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Internetcafe haftet für Rechtsverletzungen seiner Kunden

Der Betreiber muss für Rechtsverletzungen seiner Kunden geradestehen, wenn er den Inter-netzugang nicht mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen ausstattet. In solch einem Fall ist nach Ansicht des Landgerichts Hamburg für einen Film ein Streitwert in Höhe von 10.000 Euro zulässig.

Quelle : zdnet.de

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Facebook veröffentlicht linguistische Nutzeranalyse

Facebook hat eine linguistische Analyse von Statusupdates durchgeführt und veröffentlicht. Ungefähr eine Million dieser Updates, alle in englischer Sprache, wurde anonymisiert und durch ein Tool namens “Linguistic Enquiry and Word Count” (LIWC) gejagt.

LIWC stammt ursprünglich von den National Institutes of Health. Es dient dazu, Wörter in Gruppen aufzuteilen und so Grundhaltungen aufzuzeigen, die man mit dem geistigen und körperlichen Zustand des Sprechenden in Verbindung zu bringen sucht.

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Onlineportal Outlets.de wegen Abofalle als “Schwarzes Schaf” gerügt

Die Markenschützer von OpSec haben Outlets.de die Negativauszeichnung Schwarzes Schaf des Monats November verliehen. Zahlreiche Internetnutzer hätten sich beschwert, weil sie über die Website des Online-Shops in eine Abofalle getappt seien.

Quelle : zdnet.de

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Anschlussinhaber muss Dritte bei Nutzung des PCs nicht überwachen

Der Inhaber eines Internetanschlusses ist nicht verpflichtet, Personen zu überwachen, denen er die Nutzung seines PCs gestattet hat. Ausnahme: Der Nutzer liefert Anhaltspunkte dafür, dass die Gefahr einer Rechtsverletzung besteht.

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LG Hamburg verurteilt Filesharer zu 30 Euro Schadenersatz

Das Landgericht Hamburg hat einen 20-Jährigen zu 30 Euro Schadenersatz verurteilt, weil er 2006 als knapp 16-Jähriger zwei Musikstücke in eine Internettauschbörse eingestellt hatte. Die weitergehende Schadensersatzforderung wurde ebenso wie die Schadensersatzklage gegen den Vater des Beklagten abgewiesen (Urteil vom 8. Oktober 2010, Aktenzeichen 308 O 710/09).

Der Jugendliche hatte den Internetzugang des Vaters genutzt – ohne dessen Wissen. Bei den Liedern handelte es sich um “Engel” der Band “Rammstein” sowie “Dreh dich nicht um” des Sängers Marius Müller-Westernhagen. Die Künstler beteiligten sich nicht an dem Rechtsstreit.

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Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als “Schwarzes Schaf” gebrandmarkt

Die Plattform verlangt für die Nutzung erhebliche Mitgliedsgebühren. Sie richtet sich nur an Gewerbetreibende, macht dies jedoch nicht ausreichend deutlich. Verbraucher tappen so bereits seit drei Jahren immer wieder in eine Abofalle.

Die Markenschützer von OpSec haben Melango.de mit der Negativauszeichnung Schwarzes Schaf des Monats September gerügt. Begründet wird dies mit zahlreichen Beschwerden von Kunden.

Diese erhielten kurz nach ihrer Anmeldung eine Rechnung über Mitgliedsgebühren in Höhe von mehreren hundert Euro – auch, wenn sie die Anmeldung bereits nach zwei Tagen per Fax widerrufen hatten. Auf der Startseite sei weder ersichtlich, dass bei einer Anmeldung überhaupt Kosten anfallen noch dass lediglich Händler, Gewerbetreibende und Kaufleute die Plattform nutzen dürfen. Darauf werde nur in den allgemeinen Marktplatzregeln hingewiesen.

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BGH-Urteil zur Nutzung von Marken in Kopfzeilen von Webseiten

Verwendet der Betreiber einer Website auf einer Unterseite bewusst eine Produktbe-zeichnung, die mit der geschützten Marke eines Dritten verwechselbar ist, provoziert er Such-ergebnisse bei Google. Er haftet dann für rechtsverletzende Treffer, so der Bundes-gerichtshof.

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Google feilt an Strategie für die Vermarktung persönlicher Daten

Es ist ein “Vision Statement” von 2008 mit Ideen aufgetaucht, wie der Suchriese in Zukunft Kapital aus Nutzerdaten schlagen könnte. Darin wird sogar eine Handelsplattform für Web-Daten erwähnt. Zumindest eine der Ideen hat Google bereits umgesetzt.

Das Wall Street Journal hat Auszüge aus einem geheimen “Vision Statement” von Google veröffentlicht. Das Papier wurde bereits Ende 2008 von Aitan Weinberg erstellt, der heute als Senior Product Manager für zinsbasierte Werbung zuständig ist. Es handle sich nur um eine “Ideensammlung”, heißt es.

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Telekom haftet nicht für illegale Inhalte auf Website

Das Landgericht Hamburg hat eine Klage der GEMA abgewiesen. Die Rechteverwalter wollten die Deutsche Telekom dazu zwingen, einen Internetzugang zu sperren, über den Urheberrechtsverletzungen begangenen wurden.

Die GEMA hatte gegen die Deutsche Telekom geklagt. Diese habe als Access-Provider den Zugang zum Internet und damit auch zur Domain “d(…).am” vermittelt, auf der urheberrrechtswidrige Inhalte abrufbar waren. Die Telekom hafte nach Ansicht der Gema als Mitstörer, da sie den Zugang zum Internet ermögliche.

Die Richter des Landgerichts Hamburg wiesen die Klage ab (Aktenzeichen 308 O 640/08). Sie erklärten, dass der Antrag der Klägerin teilweise auf eine unmögliche Leistung gerichtet und deshalb unbegründet sei.

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Danke für nichts, Frau Ministerin!

Deutschland macht Druck! Nein, leider nicht mehr auf dem grünen Rasen, sondern am Verhandlungstisch mit der EU. Es geht um unseriöse Machenschaften im Internet. Zwei Ministerinnen sollen sich in Brüssel vehement für die sogenannte “Button”-Lösung einsetzen.

Erst haut Verbraucherschutzministerin Aigner (CSU) in einem Zeitungsinterview kräftig auf den Putz: “Sollte bis zum Herbst nicht erkennbar sein, dass sich die Button-Lösung auf EU-Ebene durchsetzen wird, werden wir uns um eine nationale Regelung bemühen.”

quelle : zdnet.de

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