Schlagwort-Archive: streams

Die drei ???: Anbieter illegaler Streams wurde verurteilt

Der Betreiber der Seite DDF.to ist wegen Urheberrechtsverletzungen verurteilt worden. Bei dem Angebot handelte es sich um einen illegalen Streaming-Dienst, über den die Nutzer sämtliche Folgen der Kult-Hörspielreihe “Die drei Fragezeichen” anhören konnten.

Quelle und vollstaendige News : winfuture.de /Zum Artikel

 

 

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Flash-Lücke ermöglichte Spionage via Webcam

Eine Schwachstelle in Adobes allgegenwärtigem Flash-Player erlaubte jüngst Website-Betreibern nach Angaben eines Sicherheitsexperten, die Webcam und das Mikrofon der Computer von Internet-Nutzern ohne deren Wissen anzuzapfen.

Damit dies funktionierte, musste der Anwender lediglich eine speziell präparierte Website besuchen und bestimmte Schaltflächen anklicken. Ohne eine weitere Warnung wurden dadurch die Webcam und das Mikrofon aktiviert, so dass ein Angreifer die entsprechenden Streams mitschneiden konnte.

Im Jahr 2008 war bereits eine ähnliche Clickjacking-Lücke im Flash-Player aufgetreten. Adobe hat nach eigenen Angaben bereits einen entsprechenden Fix für die Schwachstelle entwickelt und seine Systeme bereits aktualisiert. Die Lücke geht auf Fehler im Einstellungs-Manager des Flash-Players zurück.

Quelle : winfuture.de

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IP-Sperren: Mit dubiosen Tricks zu legalen TV-Streams

Kino.to existiert nicht mehr, nun fragen sich viele Nutzer: Wo bekommt man legale Video-Streams? Die Sache ist nicht ganz einfach, denn viele Angebote sind gegen Zugriffe aus dem Ausland gesperrt. Es gibt eine Möglichkeit, die Hürde zu umgehen – doch man landet in einer rechtlichen Grauzone.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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GVU: Kino.to & Co. – Nutzung von Streams strafbar

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ist der Meinung, dass die bloße Nutzung von Streaming-Portalen wie beispielsweise Kino.to, welches in dieser Woche geschlossen wurde, strafbar sei.

Am Anfang des veröffentlichten Artikels macht die GVU jedoch darauf aufmerksam, dass eine höchstrichterliche Klärung zur Strafbarkeit des Nutzens von illegalen Filmstreams bislang noch nicht vorliegt. Die GVU selbst hat zu diesem Thema eine ganz klare Meinung.

Durch die Nutzung solcher Angebote erfolgt auf den jeweiligen Rechnern zumindest vorübergehend eine Speicherung der Inhalte, welche durch den Besucher ausgelöst wird und folglich auch in seinem Machtbereich liegt, heißt es.

Rechtlich gesehen handelt es sich der Ansicht der GVU zufolge bei dem Zwischenspeichern um eine Kopie. Außerdem könne man mit zusätzlichen Werkzeugen eine dauerhafte Kopie der gezeigten Inhalte anfertigen.

Geht es nach der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, so besteht zumindest die Möglichkeit, dass gegen die Nutzer von Plattformen wie beispielsweise Kino.to rechtlich vorgegangen werden könnte. Eine richterliche Klärung liegt in diesem Fall wie bereits angesprochen noch nicht vor.

Quelle : winfuture.de

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Kino.to: Anwalt erläutert mögliche Folgen für Nutzer

Nach der heutigen Polizeiaktion gegen das Video-Portal Kino.to sorgen sich zahlreiche Nutzer, inwieweit sie selbst von den Strafverfolgungsbehörden oder Rechteinhabern für die Nutzung des Dienstes belangt werden könnten. Der Kölner Medienrechtsanwalt Christian Solmecke sieht hier aber keine Probleme auf die User zukommen.

“Aus meiner Sicht haben die Nutzer von Kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird. Darüber hinaus ist die GVU auch dafür bekannt, normalerweise das Übel an der Wurzel zu packen. Das heißt, dass die Gesellschaft in der Regel gegen die großen Fische vorgeht, was sie mit den jetzigen Durchsuchungen auch bewiesen hat”, sagte er.

Quelle und voller Bericht : winfuture.de

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US-Behörden verlangen Haftstrafe für Streaming-Portal-Betreiber

US-amerikanische Behörden kämpfen mit immer härteren Bandagen gegen die beliebten Web-Angebote von illegalen Videostreams. Auf Antrag des US-Ministerium für Heimatsicherheit (DHS) wurde nun erstmals der Betreiber eines Streaming-Portals inhaftiert. Brian McCarthy verschaffte auf seiner Website channelsurfing.net Zugang zu externen Streams, ähnlich wie es beispielsweise das deutschsprachige Angebot kino.to tut.

Bei Click auf einen Link öffnete sich ein neues Fenster mit dem Stream, rundherum hatte McCarthy meist Werbung eingeblendet. Die Webstreams zeigten meist urheberrechtlich geschützte Inhalte, wurden aber von Dritten bereitgestellt, nicht von McCarthy. Die Werbung soll McCarthy in sechs Jahren über 90.000 US-Dollar (aktuell rund 65.000 Euro) eingebracht haben. Seit einer Woche sitzt er in Untersuchungshaft, ihm drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Quelle : heise.de

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