Schlagwort-Archive: telomax GmbH

Bundesnetzagentur verhängt weiteres Inkassoverbot gegen telomax GmbH

Zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen hat die Bundesnetzagentur ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung für bestimmte Forderungen verhängt, die von der telomax GmbH geltend gemacht werden. Die telomax selbst betont, man sei nur Verbindungsnetzbetreiber und habe mit den Diensten nichts zu tun.

Quelle : computerbetrug.de

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NDR Markt vom 24.01.11: Bei Anruf Abo – Eine neue Masche im Callcenter (Video)

Viele Telefonkunden reiben sich in zurzeit verdutzt die Augen nach Erhalt ihrer Telefonrech-nung: Unter “Beträge anderer Anbieter” tauchen unerklärliche Rechnungspositionen für ein ominöses “Mehrwertdiensteabo” auf. Und das, obwohl auch laut Telefonrechnung ausdrücklich keine teure 0900- oder 0137-Nummer Nummer gewählt wurde.

Quelle : antiabzockenet.blogspot.com

via abzocknews.de

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SWR Marktcheck vom 20.01.2011: Telefon-Abzocke von Telomax (Video)

Es beginnt ganz harmlos mit einem Werbeanruf. Doch dann kommt die dicke Rechnung. Rund 10,- Euro werden Woche für Woche über die Telefonrechnung abgebucht. Telomax kassiert das Geld im Auftrag des Gewinnspielportals Winfinder.

Quelle : scamnewsTV

via abzocknews.de

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Telomax nutzt neue Leistungsnummern, um BNetzA-Inkassoverbot zu umgehen

Kaum untersagt die BNetzA diesem Unternehmen, Entgelte für die Leistungsnummern 61.404 sowie 83.917 in Rechnung zu stellen, wurde eine neue “Leistungsnummer” geschaffen. Wie Betroffene in Foren und Blogs berichteten, wurden ihnen von der Telekom wiederum Telomax-Beträge auf die aktuelle Rechnung gesetzt, und zwar mit der Leistungsnummer 83.919.

Quelle : the-new-boo.blogspot.com

Via abzocknews.de

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Aus die Maus für Telomax – Bundesnetzagentur untersagt Abrechnungen

Die Bundesnetzagentur hat jetzt für bestimmte Forderungen der telomax GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot wurde gegenüber dem Unter-nehmen und der Telekom Deutschland GmbH ausgesprochen, über deren Telefonrechnungen die telomax GmbH Verbrauchern unter den Artikel-/Leistungsnummern 61404 und 83917 Entgelte für Gewinnspieleintragsdienste berechnet.

Quelle : bundesnetzagentur.de

via abzocknews.de

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Abgezockt von win-finder.com oder anderen Glücksfindern? Fordern Sie in Rechnung gestellte Beträge zurück!

Ende November haben wir Sie vor der Abzockmasche win-finder.com gewarnt. Jetzt hat die Bundesnetzagentur den Seitenbetreibern das Handwerk gelegt. win-finder oder andere Gewinnspieleintragungsdienste bzw. Glücksfinder versprechen Besuchern ihrer Internetseiten die Eintragung in 200 Gewinnspiele jeden Monat mit Preisen von bis zu 1 Million Euro. Angeblich tragen die Unternehmen mit einer speziell entwickelten Software Verbraucher monatlich vollautomatisch in 200 Gewinnspiele ein. Für die Registrierung fragen sie nur nach Rufnummer und Geburtsdatum. Hinweise zur Kostenpflichtigkeit des Angebots sucht man auf der Internet-Seite vergeblich. Dennoch stellt die Firma Telomax GmbH über die Telefonrechnung anschließend wöchentlich 9,90 Euro in Rechnung und zieht den genannten Betrag ein. Außer über das Internet versucht das Unternehmen auch per Telefon, Verbraucher zu ködern. Angerufen werden vor allem ältere Menschen. Ihnen stellt man angebliche Gewinne in Aussicht und entlockt den vermeintlichen “Gewinnern” offensichtlich auch verschiedene personenbezogene Daten.

Die Bundesnetzagentur hat diesem Treiben nunmehr einen Riegel vorgeschoben und gegenüber der Firma Telomax GmbH und der Telekom Deutschland GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das bedeutet, dass für alle Forderungen, die in Telefonrechnungen mit den Leitungsnummern 61404 und 83917 bezeichnet wurden, rückwirkend ab dem 30. März 2010 keine Rechnungen mehr gestellt werden dürfen. Falls Sie derartige Rechnungen über ihre Telefonrechnung erhalten haben, dürfen die Beträge nicht mehr von Ihrem Konto eingezogen werden.

