Schlagwort-Archive: geschädigte

Abzock-Fallen lauern im Internet

Rund 3,1 Millionen Euro soll ein Reppenstedter Ehepaar mit Hilfe einer Callcenter-Chefin aus Oranienburg mit einem großangelegten Internet-Betrug ergaunert haben, die Staatsanwaltschaft Lüneburg geht von bis zu 60 000 Geschädigten aus, die sich als Produkttester zur Verfügung stellten.

Quelle: Landeszeitung.de / Zum Artikel

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Kripo warnt vor Betrug: Abzocke bei Gewinnspielen am Telefon

Die Kripo Worms warnt vor einer neuen Betrugsmasche im Zusammenhang mit angeblichen Gewinnen in der Türkei. Dabei werden die Geschädigten von vermeintlichen Vertretern tatsächlich existierender Rechtsanwaltskanzleien aus Deutschland angerufen. Den im Nachhinein geprellten wird dann mitgeteilt, dass sie bei einem Gewinnspiel in der Türkei einen größeren Geldbetrag oder ein hochwertiges Auto gewonnen hätten.

Quelle: Mainzer-rhein-zeitung.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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WDR Daheim & Unterwegs vom 10.01.11: SOKO Gewinnspiel-Abzocke (Video)

Die Telefon-Gewinnspiel-Abzocker buchen kleinere Beträge von etwa 30 Euro bei Tausenden von Geschädigten ab, deren Telefonnummern auf dem Gewinnspielmarkt gehandelt werden, und kassieren so insgesamt enorme Geldmengen. Wer also den Überblick verliert und seine Abbuchungen nicht gleich prüft, der versäumt Rückhol-Fristen.

Quelle: WDR.de / Zum Artikel

Videoquelle: Youtube.com / Videokanal von scamnewsTV

via abzocknews.de

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Geldern: Trickbetrug-Geld für angebliche Kanalarbeiten bezahlt

Am Donnerstag (10. März 2011) gegen 13.00 Uhr schellte ein unbekannter Mann an der Haustür einer 80-jährigen Frau auf der Wettener Straße. Er gab vor, Juniorchef einer Firma aus Aldekerk zu sein. Diese Firma sei von der Stadt beauftragt worden, das Kanalanschlussystem für Schmutzwasser zu überprüfen. Auf eine sofortige Barzahlung sei ein 10-prozentiger Nachlass möglich.

Die Dame zahlte die vereinbarte Summe und ihre ebenfalls anwesende 78-jährige Schwester zahlte nach dem Gespräch mit dem Mann für die gleiche Leistung an ihrem Haus bereits einen Teil der Summe an. Erst als der Mann das Haus verließ, ohne eine Leistung zu erbringen, wurde die Damen misstrauisch. Das Tiefbauamt der Stadt Geldern bestätigte den beiden Geschädigten, dass derartige Arbeiten am Kanalsystem nicht erforderlich oder geplant seien. Der Mann war ca. 35 Jahre alt, ca. 170 bis 175 cm groß und von schlanker Statur.

Er hatte dunkle kurze hochgegelte Haare und eine schlanke Finger. Er trug einen Ohrstecker mit hellem Glasstein im linken Ohr und sprach akzentfrei deutsch. Bekleidet war er mit einer schwarzen Jeans mit beigen Stoffeinsätzen im Bereich der vorderen Taschen, einer braun-grauen ärmellosen Weste und einem hellen Rollkragenpullover. Er führte DIN A 4-große Unterlagen zur Ansicht mit. Hinweise bitte an die Kripo Geldern unter Telefon 02831/1250.

Quelle : kerkeninfo.blogspot.com

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Buchvorstellung: “Brieffreundschaft mit einem Abzocker – was alles Recht ist…”

Uns erreichte die Tage eine Email mit einem sehr interessanten buch Tip mit der Frage ob wir das hier doch einmal veroeffentlichen koennten, sicher koennen wir das 🙂

Brieffreundschaft mit einem Abzocker– zum Einklang nachfolgend das Vorwort des bekannten Experten für Wirtschaftskriminalität Herrn Professor Dr. Hans See:

Vorwort

Es mag irritieren, dass einem Roman, der nicht einmal ein Wirtschaftskrimi ist, das Vorwort eines Wirtschaftskriminologen vorangestellt wird. Ich selbst habe gezögert, bin aber, nachdem ich wenige Seiten des Manuskripts gelesen hatte, gern dem Wunsch des Verlegers nachgekommen. Denn der Roman setzt sich auf eine ganz besonders kluge, nämlich unterhaltsame, Weise mit einem Phänomen auseinander, das aus wirtschaftskriminologischer und gesellschaftspolitischer Sicht von größter Bedeutung, aber – obgleich Experten lange bekannt – noch immer wissenschaftlich und gesetzgeberisch weitgehend unerforschtes Neuland ist: Mit der so genannten Internetkriminalität.

