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Facebook: Achtung vor dem „heheehehehe“ Virus

Ein weiterer macht die Runde auf . Auf den Startseiten und mittels Nachrichtenfunktion werden im Moment “Links” versendet wo angeblich ein Video (*.) zu sehen ist. Klickt man jedoch den Link, öffnet sich ein PopUp Fenster wo man dann eine….com . ausführen muss. Ahnungslose Nutzer haben schon vermehrt diese Datei “ausgeführt” uns sich somit einen “Win32:Trojan-gen” Virus eingefangen. Bitte öffnet solche LINKS NIE auch wenn diese denn Anschein machen, dass IHR damit gemeint seid (im Link stehen immer die Vornamen der “Zielpersonen”)

 

Quelle und vollstaendiger Bericht : mimikama.at /Zum Artikel

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Leistungsschutzrecht: Bloggern droht neue Abmahnwelle!

Der heute geleakte zum geplanten für Presseverlage verbietet es, auch nur kleinste Teile von Artikeln zu verwenden. Daneben werden den Verlagen zahlreiche Möglichkeiten für die Versendung von Abmahnungen an Privatpersonen geboten. Davon werden in erster Linie betroffen sein. Diese werden zunächst beweisen müssen, dass sie nicht gewerblich handeln.

Quelle:  lokalkompass.de /Zum Artikel

Das Wuerde z.b. bei auch schon zum Problem werden, den wenn man dort einen link zu einem Artikel postet erstellt dann eigenstaendig einen kleinen Text Auszug zu dem link was dann Abmahnfaehig waere !

Also auf Wiedersehen, , willkommen Kriminelle Privat Blogger -.-

 

 

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Prozess um großangelegten Internet-Betrug

Wegen Internetkriminalität im großen Stil stehen drei Männer und eine Frau von Mittwoch (13. Juni) an vor dem Augsburger Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, zwischen November 2008 und August 2011 zu betrügerischen Zwecken rund 190 Online-Shops eingerichtet zu haben.

Quelle: heise.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

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AG Wiesbaden: Forderung der Tropmi Payment GmbH für Nutzung von Top of Software besteht nicht

intergrund des Verfahrens war eine Forderung der wegen einer angeblichen Anmeldung bei Top of Software im August 2010. Der bereits damals anwaltlich vertretene Kläger hatte erwirken können, dass die Antassia GmbH erklärte, ihre Forderung nicht weiter geltend zu machen. Die hatte sich dennoch an den Kläger gewandt und diesen zur Zahlung der Nutzungsgebühr für das 2. Jahr der Nutzung von Top of Software aufgefordert.

Quelle: kanzlei-rader.de / Zum Artikel

Weiteres Material zum Eintrag:

Via Abzocknews.de

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