Schlagwort-Archive: Verlag

So, es gilt das Leistungsschutzrecht…

…und was blog.arcadewelten.eu selbst angeht, kann ich mich dem Tenor von Computerbetrug.de und Abzocknews.de nur anschließen. Ich bin eben so persönlich gespannt, inwieweit ein etwaiger neuer Abmahnmarkt entsteht und wer neue “Marktteilnehmer” in der Verlags-Welt sind, die leistungsgeschütztes verbreiten und dann später schützen wollen – das sollte man dann aufgreifen.

 

 

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Neues Leistungsschutzrecht:Wer sitzt am längeren Hebel?

Das Kabinett bringt das Leistungsschutzrecht auf den Weg. Wird es Gesetz, müssen Suchmaschinen zahlen, wenn sie auf Seiten von Verlagen verlinken. Folge könnte eine Verweigerung der Suchmaschinen sein – dann wären die Verlage gezwungen, sich verstärkt eigene Gedanken über das Geldverdienen im Netz zu machen.

Quelle und vollstaendiger Bericht : n-tv.de /Zum Artikel

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US-Blogger setzen sich gerichtlich gegen Copyright-Abmahner durch

Ein US-Bundesgericht in Nevada hat den Betreibern des Blogs Democratic Underground in ihrer Auseinandersetzung mit dem Rechteverwerter Righthaven bescheinigt, mit der Übernahme einiger Sätze aus der Zeitung Las Vegas Review-Journal nicht gegen deren Urheberrechte verstoßen zu haben.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

 

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Deutsche Verleger beschweren sich in Brüssel über Google

Die deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger haben ihre Beschwerde gegen den Internet-Konzern Google beim Bundeskartellamt formal zurückgezogen und zur Europäischen Kommission verlagert. In der Sache wollen die Verleger nun in Brüssel um eine finanzielle Beteiligung an den Einnahmen kämpfen, die der US-Konzern im Umfeld der Verlagsinhalte erzielt, sagte eine BDZV-Sprecherin der Nachrichtenagentur dpa am Samstag.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

 

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Debatte um Schultrojaner: Kultusminister finden Aufregung übertrieben

Wie bedenklich wird die Software, die Buchkopien in Schulnetzwerken finden soll? Unbedenklich, versprechen Niedersachens Kultusminister Bernd Althusmann und Ressortkollegen. Lehrer sind weiter empört über den Generalverdacht, der Philologenverband fordert ein Ende der Schnüffelpläne.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

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vzbv geht erfolgreich gegen Paid Content GmbH vor

mitfahrzentrale-24.de muss Kosten deutlich angeben

vzbv geht erfolgreich gegen Paid Content GmbH vor

24.10.2011 – Die Webseite mitfahrzentrale-24.de muss in Zukunft den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar angeben. Das hat das Landgericht Landshut nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden. Bislang standen die Gebühren für den Service nur im Kleingedruckten.

Die Paid Content GmbH, Betreiberin der Seite mitfahrzentrale-24.de, hatte den Hinweis auf die Kosten in der rechten Spalte unter “Kundeninformation” in einem kleingedruckten Fließtext platziert. Das sei irreführend, hat nun das Landgericht Landshut geurteilt. Die Seite weise nicht deutlich genug auf die Kostenpflicht hin. Die Verbraucher seien es gewohnt, im Internet viele kostenlose Dienstleistungen zu finden. Daher sei ein deutlicher Hinweis notwendig, dass der Service bei mitfahrzentrale-24.de eben nicht kostenlos ist.

Das Gericht bestätigte außerdem die Unwirksamkeit zweier Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mitfahrzentrale-24.de: Zum einen soll das Entgelt in Höhe von 132,00 EUR jährlich im Voraus gezahlt werden. Die Vorleistungsklausel sei intransparent, sagt das Landgericht, weil für den Verbraucher nicht erkennbar sei, wann dieser die jährliche Leistung zu zahlen habe. Sie benachteilige außerdem Verbraucher unangemessen, da das Unternehmensrisiko einseitig auf die Verbraucher verlagert werde. Das Gericht beanstandete außerdem eine Klausel, der zufolge sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um weitere zwei Jahre verlängert. Ein Vertrag dürfe sich laut Bürgerlichen Gesetzbuch stillschweigend nur um maximal ein Jahr verlängern.

Urteil des LG Landshut vom 16.08.2011, 54 O 1465/11, nicht rechtskräftig

Quelle : vzbv.de

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Links zu eventuell rechtswidrigen Inhalten zulässig

Das Landgericht Braunschweig hat entschieden, dass Links zu möglicherweise rechtswidrigen Inhalten keinen Rechtsverstoß darstellen. Das gelte, so das Gericht, auch für das Persönlichkeitsrecht, wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege.

Laut einem Bericht von ‘Heise Online‘ hat das Gericht in Braunschweig ein bestehendes Urteil des Bundesgerichtshofs, das der Heise Zeitschriften-Verlag vor rund einem Jahr gegen die Musikindustrie erwirkt hat, auch für das Persönlichkeitsrecht bestätigt.

Links zu potenziell rechtswidrigen Inhalten sind demnach dann zulässig, wenn sie in im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung gesetzt würden. Voraussetzung dafür ist ein “überwiegendes Informationsinteresse an dem Verweis auf die Originalquelle”.

 

Quelle : winfuture.de

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Ende der Zeitschriftenabzocke vom VSR Verlag Service

Immer wieder erhielten wir Beschwerden von Verbrauchern, denen in Fußgängerzonen oder Bahnhöfen mit falschen Versprechungen von der VSR Verlag Service GmbH ein Zeitschriftenabo untergeschoben wurde. Das Landgericht München I hat nun entschieden, dass der Verlag mit seinen irreführenden Äußerungen Verbraucher nicht mehr täuschen darf (Anerkenntnis-Urteil v. 3.9.2011, 17 HK O 1489/11).

Quelle: VzHH.de / Zum Artikel

Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Via abzocknews.de

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Makaberer Betrug durch Sex-Verlag in Nordenham

Mit einer besonders pietätlosen Masche hat ein Sex-Verlag versucht, trauernde Angehörige in Nordenham (Landkreis Wesermarsch) zu betrügen. Der Verlag schickte eine Rechnung für Erotikprodukte an einen Toten in Nordenham. Die Adresse war die Traueranschrift, die in einer Todesanzeige in der Tageszeitung veröffentlicht wurde.

Quelle: NDR.de / Zum Artikel

via 2 : abzocknews.de

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Medienverbände fordern Vorratsdatenspeicherung gegen Urheberrechtsverletzer

Mehrere große Medienverbände drängen die Politik dazu, zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet die Speicherung von Nutzerdaten vorzuschreiben. Der Verein Digitale Gesellschaft machte auf ein entsprechendes Papier mehrerer Organisationen der Verlags-, Musik- und Filmbranche in Deutschland aufmerksam, das die Verwertungsgesellschaft Gema auf ihre Website gestellt hatte und das bislang weitgehend unbemerkt geblieben war.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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