Schlagwort-Archive: Verkaufsveranstaltung

Die schlimmsten Abzock-Methoden 2011

2011 verging keine Woche, in der die Verbraucherzentralen nicht auf Abzockversuche hinwiesen. Lesen Sie, mit welchen Maschen die Betrüger im vergangenen Jahr Kasse machten. Denn sie werden es auch im neuen Jahr mit gleichen oder ähnlichen Tricks weiterversuchen.

Quelle: Bz-Berlin.de / Zum Artikel

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Kaffeefahrt-Einladungen mit dubiosen Gewinnversprechen

Eine neue Welle von Kaffeefahrt-Einladungen überschwemmt derzeit wieder die Briefkästen in Stadt und Kreis Bad Kreuznach. Diesmal handelt es sich um ein Schreiben, das angeblich von einer Firma namens „Niedersächsische Treuhand“ stammt.

Quelle: Rhein-zeitung.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Via2: Abzocknews.de

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Warnung vor Abzocke

Senioren, die mit dem „Enkel-Trick“ reingelegt werden, Briefe die dem Empfänger einen hohen Gewinn versprechen. Betrugsmaschen wie diese gibt es auch in Solingen. Ein Solinger konnte einen Betrugsversuch an seiner Großmutter vereiteln. Erna Kunze (Name geändert), erhielt einen Anruf in dem sie von ihrer vermeintlichen Enkelin um eine große Summe Geld gebeten wurde.

Quelle: Solinger-Tageblatt.de / Zum Artikel

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Alte Masche mit Gewinnmitteilungen auch im Neuen Jahr

Ende Dezember verschickte der angebliche Finanzdienstleister Konrad Herzog & Partner Gewinnmitteilungen mit einer Einladung zur “nachträglichen Gewinnübergabe” von 951,72 Euro. Fast identische Schreiben kennt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit Absendern wie Schubert – Klein – Richter oder Dr. Müller & Partner oder Dr. Böhm & Schneider.

Quelle: Verbraucherzentrale-Rlp.de / Zum Artikel

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Via 2 : Abzocknews.de

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Gericht verhängt Haftstrafe gegen Kaffeefahrten-Veranstalter

Weil er Senioren auf Verkaufsveranstaltungen hinterlistig abgezockt hat, muss ein Kaffeefahrten-Veranstalter aus Lastrup für zwei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Das Cloppenburger Amtsgericht sprach den 41-Jährigen wegen gewerbsmäßigen Betruges in 16 Fällen schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte es aber Bestand haben, wäre der Angeklagte der erste seiner Branche, der ins Gefängnis muss.

Quelle: Nwzonline.de / Zum Artikel

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Dazu interessant und lesenswert:

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Kaffeefahrt „Wer nicht mitfährt, soll zahlen“ – In Papierkorb!

„Für mich ist dieses Schreiben eine massive Nötigung nach Paragraf 240 Strafgesetzbuch“, so die erboste Frau. Sie vermutet, dass sie nicht die einzige ist, der diese „Einladung“ der „Zentrale für Gewinnverteilung“ zugesandt wurde. „Niemand ist gezwungen an einen unbekannten Ort mitzufahren und bei Nichtantritt sogar noch Geld zu blechen. Dieser dreiste Versuch entbehrt jeder rechtlichen Grundlage!“

Quelle: Nwzonline.de / Zum Artikel

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Finanzdienstleistungen Schubert – Klein – Richter: Abzocke auf Kaffeefahrt

Wieder einmal verschickt ein angeblicher Finanzdienstleister “Schubert – Klein – Richter” massenweise dubiose Gewinnmitteilungen mit einer Einladung zur “nachträglichen Gewinnübergabe” von 980,07 Euro. Der Übergabetermin sei unbedingt einzuhalten.

Quelle: Konsumer.info / Zum Artikel

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Rentner-Abzocke auf Kaffeefahrten: Eine Busfahrt, die ist listig

Sie suchen Abwechslung – und gehen mit überteuerten Bratpfannen und Magnetfelddecken nach Hause: Senioren werden immer häufiger bei Kaffeefahrten abgezockt, die Behörden sind machtlos. Die Polizei schult nun Beamte, wie sie illegale Fahrten auflösen können – ist aber auf “gewiefte Senioren” angewiesen.

Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel

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Und ewig lockt die Kaffeefahrt

Das Märchen heißt „Letzte Erinnerung an den festgesetzten Termin zur nachträglichen Gewinnübergabe“. Rund 950 Euro soll eine Firma namens Gewinn-Service dem Empfänger („wie Sie sich bestimmt noch erinnern“) versprochen, aber nicht ausgezahlt haben. Das übernehme nun der Finanzdienstleister, der mit der Abwicklung des besagten Unternehmens betraut wurde.

Quelle: Nordbayern.de / Zum Artikel

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Justitia hilft dem “Glück” auf die Sprünge

Ein Rentner aus einem kleinen Ort im Landkreis Bad Kissingen wollte sich bei einer obskuren Verkaufsveranstaltung nicht über den Tisch ziehen lassen. Er klagte auf Zahlung von 1150 Euro – und gewinnt.

Quelle: InFranken.de / Zum Artikel

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