Quelle und vollstaendiger Artikel : winfuture.de /Zum Artikel
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Holidaycheck haftet nicht für eine Hotelbewertung auf seiner Internetseite. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden und damit eine Klage der A&O Hotel and Hostels Mitte GmbH in der Berufung abgewiesen. Das Unternehmen wollte Aussagen über Qualitätsmängel in einem Hotelzimmer verbieten lassen. Das Gericht entschied jedoch, Holidaycheck sei als Verbreiter der Tatsachenbehauptung eines Dritten nicht haftbar zu machen. Das Bewertungsportal habe sich die Meinung des Bewerters nicht zu eigen gemacht.
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Microsoft hat in dieser Woche einen fehlerhaften Patch für die hauseigene Sicherheitslösung namens Microsoft Security Essentials (MSE) in Umlauf gebracht. Dadurch kam es zu Problemen mit dem Chrome-Browser.
Microsoft Security Essentials identifizierte den Web-Browser von Google fälschlicherweise als den Trojaners PWS:Win32/Zbot. Hierbei handelt es sich um den bekannten Banking-Trojaner Zeus. Diese Tatsache sorgte, wie den Beiträgen im Google Support Forum zu entnehmen ist, in den Kreisen der Anwender für große Verwirrung.
Quelle : winfuture.de
Nach einer weiteren Anklage hat sich der als Spam-König bekannte Sanford Wallace dem FBI gestellt. Angeblich drang der 43-Jährige in Facebook-Accounts ein und versendete darüber 27 Millionen Spam-Mails.
Insgesamt soll der Spam-König zwischen November 2008 und März 2009 mehr als 500.000 Konten auf Facebook übernommen haben. Ursprünglich untersagte ein US-amerikanisches Bezirksgericht dem Spam-König den Zugang zu Facebook. Diese Tatsache hat ihn allerdings kaum beeindruckt. Noch in diesem Jahr soll er einen Account unter einem falschen Namen genutzt haben, schreibt ‘PCWorld’.
Schon im Oktober 2009 wurde er zur Zahlung von über 700 Millionen US-Dollar an die Betreiber des weltgrößten Social Networks Facebook verurteilt. Dazu hat sich der zuständige Richter entschieden, weil Sanford Wallace gegen das als Can-Spam Act bezeichnete Gesetz verstoßen haben soll. Dieses Gesetz untersagt elektronische Post mit irreführender oder falscher Werbung.
Quelle : winfuture.de
Gerüchten zufolge soll der Publisher Electronic Arts (EA) im Hinblick auf den Shooter Crysis 2 aus dem Hause Crytek möglicherweise auf den so genannten Online-Pass verzichten. Dies berichtet jedenfalls das Online-Portal ‘Gamertag Radio’.
Bei dem Online-Pass möchte der Publisher auch bei Gebrauchtverkäufen noch etwas mitverdienen. Der Hintergrund dieses Verfahren ist die Tatsache, dass bestimmte Zusatzfeatures nur ein Mal freigeschaltet werden können. Der nächste Käufer eines Spiels muss sich den Online-Pass sodann nachkaufen, um in den Genuss der fehlenden Features zu kommen.
Quelle : winfuture.de