Illegales Tauschen von Filmen oder Musik verursacht Schäden in Millionenhöhe. Doch die Klagen spülen viel Geld in die Kassen der Rechteinhaber.
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Illegales Tauschen von Filmen oder Musik verursacht Schäden in Millionenhöhe. Doch die Klagen spülen viel Geld in die Kassen der Rechteinhaber.
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Mit einer neuen Masche bitten Abzocker ahnungslose Internet- Nutzer zur Kasse. Spezielle Ermittlungsfirmen behaupten, der Surfer habe illegale Inhalte aus dem Netz heruntergeladen – und fordern happige Abmahn-Gebühren. Betroffene können sich dagegen wehren, brauchen aber gute Nerven.
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Die Zahl von Abmahnungen wegen vermeintlich illegaler Downloads steigt seit Jahren rasant an, denn mit den Schreiben lassen sich Millionen machen. Experten sehen aber immer häufiger unseriöse Geschäftemacher am Werk.
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Gestern Tauschbörsen, heute soziale Netzwerke: Unbedarfte User sind leichte Opfer für Abmahnanwälte. Droht nun eine Klagewelle?
Das Handy: immer dabei. Partyfotos auf Facebook hochladen: gratis. Die späte Überraschung: Abmahngebühren und Anwaltskosten von 2000 Euro oder mehr. Wer Facebook, Twitter, Google+ oder andere Netzwerke nutzt, denkt meist nicht an die rechtlichen und finanziellen Folgen seiner Postings. Dabei summieren sich in einem typischen Facebook-Profil die Partybilder, YouTube-Videos oder aus dem Web kopierten Texte auf einen Abmahnwert von bis zu 15 000 Euro – sagt Christian Solmecke, Anwalt für Medienrecht. Aber: Kennen Sie jemanden, der wegen eines Facebook-Postings abgemahnt wurde?
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Wer jemanden wegen eines urheberrechtlichen Bagatellverstoßes erstmalig abmahnt, muss die Kosten, die er dafür geltend macht, auf 100 Euro begrenzen. Diese seit 2008 geltende Regelung, die das Geldverdienen mit typischen Standard-Abmahnungen etwa für illegale Musiktauschereien einschränken sollte, kam bislang nur selten zur Anwendung.
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Jeden von uns, auch Sie, kann es treffen: Man surft im Internet, sucht hier und da etwas und ahnt nicht, dass man schon in die Fänge von speziellen Ermittlungsfirmen geraten sein kann. Diese werden von der Musik- und Filmindustrie in die Spur geschickt, um illegales Herunterladen im Netz aufzuspüren. Doch deren Methoden sind zweifelhaft, denn es geraten immer häufiger völlig Unbeteiligte ins Visier.
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Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Videoquelle: Youtube.com / Videokanal von DieAbmahnIndustrie
Die britische Rechtsanwaltskammer hat zwei der bekanntesten Abmahnanwälte mit einer Geldstrafe und einem Berufsverbot belegt. Die Juristen hatten seit 2006 tausende Nutzer von Tauschbörsen abgemahnt. Die Anwaltskammer rügte dieses Vorgehen nun als rücksichtslos und ausschließlich gewinnorientiert, berichtet thelawyer.com.
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Gerade Kinder und Jugendliche nutzen Internet-Tauschbörsen, um illegal an Musik und Filme zu kommen. An die juristischen Folgen denken sie dabei meist nicht. Immer häufiger erhalten deshalb Eltern Abmahnungen mit hohen Forderungen. Wie sie darauf reagieren sollten.
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Mehrere hundert Menschen werfen sich jedes Jahr vor einen Zug – und viele Lokführer verkraften das Gefühl nicht, jemanden totgefahren zu haben. Winfried Hengesbach litt zwei Jahre lang unter Albträumen. Dafür sollen ihm die Angehörigen des Suizidanten nun Schmerzensgeld zahlen.
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Wer als Anbieter bei Ebay eine Internetauktion aus einem triftigen Grund vorzeitig abbricht, kann vom Höchstbieter nicht auf Schadenersatz verklagt werden. Dies gilt auch im Fall des Diebstahls des angebotenen Artikels.
Quelle: Focus.de / Zum Artikel