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WDR-Markt über Abonnements und Kostenfallen von BobMobile über das Handy (Video)

Mithilfe von vermeintlichen Gewinnspielen und IQ-Tests verkaufen Anbieter wie BobMobile Abos für Handyspiele und Klingeltöne. Die Abonnenten merken davon häufig erst mal nichts. Die böse Überraschung kommt mit der Handyrechnung.

Zahlreiche Verbraucher fallen so auf vermeintliche Tests und Gewinnspiele von Firmen wie BobMobile herein. Die Modalitäten der Abos stehen zwar im Kleingedruckten. Die Gestaltung der Spiele ist aber so angelegt, dass der Blick davon abgelenkt wird. Rechtswidrig ist das nicht.

BobMobile weigert sich, den unfreiwilligen Vertrag zu widerrufen und ihn somit für ungültig zu erklären. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich das Unternehmen auf das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 312d Abs.4 Nr.1 BGB), in dem es heißt: „Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat Zweifel, ob diese Regelung rechtlich Bestand hat und prüft sie derzeit. „Normalerweise kann man solche Fernabsatzgeschäfte binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen, sagt Iwona Gromek von der Verbraucherzentrale, „Es gibt ein paar Ausnahmen, zum Beispiel wenn Waren nicht zur Rücksendung geeignet sind. Aber ob Handyabonnements wirklich dazu gezählt werden können, ist nicht geklärt.

Sie empfiehlt deshalb, den Vertrag zu kündigen und hilfsweise auch zu widerrufen – auch wenn noch nicht klar ist, ob das rechtlich geht. So bewahrt man sich aber Rückerstattungsansprüche, die mit einer Kündigung allein nicht gewahrt werden.

Iwona Gromek von der Verbraucherzentrale rät davon ab, die Kosten für die unerwünschten Abos einfach von der Telefonrechnung abzuziehen und nicht zu zahlen. Ab einer bestimmten Summe, mit der der Mobilfunkkunde bei seinem Telefonanbieter in der Kreide steht, darf dieser die Karte sperren. Noch mehr Ärger wäre damit programmiert.

[Markt – Montags, 21.00 Uhr © WDR]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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NDR Markt – Illegale Abbuchungen von fremde Bankkonten ( Video )

Fast die Hälfte aller Lastschriften in Europa werden in Deutschland getätigt. Rechnungen für Strom, Gas und Miete per Lastschrift vom Konto abbuchen zu lassen, das gilt als bequem und zuverlässig. Doch das System hat Sicherheitslücken. Ob eine Firma oder ein Verein wirklich berechtigt ist, von einem Konto Geld einzuziehen, wird von den Banken so gut wie nie geprüft. Das nutzen findige Betrüger, um schnell an Geld zu kommen.

Der Datenschutzbeauftrage Thilo Weichert schätzt, das in Deutschland ungefähr 20 Millionen Daten mit Kontoinformationen auf dem illegalen Markt unterwegs sind. Kein Problem also auch für Betrüger, massenhaft in den Besitz von Kontodaten potenzieller Opfer zu kommen. So wurden von einer Bande an einem einzigen Tag über 300.000 Kontoinhaber mit illegalen Abbuchungen abkassiert.

In der Realität sind es häufig Konten von Personen, deren Daten illegal weitergegeben wurden. Dabei setzen die Betrüger auf die Nachlässigkeit von Kontoinhabern, denen die Abbuchung kleinerer Beträge oft nicht auffällt. Wem es auffällt, der kann das unrechtmäßig abgebuchte Geld sicher innerhalb von sechs Wochen zurückbuchen lassen. Grund genug für das Bankgewerbe, das Lastschriftverfahren als “sicher” zu bezeichnen. Die Verantwortung für einen sicheren Geldverkehr wird damit also auf den Kontoinhaber abgewälzt.

Und zukünftig muss man noch besser aufpassen. Denn im Auftrag der EU-Kommission wurde seit neusten ein europaweites Zahlungssystem entwickelt: Es nennt sich: Single Euro Payments Area, kurz „SEPA”. Mit SEPA kann in Zukunft auch aus dem Ausland Geld von deutschen Konten abgebucht werden. Datenschützer Thilo Weichert ist überzeugt, dass es auch Betrüger nutzen werden.

Wie kann man sich schützen?

* Niemals leichtfertig Kontodaten heraus geben.
* Wichtig! – Regelmäßig Kontoauszüge kontrollieren.
* Falsche Abbuchungen zurückbuchen lassen.
* Bei Betrugsverdacht Anzeige erstatten.
* Gegebenfalls die Kontonummer wechseln

[Markt – Montags, 20.15 Uhr © NDR]

quelle :youtube von AntiAbzockTV

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WDR Markt – Unerlaubte Telefonwerbung geht munter weiter, trotz neue Gesetze ( Video )

Trotz eines neuen Gesetzes beklagen Verbraucher weiterhin nervige Werbeanrufe. Und obwohl diese sogenannte Kaltakquise verboten ist, sind Verträge, die dadurch zustande kommen, trotzdem gültig.

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Seit dem 4. August will die Bundesregierung Verbraucher vor solchen Erfahrungen besser schützen – mit dem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung.

Nach dem neuen Recht:

* gilt die Androhung einer Geldbuße von bis zu 50.000 € beim Verstoß gegen das bestehende Verbot unerlaubter Telefonwerbung

* gilt ein Verbot von Werbeanrufen mit unterdrückter Rufnummer, um die Iden­ti­tät zu ver­schlei­ern. Bei Verstößen droht eine Geldbuße von bis zu 10.000 €

* bekommen Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher mehr Mög­lich­kei­ten, Ver­trä­ge zu wi­der­ru­fen

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Verbraucherschützern ging diese Verschärfung von Anfang an nicht weit genug. „Telefonwerbung ist ein Riesenproblem. Betroffene werden stark belästigt und es werden ihnen Verträge untergeschoben, so Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Unsere Forderung war deshalb auch, dass Verträge der Schriftform bedürfen, nur so wird das Prozedere der Firmen so aufwendig, dass es sich nicht mehr lohnt. Doch genau diese Forderung erfüllte der Gesetzgeber nicht.

