel nicht sorgfältig genug geprüft werden, worauf der Betreiber von officemarkt24.com auch zu bauen scheint.

 

Doch nicht nur die als Rechnungen getarnten Angebote liefern Anlass zur Kritik. Auch die Homepage weist erhebliche auf. So enthält sie weder Informationen zum Unternehmen und den AGBs noch ein Impressum. Es existiert zwar ein „Kontaktieren Sie uns“, jedoch ist er nicht aktiv, so dass Kunden keine Möglichkeit haben, mit dem Betreiber der Seite Kontakt aufzunehmen. Damit verstößt das Unternehmen gegen die Informationspflichten, die für den im Internet gelten.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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Verurteilte Firma macht munter weiter

Im Juli hatte die Mindelheimer Zeitung vor der Internet- durch die „Gewerbe-Auskunft-Zentrale“ (GAZ) gewarnt. Auch andere Medien hatten den Fall aufgegriffen und Firmen und Verwaltungen zu mehr Vorsicht aufgerufen. waren , Städte und Gemeinden geworden, die ein täuschend echt nachempfundenes amtliches missdeuteten und 956,40 Euro dafür bezahlten, dass ein Eintrag in ein Internet-Branchenbuch für zwei Jahre vorgenommen wurde.

Quelle: Augsburger-Allgemeine.de / Zum Artikel

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Kostenfalle Internetverzeichnis – Vorsicht Rechnung!

Das Formular eines Adressbuchverlags ist dann täuschend, wenn es die Begründung einer Entgeltpflicht und die Laufzeit des Vertrages nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit erkennen lässt. Ein darauf hin geschlossener kann daher wirksam angefochten werden.

Quelle: Rechtsindex.de / Zum Artikel

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Bei Unterschrift droht Abzocke

In den zurückliegenden Tagen erhielten laut Auskunft des Landratsamtes in Haßfurt einige Bürger und Gewerbetreibende im Haßbergkreis ein der Firma aus Düsseldorf. Auf dem verschickten Formular, das den Anschein eines amtlichen Schreibens erweckt, werden die Empfänger gebeten, vorgedruckte Daten zu ihrem zu kontrollieren oder zu ergänzen.

Quelle: Mainpost.de / Zum Artikel

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Gebühr mal eben vertausendfacht

Gerade beim Surfen im Internet kann man nicht vorsichtig genug sein – dieser Satz ist eine echte Binsenweisheit, aber man kann ihn trotzdem nicht oft genug wiederholen. Einer unserer Leser hat diese Erfahrung jetzt recht bitter machen müssen: Er wollte eigentlich nur einen besonders billigen Zugang zum Internet nutzen – doch statt ein paar Euro fuffzig belief sich die in einem einzigen Monat auf über 1000 Euro.

Quelle: Schwaebische-Post.de / Zum Artikel

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Branchenbuchauskunft.net – Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz

Durch die Gestaltung der wurde der Eindruck erweckt, es handele sich um die für die erfolgte Eintragung. Tatsächlich sollte durch die Zahlungen eines Betrages von bis zu 490,28 EUR ein Angebot für einen Eintrag in dem Internetportal www.branchenbuchauskunft.net angenommen werden.

Quelle: eBundesanzeiger.de / Zum Artikel

Via: Konsumer.info / Zum Artikel

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