In Neuseeland hat die Vorsitzende des High Court die Durchsuchungsbefehle gegen Kim Dotcom für gesetzwidrig erklärt (PDF-Datei). Darin seien die Vorwürfe, die dem Betreiber des Sharehosters Megaupload gemacht wurden, nicht hinreichend ausgeführt worden. Mit diesen zu allgemein gehaltenen Durchsuchungsbefehlen habe die Polizei auch Material konfisziert, das mit den Vorwürfen in keiner Verbindung stand. Aus diesem Grund seien Durchsuchung und Beschlagnahmung widerrechtlich erfolgt.
Quelle: Heise.de /Zum Artikel