Schlagwort-Archive: Antassia GmbH

AG Wiesbaden: Forderung der Tropmi Payment GmbH für Nutzung von Top of Software besteht nicht

intergrund des Verfahrens war eine Forderung der Antassia GmbH wegen einer angeblichen Anmeldung bei Top of Software im August 2010. Der bereits damals anwaltlich vertretene Kläger hatte erwirken können, dass die Antassia GmbH erklärte, ihre Forderung nicht weiter geltend zu machen. Die Tropmi Payment GmbHhatte sich dennoch an den Kläger gewandt und diesen zur Zahlung der Nutzungsgebühr für das 2. Jahr der Nutzung von Top of Software aufgefordert.

Quelle: kanzlei-rader.de / Zum Artikel

Weiteres Material zum Eintrag:

Via Abzocknews.de

Share

Internetfalle top-of-software geht in neue Runde

Viele Internetnutzer bekommen derzeit fragwürdige Rechnungen oder Mahnungen der Firmen “Tropmi Payment” oder “aninos Anwaltsinkasso Osnabrück” in Höhe von 96, 00 Euro. Begründung: Sie hätten sich vor zwei Jahren auf der Seite top-of-software.de angemeldet. Bereits seit 2010 erreichen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz häufig Beschwerden über diese Internetseite und untergeschobene Abonnements.

Quelle: Verbraucherzentrale-Rlp.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

Share

Abofalle im Internet: Opfer sollen lange zahlen

Sie meldete sich mit ihren Adressdaten auf der Internetseite top-of-software.de an, um über einen Link ein Computerprogramm herunterzuladen. Der Hinweis, dass mit der Anmeldung ein zweijähriger Vertrag zustande kommt und pro Jahr 96 Euro zu zahlen sind, war für sie unscheinbar. Trotzdem zahlte sie nach Aufforderung 96 Euro für das erste Jahr. Aber jetzt verlangt der Rechtsanwalt Nikolai Fedor Zutz mit seinem „Aninos Anwalts-inkasso Osnabrück“ auch für das zweite Vertragsjahr Geld.

Quelle: Test.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

Share

StA Darmstadt: Anklageerhebung gegen Olaf Tank, die Gebrüder Schmidtlein und Alexander Varin

Im Verfahren 720 Js 31889/09 gegen

Olaf Tank
Andreas Walter Schmidtlein
Alexander Varin
Jan Manuel Schmidtlein

wegen gewerbsmäßigen Betruges (sog. Abofallen) hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt am 7.6.2011 Anklage zum Landgericht Darmstadt erhoben. Die Anklage betrifft die Internetseiten opendownload.de und softwaresammler.de für den Tatzeitraum 02.09.08 – 28.02.10.

Alle Ermittlungsverfahren, die diesen Tatzeitraum und die vorgenannten Internetseiten betreffen, sind Gegenstand des obigen Verfahrens.

Alle anderen Verfahren – auch die weitere Internetseite top-of-software.de betreffend – wurden vorläufig im Hinblick auf die o. g. Anklage eingestellt, da dem Strafverfolgungsinteresse durch die Anklage auch insoweit Rechnung getragen wird.

Quelle: sta-darmstadt.justiz.hessen.de

Via: the-new-boo.blogspot.com

Via2: Abzocknews.de

Share

Streitfall des Tages: Wann Internetnutzer für Google zahlen müssen

Hannelore M. ist fassungslos, als sie am 1. März 2010 eine Rechnung im E-Mail-Fach findet. Sie soll 96 Euro bezahlen, und zwar für einen Zwölf-Monats-Zugang auf der Internetseite top-of-software.de. Dabei ist sie sich nicht bewusst, irgendwo einen Vertrag dieser Art abgeschlossen zu haben.

Quelle: Handelsblatt.com / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

Share

Tropmi Payment GmbH will für top-of-software.de kassieren

Viele Internetnutzer bekommen derzeit Rechnungen einer Tropmi Payment GmbH ins Haus. Begründung: Sie hätten sich vor zwei Jahren auf der Seite top-of-software.de angemeldet. Zweifel, ob man diese Rechnungen wirklich zahlen sollte, sind allerdings angebracht.”

Quelle: Computerbetrug.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

Share

Hilfe gegen miese Tricks

Die Verbraucherzentrale Torgau hat Bilanz gezogen. Mehr als 2400 Menschen haben dort im vergangenen Jahr Rat und Hilfe gesucht. Dazu kommen weitere 2600, die die Verbraucherzentrale auf anderen Wegen erreicht hat. Sei es über Vorträge, Aktionen oder Besuche von Schulklassen. In ihrem Jahresrückblick geht die Zentrale detailliert auf die Beratungsschwerpunkte für das Jahr 2010 ein. Im Folgenden können nur einige ausgewählte Punkte vorgestellt werden.

Quelle: Torgauerzeitung.com / Zum Artikel

via abzocknews.de

Share

Fundstück: ARD-Plusminus über die Dialer-Abzocke der Gebrüder Schmidtlein (Video)

Beim stöbern bin ich zufällig über eine Reportage von ARD-Plusminus, wahrscheinlich aus Ende 2005 oder Anfang 2006, gestolpert, in welcher es um Abzocke mit Dialern geht, also das “innovative Geschäftsmodell” der Gebrüder Schmidtlein vor den Abofallen im Namen der Andreas & Manuel Schmidtlein OHG (GbR), Redcio OHG, Content Services Limited (bspw. Opendownload.de, Softwaresammler.de) und Antassia GmbH (Top-of-Software.de), deren “Geschäfte” wiederum von der Content Services Ltd. übernommen wurden.

Videoquelle: YouTube.com / Videokanal von svenherold

Quelle : abzocknews.de

Share

Kino.to – Auch Ermittlungen gegen Werbepartner

Nach der Festnahme der Betreiber von Kino.to könnte es jetzt auch den Werbepartnern strafrechtlich an den Kragen gehen. Nach Presseberichten ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden auch gegen die Firmen, die durch ihre Werbung das Betreiben dieser Streamingseite so lukrativ machten, bzw. evtl. gar ermöglichten – und die Werbeeinahmen waren beachtlich.

Quelle: Gegen-abzocke.blogspot.com / Zum Artikel

via abzocknews.de

Share

Kurzurteil zu Abofallen

Rechtsanwälte, die Rechnungen für opendownload.de eintreiben, begehen Beihilfe zum versuchten Betrug und müssen Surfern, die sich mithilfe eines Anwalts wehren, dessen Honorar ersetzen (Amtsgericht Marburg, Az. 91 C 981/09 (81), ebenso AG Karlsruhe, Az. 9 C 93/09).

Quelle: Test.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via 2 : abzocknews.de

Share