Die EU-Richtlinie, mit der die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, die Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umzusetzen, ist nicht mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar.
Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags. Es lasse sich “zweifelsfrei keine Ausgestaltung dieser Richtlinie umschreiben, die eine Vereinbarkeit mit der Grundrechtecharta sicherstellte”, so das Fazit der Prüfung.
Quelle : winfuture.de