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Trotz Urteil weiterhin illegale Telefonabzocke für Erotikdienste

Trotz Urteil weiterhin illegale Telefonabzocke für Erotikdienste

Es ist amtlich: Offline-Billing-Abzocke für Telefonsex über Ortsnetznummern ist rechtswidrig. Bundesnetzagentur hat Nummern zurecht abgeschaltet – Urteil des OVG NRW.

Seit mehreren Jahren macht eine besonders perfide Art der Telefonabzocke in Deutschland die Runde. Es geht hierbei um obskure Telefonsex-Hotlines, deren Gebührenabrechnung jedoch nicht über 0900-Mehrwertnummern erfolgt, sondern unter Nutzung ganz normaler Ortsnetz-Telefonnummern.

Diese Abzockmasche funktioniert dergestalt, dass diese normalen Telefonnummern z.B. in BTX-Flirt-Annoncen im Fernsehen beworben wurden. Es hat aber auch Lockvogelannoncen in Zeitungen und in Flirtportalen im Internet gegeben. Unter der Anwahl einer normalen Telefonnummer vermutet der Normalbürger nicht, dass sich dahinter eine teure, kostenpflichtige Hotline verbirgt. Der Preishinweis in den Annoncen erfolgt entweder gar nicht, oder sehr schlecht sichtbar, in wechselnder Laufschrift, nur unter kurzem Betrachtungsabstand erkennbar.

…..

… Nun ist überraschend über den Jahreswechsel bekanntgeworden, dass die Bundesnetzagentur doch massiv eingegriffen hat und dem bunten Treiben nicht mehr länger zuschauen wollte.
Man hat einer Krefelder Firma eine ganze Reihe von Ortsnetznummern per Verfügung abschalten lassen – wegen Missbrauchs.

Die Firma wollte dies jedoch nicht auf sich sitzenlassen und hat in einem Eilverfahren versucht, die Abschaltungsanordnung aufheben zu lassen.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat jedoch der Bundesnetzagentur Recht gegeben. Die Abschaltungsanordnung war zurecht erfolgt. …

…..

Handlungsbedarf zur Abschaltung weiterer Rufnummern besteht in jedem Fall, uns liegt eine Kopie aktueller, neuer BTX-Köder-Annoncen der Krefelder Firma vor, aus der hervorgeht, dass sich die Firma bereits wieder neue Ortsnetznummern besorgt hat.

Quelle und vollständiger Bericht: Antispam e.V.

Es ist offensichtlich, dass weiterer Handlungsbedarf besteht, denn auch nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat sich in der Praxis noch nichts geändert. Eigentlich dürfen Erotik-Anbietern keine normalen Festnetznummern mehr zum Absatz von teurem Telefonsex missbrauchen. Trotzdem halten die Betreiber dieser Dienste an ihrer illegalen Abzocke fest. Auch nach dem Urteil wurden eine ganze Reihe von Festnetznummern im BTX verschiedener Sender beworben, wie man an Hand der Screenshots leicht feststellen kann.

Anschließend noch eine (unvollständige) Liste der aufgefallenen Rufnummern, die für diese Abzocke misssbraucht werden.

  • 01756666009
  • 01756666009
  • 021159827801
  • 021513258120
  • 02213589081
  • 02213589082
  • 022135890820
  • 022135890821
  • 022135890822
  • 022135890823
  • 022135890825
  • 022135890828
  • 022198882830
  • 022198882831
  • 022198882832
  • 022198882833
  • 022198882834
  • 022198882835
  • 022198882836
  • 022198882837
  • 022198882838
  • 022198882839
  • 022198882890
  • 022198882890
  • 022198882890
  • 022198882891
  • 022198882891
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  • 022198882892
  • 022198882892
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  • 022198882893
  • 022198882893
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  • 022198882894
  • 022198882894
  • 022198882894
  • 022198882895
  • 022198882896
  • 022198882897
  • 022198882898
  • 022198882899
  • 03092128403
  • 030936236890
  • 030936236890
  • 030936236892
  • 030936236892
  • 030936236894
  • 030936236894
  • 04018982616
  • 04020915975
  • 06933399296
  • 069333993040
  • 069333993041
  • 069333993042
  • 069333993043
  • 069333993044
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  • 069333993046
  • 069333993047
  • 069333993048
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  • 069333993093
  • 069333993094
  • 069366032290
  • 069366032291
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  • 069366032292
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  • 069366032293
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  • 069366032295
  • 069366032296
  • 069366032299
  • 06997690367
  • 06997692635
  • 071129993550
  • 071129993551
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  • 071129993553
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  • 071129993555
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[antiabzockenet]

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“Rotlicht”-Abzocknummern im Festnetz abgeschaltet

"Rotlicht"-Abzocknummern im Festnetz abgeschaltet

Endlich dürfen normale Festnetznummern von Erotik-Anbietern nicht mehr zum Absatz von teurem Telefonsex missbraucht werden. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat im Eilverfahren und in letzter Instanz bestätigt, dass in vielen Fällen bei diesen telefonischen Dienstleistungen der gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherschutz umgangen wird [§ 66 l TKG]. Die Abschaltung solcher Ortsnetz-Rufnummern durch die Bundesnetzagentur sei deshalb rechtens.

