quelle und vollständiger Bericht : winfuture.de /zum Artikel
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Die Nachricht klingt gut: Ein nagelneues teures Auto soll der Angerufene in der Lotterie gewonnen haben. Doch Vorsicht! Das BKA warnt, nicht auf diese neue Betrugsmasche hereinzufallen.
Um an den Gewinn zu kommen, muss erstmal Geld auf ein Konto in der Türkei überwiesen werden. Denn schließlich seien schon Kosten für Autotransport, Vollkasko, Versicherung oder Zoll angefallen. Verbraucher sollten sich allerdings nicht zu einer Überweisung überreden lassen, warnt das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden. Denn der angebliche Gewinn ist nur eine Betrugsmasche.
Quelle: newsticker.sueddeutsche.de /Zum Artikel
Auch wer auf diesen Nepp nicht hereinfällt und kein Geld überweist, kann den Betrügern trotzdem auf den Leim gehen – nämlich durch das Öffnen des Mail-Anhangs. Das Schreiben von „Dr. Kroner & Kollegen“ ist der Mail in einer angehängten pdf-Datei beigefügt. Und diese Datei kann einen so genannten Trojaner enthalten – ein Virus, das den Computer ausspäht.
Quelle: DerWesten.de / Zum Artikel
Jeden Tag versuchen Kriminelle, an das Geld nichts Böses ahnender Verbraucher zu kommen. Dabei ist ihnen kein Trick zu mies, kein Versprechen zu dreist. Hier die sechs neuesten Abzock-Maschen.
Quelle: Bz-Berlin.de / Zum Artikel
Viele Verbraucher bekommen in diesem Tagen Nachrichten aufs Handy oder per Mail, angeblich von “guten Freunden” die kurzfristig in Not geraten sind und dringend darum bitten, dass man ihnen Geld schicken möge – man werde es alsbald zurückzahlen. Zahlungen sollen über “Western Union” erfolgen.
Quelle: VzHH.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Die Verbraucherzentrale Bayern warnt, auf das betrügerische Schreiben eines “Bundesfinanzdienstes” einzugehen. Auf den ersten Blick sieht es aus wie ein Steuerbescheid vom Finanzamt. Doch Absender ist ein “Bundesfinanzdienst”, der die Angeschriebenen per Bescheid auffordert, an einem Ertragsverfahren teilzunehmen.
Quelle: Verbraucherzentrale-Bayern.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Via2: Abzocknews.de
Helga S. war vor ein paar Wochen sehr erschrocken, als sie einen Blick in ihren Briefkasten warf. Darin lag ein langes, amtlich aussehendes Schreiben von einem angeblichen Rechtsanwalt, der ihr mitteilte, dass er im Auftrag der Firma Maxi Tip Ltd. offene Forderungen bei ihr eintreiben solle. Angeblich hätte sie an einer kostenpflichtigen Lotto-Spielgemeinschaft teilgenommen. Dafür würden nun 122,50 Euro fällig.
Quelle: Tlz.de / Zum Artikel
Auf Betrug mit einem angeblichen Lottogewinn ist eine 60-jährige Österreicherin aus dem Bezirk Wels-Land reingefallen. Eine fatale Leichtsinnigkeit, die die Rentnerin satte 112.000 Euro kostete, wie die österreichische Polizei am Samstag mitteilt.
Quelle: Pnp.de / Zum Artikel
Vor einem Mahnschreiben der griechischen Rechtsanwaltskanzlei John Markou & Partner mit einer Niederlassung in Hannover warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Der in Athen zugelassene Anwalt verlangt die Zahlung von 122,50 Euro für die Teilnahme an der Lotto-Spielgemeinschaft des Unternehmens MaxiTip Ltd. In dem Schreiben heißt es, dass ein Lastschrifteinzug vom Konto des Betroffenen nicht vorgenommen werden konnte und daher die Mitgliedschaft gekündigt wurde. Der Betrag soll innerhalb von sieben Tagen auf ein Konto in Griechenland überwiesen werden. Die Verbraucherzentrale rät, die Forderung nicht ohne eingehende Prüfung zu zahlen. Betroffene berichten, dass sie überhaupt keinen Vertrag mit dem Unternehmen MaxiTip Ltd. abgeschlossen haben.
“Wer im Zweifel ist, ob ein Vertragsverhältnis besteht, sollte dies nachprüfen, und nicht ohne weiteres das geforderte Geld überweisen”, warnt Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale. “Ist die Forderung unberechtigt, sollten Betroffene trotz aggressiver Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens und weiterer Kosten schriftlich per Einschreiben widerrufen”, so der Verbraucherschützer weiter. Mit der Kanzlei John Markou & Partner kann die Angelegenheit derzeit nicht geklärt werden. Über die angegebene Telefonnummer ist sie für Gespräche nicht zu erreichen.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Quelle: verbraucherzentrale-rlp.de