Schlagwort-Archive: Verfolgung

GVU verfolgte Abfilmerin in Mannheimer Kino

Die GVU hat am 24. Juli 2013 eine Abfilmerin in ein Mannheimer Kino verfolgt. Das gab die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen heute bekannt. “Drei GVU-Mitarbeiter observierten in dem Lichtspieltheater gezielt”, heißt es in der Stellungnahme. Es ging um den neuen Marvel-Superhelden-Film Wolverine – Weg des Kriegers.

Quelle und vollstaendiger Bericht : golem.de /Zum Artikel

 

 

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BKA-Trojaner zapft Webcam an

Das BSI warnt vor einer neuen Variante des BKA-Trojaners, die dem Besitzer nach dem Sperren des Rechners zur Einschüchterung das Livebild seiner Webcam anzeigt, sofern eine solche installiert ist. Wie die bereit bekannten Varianten behauptet die Malware, dass etwa die GVU oder das BSI zum Beispiel Raubkopien oder Kinderpornografie auf dem System gefunden haben. Gegen die Zahlung von 100 Euro in Form einer Ukash-Karte könne man sich freikaufen und einer Strafverfolgung entgehen – Geld, das geradewegs in die Hände der Betrüger fließt.

Quelle: heise.de /Zum Artikel

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Verfolgung von Internet-Betrügern schwierig

Wer sich mit Hilfe der Gerichte gegen Abofallen und Betrug im Internet zur Wehr setzen will, steht nach Einschätzung der Hamburger Verbraucherzentrale häufig auf verlorenem Posten. “Die Hintermänner sitzen oft im Ausland oder sie wechseln ihre Firmennamen wie die Hemden”, sagte Günter Hörmann, der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale, der Nachrichtenagentur dpa in Hamburg.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

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Virenschutz-Hersteller half beim Ausspionieren

Die Affäre um den Staatstrojaner zieht immer weitere Kreise: Nach Informationen von ‘Computer Bild’ veränderte ein Virenschutz-Hersteller die Schnüffelsoftware, damit die eigene Schutz-Software diesen nicht erkennen konnte.

Laut den Informationen, die die Computer-Zeitschrift in ihrer nächsten Ausgabe veröffentlichen wird, habe ein bekannter, aber namentlich nicht genannter Virenschutz-Hersteller beim Ausspähen eines Nutzers geholfen.

“Eine Strafverfolgungsbehörde hat sich an uns gewendet und unsere Mitarbeit angefragt. Ein User wurde anhand eines gezielten Angriffs ausgespäht”, zitiert die Zeitschrift eine vertrauliche Nachricht eines hochrangigen Mitarbeiters des Unternehmens.

Dem Hersteller wurde in Folge eine Kopie des so genannten Staatstrojaner überlassen. Das Virenschutz-Unternehmen hat das Schnüffelprogramm dann so angepasst, dass die eigene Schutz-Software den Verdächtigen nicht warnen konnte und damit die Bespitzelung erst ermöglichte.

Quelle: winfuture.de

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Facebook will Spionage-Cookies deaktivieren

Gestern wurde bekannt, dass Facebook per Cookies auch dann die Nutzer-Aktivitäten nachverfolgt, wenn man sich ausgeloggt hat. Die Lücke hat viel Staub aufgewirbelt, Facebook will sie nun innerhalb von 24 Stunden schließen.

Das soziale Netzwerk hat bestätigt, dass die von Blogger Nik Cubrilovic entdeckte Tracking-Funktion der von Facebook angelegten Cookies tatsächlich Informationen übermittelt, auch wenn man ausgeloggt ist. Beim Aufruf jeder mit Facebook verbundenen Seite wird eine eigene und eindeutig zuordenbare Identifikation an das soziale Netzwerk übermittelt. Wer diese Nachverfolgung ausschalten wollte, dem blieben bisher nur die Möglichkeiten, das Cookie manuell jedes Mal zu löschen oder einen anderen Browser für Facebook zu verwenden.

Quelle : winfuture.de

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Medienverbände fordern Vorratsdatenspeicherung gegen Urheberrechtsverletzer

Mehrere große Medienverbände drängen die Politik dazu, zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet die Speicherung von Nutzerdaten vorzuschreiben. Der Verein Digitale Gesellschaft machte auf ein entsprechendes Papier mehrerer Organisationen der Verlags-, Musik- und Filmbranche in Deutschland aufmerksam, das die Verwertungsgesellschaft Gema auf ihre Website gestellt hatte und das bislang weitgehend unbemerkt geblieben war.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Internet: Drei.to geht aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen offline

Nach Kino.to ist mit Drei.to nun eine weitere Website mit illegalen Angeboten offline. Die Betreiber der Seite, auf der diverse Raubkopien angeboten worden, nahmen das Portal aus Angst vor strafrechtlicher Verfolgung vom Netz.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Kino.to-Nutzer befürchten strafrechtliche Konsequenzen

So manchem unbedarften kino.to-Nutzer dürfte mulmig geworden sein, als er beim Besuch des Streaming-Portals den Begrüßungstext der Kriminalpolizei las. Dort heißt es: “Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.” An sich ist diese Aussage korrekt, doch was ist im konkreten Zusammenhang mit kino.to davon zu halten?

Zunächst einmal konzentrieren sich die Ermittlungen der Justiz vorrangig auf die Betreiber. Die Sondereinheit der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sei kaum für Ermittlungen gegen einzelne Nutzer gedacht, hieß es auf Nachfrage von heise online. Darüber hinaus fehlt bisher eine höchstrichterliche Klärung für derartige Sachverhalte und die Juristen streiten sich über die Rechtslage der “Grauzone Streaming“.

Quelle : heise.de

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GVU: Kino.to & Co. – Nutzung von Streams strafbar

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ist der Meinung, dass die bloße Nutzung von Streaming-Portalen wie beispielsweise Kino.to, welches in dieser Woche geschlossen wurde, strafbar sei.

Am Anfang des veröffentlichten Artikels macht die GVU jedoch darauf aufmerksam, dass eine höchstrichterliche Klärung zur Strafbarkeit des Nutzens von illegalen Filmstreams bislang noch nicht vorliegt. Die GVU selbst hat zu diesem Thema eine ganz klare Meinung.

Durch die Nutzung solcher Angebote erfolgt auf den jeweiligen Rechnern zumindest vorübergehend eine Speicherung der Inhalte, welche durch den Besucher ausgelöst wird und folglich auch in seinem Machtbereich liegt, heißt es.

Rechtlich gesehen handelt es sich der Ansicht der GVU zufolge bei dem Zwischenspeichern um eine Kopie. Außerdem könne man mit zusätzlichen Werkzeugen eine dauerhafte Kopie der gezeigten Inhalte anfertigen.

Geht es nach der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, so besteht zumindest die Möglichkeit, dass gegen die Nutzer von Plattformen wie beispielsweise Kino.to rechtlich vorgegangen werden könnte. Eine richterliche Klärung liegt in diesem Fall wie bereits angesprochen noch nicht vor.

Quelle : winfuture.de

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