Sie musste jahrelang mehr arbeiten, ohne dafür Geld zu bekommen, und wurde schließlich depressiv: Eine ehemalige Angestellte erstritt von einem McDonald’s-Franchisenehmer in Frankreich nun 250.000 Euro Schadenersatz.
Die ukrainische Firma Innovative Marketing, die mit einer Scareware-Masche über 100 Millionen Dollar für nutzlose Software ergaunert hat, muss nun ihre Opfer entschädigen. Im bisher größten Fall dieser Art bekommen über 320.000 Geschädigte ihr Geld zurück. Die US-Handelsbehörde FTC gab bekannt, dass man sich auf diese Rückzahlung geeinigt habe. Die Verfahren gegen die Hintermänner laufen dessen ungeachtet weiter.
Der Bundesgerichtshof weitet den Kreis der Verantwortlichen für Finanzprodukte aus. Er fällte ein Urteil gegen den früheren Bundesverteidigungsminister und Verfassungsrechtler Rupert Scholz.
Die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) versteigert zurzeit offene Forderungen aus Abmahnungen wegen illegaler Nutzung von P2P-Tauschbörsen. Insgesamt geht es um die stolze Summe von rund 90 Millionen Euro, die sich aus 70.000 Abmahnungen mit einer jeweiligen Kostenrechnung von 1286.80 Euro ergeben soll.
Vor einigen Jahren sorgte in den USA ein Fall für Aufsehen, bei dem McDonald´s einer Frau hohen Schadenersatz zahlen musste, die sich mit Kaffee verbrüht hatte. In Deutschland nun hatte eine Frau mit ihrer Klage weniger Erfolg.
Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt: Dürfen Mieter ihre Fenster mit einer Totenkopf-Fahne verhängen? Oder schreckt das potentielle Neumieter zu sehr ab? Diese Frage ist nun geklärt.
Mit einer Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof nun die Rechte der Versicherungskunden gestärkt: Hat ein Anbieter verpasst, Verträge verbraucherfreundlich zu gestalten, können Klauseln komplett ungültig werden. Im konkreten Fall ging es um einen Wasserrohrbruch.
Zwischen Internethändlern ist es längst Brauch geworden, im Rahmen der Behauptung am Markt auch das Mittel der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen den Mitbewerber einzusetzen, wenn sich dieser nach Meinung des Händlers wettbewerbswidrig im Online-Handel auf Plattformen wie Amazon.de, Ebay.de oder Yatego.com verhält.
Die nächste Hiobsbotschaft für die Deutsche Telekom: Die Staatsanwaltschaft Bonn hat Ermittlungen aufgenommen. Der Verdacht lautet: gewerbsmäßiger Betrug. Der Konzern soll Kostenabrechnungen falsch erstellt haben.
Ein Mann hatte sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung erkundigt, ob er in Altersrente gehen könne. Als ein Mitarbeiter ihm dies zusagte, stellte er den Antrag – und erhielt schließlich doch eine Absage. Nun bekommt er Schadenersatz.