Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. Februar 2011 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
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Das Frankfurter Landgericht hat die Rechte von Bankkunden gestärkt. Kreditinstitute dürfen keine Gebühren verlangen, wenn sie einem Kunden unaufgefordert dessen Kontoauszüge per Post zuschicken.
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Selbst nach dem Tod ist man nicht sicher vor skrupellosen Zeitgenossen. Windige Firmen grasen Todesanzeigen in Zeitungen sowie im Internet ab und bieten Hinterbliebenen gezielt dubiose Dienstleistungen an. In Wittlich ist jüngst versucht worden, mit dieser Masche zwei Familien abzuzocken.
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Benzin, Heizöl – und jetzt auch Lebensmittel: Die Verbraucherpreise steigen rasant, im April um 2,4 Prozent. Edeka warnt bereits vor einer “substantiellen Inflation”, bei Discountern verteuerten sich Produkte um bis zu 50 Prozent.
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