Selbstverständlich kann es nicht um die ganze Bandbreite dieser Kriminalität gehen. Ein solches Projekt würde Autor, Leserinnen und Leser überfordern. Nein, es geht um eine, allerdings besonders schwierige (weil die Masse der naiven Internetnutzer betreffende) Abzocker-Masche, um die Abo-Fallen. Das Geschäftsmodell ist einfach: Die Betrüger wissen, dass immer mehr Menschen jede freie Minute nutzen, durchs Internet zu spazieren. Sie sehen sich diese oder jene Webseite an, vielleicht, um ein „Schnäppchen“ zu erhaschen, und schon kurze Zeit später erhalten sie von einer ominösen Firma die freundliche und dankbare Mitteilung per E-Mail und per Post, dass sie einen Vertrag für eine Dienstleistung abgeschlossen hätten. Dazu die Rechnung für ein ein- oder zweijähriges Nutzer-Abonnement, 9,80 Euro pro Monat.

Das Problem, das diesem Roman einen hohen aufklärerischen Rang verleiht: Der Gesetzgeber tut sich, wenn die Geschädigten nicht Großunternehmen oder Banken, sondern Durchschnittsverbraucher ohne besondere Kenntnisse sind, besonders schwer, klare und harte Regeln zum Schutz der Nutzer einzuführen. Die liberale Justizministerin hat zwar ein Gesetz, das schon 2011 greifen soll, versprochen. Doch bekanntlich sind es die Liberalen, auch die in den übrigen Parteien und in der nicht zu vergessenden Europäischen Union, die sich am meisten dagegen wehren, die für sie selbst höchsten Rechtsgüter, die „Eigentums- und unternehmerische Betätigungsfreiheit“, auch nur geringfügig einzuschränken. Sie rangieren für sie oft weit über der von der Verfassung garantierten Menschenwürde und dem untrennbar dazugehörenden Sozialstaatsgebot. Wenn also wirklich ein Gesetz zustande kommen sollte, wird es sehr wahrscheinlich – wie die meisten Gesetze, die dazu schon existieren – ein Papiertiger sein. Und falls ein neues Gesetz doch an einer Stelle greifen sollte, werden die allzu gesetzestreuen Staatsanwälte zurückgepfiffen und gemaßregelt.

Wer also in eine der vielen Abo-Fallen tappt, steht vor der unausweichlich zu beantwortenden Frage: Zahlen oder nicht zahlen? Die meisten Internetnutzer, denen so etwas passiert, ignorieren die Forderungen. Auch dann, wenn bei der dritten Mahnung mit Inkasso-Eintreibung oder – noch schlimmer – mit einem Schufa-Eintrag gedroht wird. Richtig so! Doch viele zahlen, sogar die, denen klar ist, dass sie betrogen werden. Denn sie wissen, dass eine Anzeige wegen versuchten Betrugs zu erstatten nahezu sinnlos ist. Um sich der Betrügereien dieser „Nutzlosbranche“, wie sie von Ihren Kritikern genannt wird, erfolgreich erwehren zu können, wäre eine klare Rechtslage erforderlich, und zu dieser ein klarer politischer Wille. Beides aber gibt es nicht in unserer kapitalistischen Demokratie. Hier steht der Schutz heimtückischer oder räuberischer Ausbeuter und Zocker, der Täterschutz, über dem Verbraucher-, deutlicher, über dem Opferschutz.

Der Roman könnte auch den Titel: Wie wird man ohne Mühe Millionär? tragen. Der Autor schildert unter dem Pseudonym Andreas Sterntal in diesem Roman seinen tatsächlich geführten privaten Kampf gegen einem Abofallen-Zocker, und er zeigt, haarklein protokolliert, wie er das gemacht hat und dass hinter solchen vermeintlichen Einzeltätern oft Banden stecken, die juristisch alle Kriterien der organisierten Kriminalität erfüllen. Verpackt in eine spannende Story, beweist er, wie leicht es für die Staatsanwaltschaften wäre, die Täter aufzuspüren und ihrer Betrügereien zu überführen, aber auch, wie gering die Erfolgsaussichten sind, unter den herrschenden Verhältnissen „Unternehmern“ Betrugsabsichten oder gar Betrug nachzuweisen. Was große Gewinne abwirft, muss gut sein.

Hans See

Herausgeber : EWK-Verlag

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Festnahme: Falscher Inkasso-Dienst aufgeflogen

Mit einem falschen Inkasso-Dienst hat ein 26 Jahre alter Mann in Düsseldorf bundesweit unbescholtene Bürger abgezockt. Der Mann wurde am Mittwoch festgenommen.
Angeblich im Auftrag einer tatsächlich nicht mehr existierenden Multimediafirma verschickte er Briefe in denen er die Angeschriebenen zur Zahlung von 162,98 Euro aufforderte. Das Geld sollten die Adressaten auf eines von zwei angegebenen Konten überweisen. Den «Schuldnern» drohte er gleichzeitig mit einem Gerichtsverfahren und einer Pfändung, falls sie der Forderung nicht nachkämen, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte.

quelle : az-web.de

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