Arbeitnehmer sollten einen kritischen Blick auf ihre Januar-Gehaltsabrechnung werfen. Es könnten sich Fehler eingeschlichen haben. Grund: Da die elektronische Lohnsteuerkarte noch nicht gilt, gilt eine frühere Lohnsteuerkarte.
Weil sich der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte verzögert hat, gilt weiterhin die Lohnsteuerkarte 2010 oder eine entsprechende Ersatzbescheinigung, erklärt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfe (BDL) in Berlin. Möglicherweise haben sich inzwischen Änderungen ergeben. Diese werden bei der Lohnabrechnung möglicherweise nicht übernommen.
Quelle: n-tv.de