Wenn Sie allerdings die in Rechnung gestellten Beträge bereits bezahlt haben, greifen für Sie beide Verbote nicht unmittelbar. Das heißt, Sie müssen aktiv werden und bereits abgebuchte bzw. überwiesene Beträge bei der Telomax GmbH (nicht bei Ihrem Telefonanbieter) zurückfordern. Nutzen Sie dazu unseren Musterbrief Gewinneintragungsdienste.

Quelle und vollstaendiger Bericht : vz-saar.de

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Werbeanrufe: Verbraucherzentralen – Abzocke am Telefon endlich stoppen

Die Verbraucherzentralen fordern ein härteres Vorgehen gegen Abzocke am Telefon. Unerwünschte Werbeanrufe und illegale Abbuchungen müssten endlich ein Ende haben. Aktuell etwa sorgt eine Firma namens Telomax für Ärger.

Es ist nur der Neueste von vielen Tricks. Das Telefon klingelt, eine freundliche Stimme erzählt, man habe einen Kosmetikgutschein gewonnen – und fragt, ob man auch bei weiteren Gewinnspielen eingetragen werden möchte. Wer darauf hereinfällt, erlebt eine böse Überraschung. Auf der nächsten Rechnung von Telekom oder Vodafone sind auch Posten einer Firma Telomax GmbH zu finden. Die zieht über die Telefonrechnung 9,90 Euro pro Woche ein für einen kostenpflichtigen Gewinnspiel-Service.

Die Masche der Telomax GmbH ist nur das jüngste Beispiel aus einer Flut von über 80.000 Beschwerden, die die Verbraucherzentralen in den vergangenen neun Monaten bundesweit erfasst haben.

Quelle : augsburger-allgemeine.de

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Warnung vor Abzocke mit Gutschein-Versprechen

Das klang reizvoll: „Sie haben einen 100-Euro-Gutschein für Kosmetik gewonnen“, wurde da vor einigen Tagen einer Frau aus Kleinkötz telefonisch versprochen. Doch Doris Zinkel war skeptisch – zum Glück.

Quelle : augsburger-allgemeine.de

via abzocknews.de

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Verbraucherschützer warnen vor neuer Telefon-Abzocke

Die Verbraucherzentrale Saarland warnt vor Anrufern, die Gutscheine für Kosmetik ausloben. Denn in dem Telefonat werden persönliche Daten abgefragt. Oft ist den Verbrauchern nicht bewusst, dass dabei ein Vertrag mit einem Gewinneintragungsdienst geschlossen worden sein soll.

Quelle : saarbruecker-zeitung.de

via abzocknews.de

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win-finder.com oder windienst.net: Abzocke über Telefonrechnung

Viele Brandenburger schildern derzeit Werbeanrufe, ihrer Auffassung nach von namhaften Firmen, wie z. B. “Yves Rocher” oder “Otto”, welche unter dem Vorwand der kostenfreien Zusendung von Kosmetikartikeln und Kosmetik-Gutscheinen persönliche Daten, wie das Geburtsdatum “der Frau des Hauses”, abfragen würden. Am Telefon ist für die Verbraucher jedoch nicht erkennbar, dass es sich um Nachahmer von Markenfirmen handelt, die z. B. “Yves Roche” oder “o.t.o.” heißen und mit Gewinnversprechen locken.
Mit diesen Anrufen erhalten die Verbraucher eine telefonische Mitteilung über einen Gutscheingewinn und wenig später folgt ein Brief des IFK-Glücksteams aus den USA mit der Aktivierung für www.win-finder.com bzw. ein Brief von der “o.t.o. Ltd.” aus Großbritannien mit der Aktivierung für www.windienst.net – mit angeblich erhaltener “Vollmacht” der Verbraucher.

Tritt dieser Fall ein, müssen Betroffene Ihre nächsten Telefon-rechnungen sorgsam auf “Beiträge andere Anbieter” überprüfen.

“Bei Werbeanrufen mit Datenabfragen sollte man generell vorsichtig sein”, warnt Norbert Richter von der Verbraucher-zentrale Brandenburg. “Einem bestehenden Vertragspartner liegen die persönlichen Daten des Verbrauchers bereits vor, er muss diese also nicht erneut angeben”.

Quelle : vzb.de

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