Andere Werbefirmen umgehen den sogenannten Cold Call (Kaltakquise) sogar, indem sie vermehrt Postkarten mit einer angeblich persönlichen Notiz versenden. Oft soll der Verbraucher dann eine kostenlose Hotline anrufen. Tatsächlich entstehen ihm dann zunächst keine Kosten – aber nun ist er es, der den Werber angerufen hat. Das Verbot unerwünschter Werbeanrufe wird somit ausgehebelt.

Verbraucherschützer warnen daher weiterhin grundsätzlich davor, Konto- und andere persönliche Daten am Telefon herauszugeben. Bei Werbeanrufen sollte man sich Namen und Firma des Anrufers sowie den Gesprächsinhalt notieren. Werbeanrufe mit unterdrückter Telefonnummer beziehungsweise ohne Einverständnis können der Verbraucherzentrale oder der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Diese haben dann die Möglichkeit, unseriöse Firmen abzumahnen und Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen.

[Markt – Montags, 21.00 Uhr © WDR]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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NDR Markt – Inkasso-Wahnsinn: Ungerechtfertigte Forderungen von Inkassobüros ( Video )

Flattert dem Verbraucher per Post die Forderung eines Inkassobüros ins Haus, dann ist er nicht selten eingeschüchtert und zahlt sofort ..

Genau das ist Ziel der modernen Geldeintreiber. Dabei sind solche Schreiben nichts als eine einfache Mahnung – nur dass “Inkasso” drauf steht.

Massenhaft treiben Inkassobüros so auch Forderungen ein, die ungerechtfertigt sind. Abzocker bedienen sich der Inkassobranche, um ihre Forderungen geltend zu machen. Schnell gehen einige Inkassofirmen ohne die Forderungen zu prüfen ans Werk, drohen mit Schufa-Einträgen, Pfändungen und hohen Gebühren.

[Markt – Montags, 20.15 Uhr © NDR]

Quelle : youtube von AntiAbzockTV

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NDR Markt – Abzocke am Telefon: TRC Telemedia / Allinkasso ( Video )

Geschäftemacherei mit heiklen Nummern ..

Die Methode: der sogenannte Ping-Anruf. Bei einem Ping-Anruf will der Anrufer gar keine Verbindung zum Angerufenen haben. Es reicht ihm, dass seine Nummer im Display des Angerufenen erscheint, damit der bei ihm zurückruft. Früher sind auf diese Weise sehr viele Menschen dazu animierit worden, teure 0137- oder 0900-Nummern anzurfen. Diese Masche gilt inzwischen in Deutschland als “Rufnummernmissbrauch” und ist ein Verstoß gegen das Telekommunikationsrecht, der von der Bundesnetzagentur entsprechend verfolgt wird. Betroffene können sich bei der Bundesnetzagentur beschweren. Diese kann den Anbietern die Nummer entziehen und ein Verfahren einleiten.

Die neue Masche: Ping-Anrufe mit regulären Festnetz- oder auch Mobilfunknummern:

Doch inzwischen gibt es viele Fall-Schilderungen, bei denen die angezeigte Nummer des “Anrufs in Abwesenheit” unverdächtig ist, weil es sich um eine ganz normale Festnetz- oder Mobilfunknummer handelt. Dort kostet der Anruf nur so viel, wie es laut gewähltem Tarif des Netzbetreibers kosten soll. Wer eine entsprechende Flatrate hat, darf sogar darauf vertrauen, dass das Anwählen der Nummer keine weiteren Kosten nach sich zieht. Trotzdem gibt es Firmen, die durch das Verschicken entsprechender Rechnungen und Mahnungen behaupten, durch den Anruf sei eine Dienstleistung bestellt worden, für die sie eine Vergütung verlangen. Sie schicken in kurzer Folge Mahnungen mit immer höheren Beträgen und verleihen ihren Forderungen Nachdruck, indem sie mit Geldeintreibern, Rechtsanwälten und gerichtlichem Mahnverfahren drohen. Die Adresse zur Rufnummer finden solche Firmen über Internet-Telefonbücher oder über Telefon-CD-Roms mit der sogenannten Rückwärtssuche mühelos heraus.

Verhaltenstipps für Betroffene:

Was können Verbraucher tun, wenn beispielsweise eine Rechnung für Telefonsex kommt, der niemals stattfand? Entspannt zurücklehnen und gegebenenfalls dem Absender per Einschreibebrief widersprechen. Vor Gericht müsste der Absender beweisen, dass der Telefonsex bestellt worden ist und stattgefunden hat, und das dürfte ihm schwer fallen. Auch eine Anzeige wegen Betrugsverdachts kann unter Umständen sinnvoll sein – doch um den Betrugsverdacht zu erhärten, wird es etwas komplizierter: Um den Ping-Anruf zu dokumentieren, müsste man tatsächlich das Telefon, das den fraglichen “Anruf in Abwesenheit” mit Uhrzeit und Datum in der Anrufliste vermerkt hat, der Polizei als Beweismittel vorlegen. Wer eine solche Anzeige erwägt, sollte daher die Anrufliste nicht löschen.

[Markt – Montags, 20.15 Uhr © NDR]

Quelle : youtube.com von AntiAbzockTV

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