Der Bundesgerichtshof hält sich an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und hebt ein Urteil gegen den Handel mit gebrauchter Software durch Usedsoft auf. Doch der Streit ist noch nicht ganz abgeschlossen.
Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 17. Juli 2013 entschieden. Mit dem Urteil setzt das Gericht eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) um.
Entgegen der Empfehlung des Rechts-, Kultur- und des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats üben die Länderchefs in einer am Freitag beschlossenen Stellungnahme kaum Kritik am umstrittenen Regierungsentwurf zum besseren Schutz von Presseerzeugnissen im Internet. Die Bundesregierung solle lediglich prüfen, ob eine Verwertungsgesellschaft mögliche Einnahmen aus dem geplanten neuen Leistungsschutzrecht verteilen müsste. Bisher sieht das Regierungspapier nur einen Unterlassungsanspruch vor, gibt aber nicht vor, wie Lizenzgebühren eingetrieben und ausgeschüttet werden sollen.
Nach Informationen unserer Redaktion will Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dazu unter anderem die Geldbußen für unerlaubteTelefonwerbung drastisch erhöhen und die Gebühren von Inkassounternehmen deckeln. Auch der Datenschutz im Internet soll verbessert werden.
Eine weitere Niederlage für die Bezirksregierung Düsseldorf: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem nun veröffentlichten Urteil entschieden, dass die deutsche Vergabestelle DeNIC Domains von nicht lizenzierten Glücksspielunternehmen nicht löschen muss.
Online-Shops sollten bei ihren Zahlungspartnern auf die BaFin-Lizenz achten. Das Landgericht Köln hat jetzt geurteilt, dass die nachgeschalteten Online-Payment-Dienstleister einen Schein der Finanzaufsicht vorweisen müssen. Das soll so genannten Abzockern ihre Tätigkeit erschweren. Das LG Köln (Urt. v. 29.09.2011 – Az.: 81 O 91/11) verlangt damit qualifizierte organisatorische und finanzielle Voraussetzungen.
Ein Start-up bedroht Handy-Hersteller: Vor der US-Außenhandelsbehörde hat die junge Firma Digitude Innovations Patentbeschwerde gegen acht Unternehmen eingelegt, fordert ein Importverbot für Geräte wie das Motorola Razr. Es geht unter anderem um Apple-Patente.
Der Verkaufsstart des lange erwarteten Computerspiels “Battlefield 3″ hat für viele Anwender mittlerweile einen bitteren Beigeschmack bekommen: Publisher Electronic Arts (EA) setzt nämlich zwingend die Installation seiner Online-Plattform Origin voraus, deren Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) es ebenso wie die Datenschutz-Richtlinien des Publishers in sich haben.
Das LG Köln (Urt. v. 29.09.2011 – Az.: 81 O 91/11) hat eine wegweisende Entscheidung zur Erlaubnispflicht bei Online-Payment-Systemen getroffen. Eine Entscheidung mit hoher Sprengkraft. Sollte sich die Ansicht des LG Köln “verbreiten”, so dürfte dies eine erhebliche Veränderung von Online-Payment-Systemen in der Praxis nach sich ziehen.
In den letzten beiden Tagen haben wir immer wieder die Info bekommen, dass viele Nutzer immer wieder Anfragen bzgl. “Mario Kart” bekommen haben. Der Titel des Postings lautete: “Play Mario Kart on Facebook” Hinter dieser Geschichte verbirgt sich wieder einmal eine Abfofalle. Wir haben uns dieses Posting und die Seite angesehen und dürfen Euch darüber berichten! (Update: 27.10.2011) Die Domain, auf welche “Play Mario Kart on Facebook” gezeigt hat, dürfte bereits gesperrt worden sein.
So sieht das Posting aus:
Anmerkung: Der Hersteller “Nintendo” hat Facebook bis dato KEINE Lizenz vergeben und daher kann es nicht sein, dass man “Mario Kart” auf Facebook spielen kann!
Ein Klick auf den Link und man wird auf eine “nachgebaute” Facebookseite weiter geleitet
Klickt man nun auf “Play now” öffnet sich das bereits typische “Gewinnfragen-Fenster”
Wenn man nun z.B die erste Frage anklickt gelangt man zu einer Seite, auf welcher man ein iPhone 5 gewinnen kann und genau hier kann man in die Abofalle tappen!
Die Deutsche Zentralinkasso GmbH mahnt für diverse Firmen, wie beispielsweise der OPM Media GmbH und der Content4U GmbH. Geschäftsführer der OPM Media GmbH ist ebenfalls Frank Drescher, der als Abzocker mittels seiner Inkassofirma die eigenen Forderungen mit einem Gebührenaufschlag einzutreiben versucht.