Das Amtsgericht Neuss hat mit Urteil vom 08.01.2013 zum Az.: 101 C 4710/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Privatperson keine auf eine Mitgliedschaft zu gründende Forderung zusteht.
Im Ergebnis wurde die Entgeltklausel als überraschende und damitunwirksame AGB eingestuft. Darüber hinaus wurde ein Anfechtungsrecht, auch eines gewerblichen Kunden, anerkannt.
E. hat in der sogenannten Abofallen-Branche einen schillernden Ruf, wenn auch unter dem Nom de Guerre „Faustus“, seinem zweiten Vornamen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er mit seinem Partner Tausende Kunden betrogen habe.
…Das Telekommunikationsunternehmen 1&1 Telecom GmbH bietet seinen Kunden genauso einen Vertrag “ohne Laufzeit” an. Wer dann kurzfristig aussteigen möchte erlebt jedoch eine Überraschung…
Thylmann und mehrere seiner Firmen erwirkten im Oktober eine Einstweilige Verfügung gegen unsere Berichterstattung. Zunächst forderte er von der Redaktion 49 Passagen aus unserem Artikel nicht weiter zu verbreiten. Als wir das ablehnten, zog er vor Gericht.
Das OLG München hat entschieden, dass der Aufruf einer Verbraucherzentrale, “Abofallenbetreibern das Handwerk zu legen”, indem man Banken zu der Kündigung von Konten der Abofallen-Betreiber auffordert, von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Mir liegt das Urteil noch nicht schriftlich vor, aber gestern hat das Landgericht Frankfurt in einem ungewöhnlichenStreit eines Verbrauchers mit einer bekannten Abofalle ein interessantes Urteil verkündet.
Das Amtsgericht Bremen hat mit Urteil vom 31.10.2012 zum Az.: 13 C 0130/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einem Gewerbetreibenden keine auf eine Mitgliedschaft begründete Forderung zusteht.
Vor fünf Jahren begann die Karriere des damals 23-jährigen William F. im deutschen Call- Center Milieu. Jetzt sitzt er seit anderthalb Jahren in Untersuchungshaft und ist wegen Betruges angeklagt.
Ein 42-jähriger Deutscher ist am Mittwoch in Salzburg vor dem Landesgericht gestanden, weil er 3.830 falsche Mahnbriefe verschickt und damit 46.000 Euro kassiert haben soll. Er habe im Auftrag eines Filipinos gehandelt, rechtfertigte sich der Mann.