“Das hat weitreichende positive Folgen für die Verbraucher”, freut sich Friederike Wagner, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. “Sofern die gesetzlichen Vorschriften zur Preisangabe und zur Preishöchstgrenze nicht erfüllt werden, sind die Verbraucher zur Zahlung des Entgelts für den geleisteten Dienst nicht verpflichtet [§ 66 g TKG].”

Darüber hinaus hofft Wagner, dass nun auch das “Geschäftsmodell” für die Erotik-Anbieter unattraktiv wird, denn der Bundesnetzagentur liegen zahlreiche Verbraucherbeschwerden über weitere dubiose Erotikdienst-Rufnummern vor. Werden bei deren Überprüfung entsprechende Rechtsverstöße festgestellt, wird dies zur Abschaltung der missbrauchten Festnetznummern führen, mehr als viertausend sind es bereits.

Seit 2005 ist diese Masche den Verbraucherzentralen bekannt. Immer mehr Firmen schießen aus dem Boden, die in den Medien Kontaktanzeigen schalten. Verbraucher rufen die angegebene Festnetznummer in dem guten Glauben an, es würden nur die Kosten für ein Orts- oder Ferngespräch anfallen. Später bekommen sie jedoch per Post eine Rechnung mit der Begründung, von ihrem Anschluss sei “eine kostenpflichtige Serviceleistung in Anspruch genommen worden”, für welche nun, je nach Anbieter, zwischen 72 und 90 Euro zu zahlen seien.

Quelle und vollständige Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

[antiabzockenet]

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Richterliche Ohrfeige für NDR : Internet-PCs gebührenfrei

Für Computer mit Internet-Anschluss sind keine Rundfunkgebühren zu zahlen, hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden. Das Gericht gab damit der Klage einer Dolmetscherin gegen den NDR statt.

Die Klägerin hat einen PC mit Internetzugang, den sie zu Hause auch gewerblich nutzt. Obwohl sie für ihren Privathaushalt bereits Rundfunkgebühren zahlt, wollte der NDR auch für den Computer abkassieren. Gewerblich genutzte PCs mit Internetzugang seien gesondert anmelde- und gebührenpflichtig, argumentierte der öffentlich-rechtliche Sender. Zweitgeräte seien nur dann von der Gebühr befreit, wenn sie privat genutzt werden.

Die Richter waren da ganz anderer Meinung

quelle : n-tv.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Urteil zur GEZ-Gebühr auf internet-fähige PCs

In den letzten Jahren gab es eine ganze Reihe widersprüchlicher Urteile zum Thema GEZ-Gebühr für Arbeitsplatzrechner. Ein Teil der Gerichte war der Meinung, für diese sei wie für andere internet-fähige PCs zu zahlen, andere verneinten die Gebührenpflicht. So sah es jetzt auch das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, das der Klage eines selbständigen Informatikers stattgab.

Dieser nutzte in seinem häuslichen Arbeitszimmer Computer, für die die GEZ Gebühren erheben wollte.

quelle : pc-professionell, Hier klicken fuer den vollen Artikel.

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BKA darf keine Sperrlisten an ISPs herausgeben

Das Bundeskriminalamt (BKA) darf derzeit noch keine Sperrlisten an die Internet-Provider liefern – auch wenn diese die Verträge über die Sperrung kinderpornographischer Inhalte unterzeichnet haben.

Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hervor. Ein Kunde des der Vodafone-Tochter Arcor hatte gegen die Übermittlung der Listen geklagt. Das Gericht schloss sich seiner Argumentation mit der kürzlich ergangenen Entscheidung an.

“Nach gerichtlichem Kenntnisstand ist das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen zwar vom Bundestag verabschiedet und unbeanstandet durch den Bundesrat gegangen. Eine Veröffentlichung des Gesetzes fehlt jedoch bis heute”, so das Verwaltungsgericht.

Daher müsse davon ausgegangen werden, dass eine gesetzliche Grundlage für die Einsführung der Sperrlisten nicht besteht.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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