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Rechnungen von TRC Telemedia und MB Direct Phone

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt :

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
08.09.2009
Rechnungen von TRC Telemedia und MB Direct Phone
Warnung vor fragwürdigen Zahlungsaufforderungen aus Petersberg
Ständig beschweren sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. Verbraucher über dubiose Rechnungen für angeblich in Anspruch genommene telefonische Dienstleistungen. Über diverse Festnetzrufnummern soll eine kostenpflichtige Servicedienstleistung (z.B. Erotik) in Anspruch genommen worden sein. Für die Dienstleistung werden z.B. je Anruf 75,00 Euro in Rechnung gestellt. Quasi als Beweis für einen Vertragsschluss werden dann oftmals die “registrierte Telefonnummer” des Rechnungsempfängers sowie Datum und Uhrzeit des vermeintlichen Anrufs angegeben. Die bundesweite Versendung dieser Rechnungen lassen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung aufkommen. So berichten Verbraucher ihr Telefon oder Handy habe eine deutsche Festnetznummer als Anruf in Abwesenheit angezeigt, beim Rückruf hörte man ein paar Stimmen, eine Bandansage oder auch gar nichts, man legte auf – und erhielt ein paar Tage später eine Rechnung für eine angeblich in Anspruch genommene Servicedienstleistung.

Sorgten erst die Rechnungen unter den Firmennamen MC Multimedia und TRC-Telemedia für Unmut, werden nun die Rechnungen unter dem neuen Namen MB Direct Phone Ltd. versandt. Außer einer Postfachadresse in Petersberg und einer Adresse in Belize werden keine weiteren Absenderdaten genannt.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Voraussetzung für die Berechnung einer Leistung und damit verbunden für eine Zahlungsverpflichtung immer eine Bestellung oder vereinbarte bzw. gewollte Nutzung einer Leistung ist. Der Rechnungsaussteller muss nachweisen, dass der Verbraucher tatsächlich eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch genommen und einen wirksamen Vertrag zu dem geforderten Entgelt am Telefon abgeschlossen hat. Allein die Tatsache, dass vom Apparat des Anschlussinhabers eine Telefonverbindung aufgebaut wurde, rechtfertigt noch nicht die Annahme, dass ein Vertrag mit dem Anschlussinhaber vorliegt.

Die Verbraucherschützer raten: Nicht zahlen! Von Mahnungen oder Inkassoforderungen nicht einschüchtern lassen! Eine Strafanzeige sollte erfolgen, wenn sicher ist, dass keinerlei Berechtigung für die Forderung gegeben ist.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

quelle : vzsa.de, Hier klicken um zu dem Artikel zu gelangen.

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„Sie haben gewonnen!” falsche Gewinnzusagen sind einklagbar

„Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Gewinn!” oder “Sie haben gewonnen! – 25000 Euro in Bar!”
wer hat sie nicht schon mal bekommen, diese zahlreichen und lästigen Gewinnschreiben, die Tag für Tag zuerst in den Briefkästen liegen und häufig direkt danach wieder im Mülleimer landen.

Meistens jedenfalls. Doch es gibt leider auch immer wieder Fälle, in denen Leute auf die betrügerischen Gewinnversprechen dubioser Unternehmen reinfallen und in der Regel am Ende leer ausgehen. Doch muss man sich denn so etwas auch immer gefallen lassen? Grundsätzlich nicht, da die Rechtslage normalerweise eindeutig ist:

quelle Video : antiabzock.tv

quelle konsumer.info, hier klicken um den gesamten Artikel zu lesen

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Verbraucher fallen auf dubiose Inkasso-Briefe rein

Eine neue Flut von falschen Mahnschreiben rollt in diesem Sommer auf die deutschen Verbraucher zu. Die Bürger sollen zahlen, obwohl sie nichts bestellt oder gekauft haben. Die Firmen versuchen, mit der Angst der Verbraucher Kasse zu machen. Experten raten: Wehren, nicht in Deckung gehen.

Wer aus heiterem Himmel die Mahnung einer Inkasso-Firma im Briefkasten findet, braucht kein schlechtes Gewissen haben. Und erst recht nicht zahlen, wenn er keine Ahnung hat, welche Rechnung er übersehen haben soll. Hinter den Mahnschreiben, die diesen Sommer massenhaft deutsche Konsumenten überrollen, steckt eine neue Kostenfalle, wie Verbraucherschützer warnen.

Die Masche ist immer die gleiche: Dubiose Firmen versuchen, kräftig mit der Furcht vor der Inkasso-Maschinerie Kasse zu machen. Bürger sollen zahlen, obwohl sie nichts bestellt, gekauft oder in Anspruch genommen haben. „Nicht einschüchtern lassen, gelassen bleiben und erst mal nachgucken, welche Rechnung da noch offen sein soll“, rät Birgit Fromme von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wer in seinen Unterlagen krame, merke schnell: Die Beträge in Höhe von meist über 130 Euro für angebliche „Gewinnspieleintragungen“ seien einfach aus der Luft gegriffen. Wer mit der Firma, die Geld will, keinen Vertrag abgeschlossen hat, muss auch nichts bezahlen, betont Kollegin Beate Scharf von der Verbraucherzentrale Sachsen.

quelle : finanzen.aol.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Mahnanwältin unterliegt vor Gericht ( mit Video )

Einige Strategien zur Abwehr von Forderungen der Abofallenbetreiber sind bekannt und bewährt. Einen gänzlich neuen Ansatz wählten nun der Karlsruher Rechtsanwalt Benedikt Klas und sein Mandant. Zunächst ließ der Anwalt feststellen, dass die Abo-Rechnung der berüchtigten Inkasso-Anwältin Katja Günther für ein dubioses “Geburtstags-Archiv” nichtig ist.
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Dann reichte er am Amtsgericht (AG) Karlsruhe Klage für seinen Mandanten ein. Darin forderte er von Günther Schadensersatz für die entstandenden Anwaltskosten zur Abwehr der unberechtigten Inkasso-Forderung. Das AG gab Klas nun recht und verurteilte Günther dazu, 46,41 Euro Anwaltsgebühr plus rund 150 Euro Gerichtsgebühr für das Verfahren selbst zu zahlen (Az. 9 C 93/09).

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Ein Video von KatzenJens dazu :

quelle : youtube von Katzenjens.

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Augsburg: Geldstrafe für dubiosen Verbraucherschützer

Dubiose Geschäfte statt Verbraucherschutz: Der Vorstand des Augsburger “Verbraucherschutz Internet Vereins” ist im Visier der Justiz.

Die Augsburger Staatsanwaltschaft wirft dem 22-Jährigen Beihilfe zur strafbaren Werbung und strafbare Kennzeichenverletzung vor. Seine mutmaßliche Komplizin, eine 26-Jährige aus Nürnberg, soll sich wegen strafbarer Werbung verantworten.

Die Frau bot den Ermittlungen zufolge unter dem Namen “GlobalFX” über das Internet Heimarbeit an, mit der man 3.500 Euro und mehr im Monat verdienen könne. Die Entsendung von entsprechenden Schulungsunterlagen wurde vom Kauf zweier E-Books zum Preis von 40 Euro abhängig gemacht.

In den Schulungsunterlagen wurde erklärt, wie man die zuvor gekauften E-Books bewirbt und weiterverkauft, so dass eine Vertriebspyramide entsteht. Problem dabei: Mit Fortschreiten des “Verkaufsmodells” würden die Absatzchancen allerdings immer geringer, so die Ermittler.

quelle : augsburger-allgemeine.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Warnung vor dubiosen Verbraucherschützern

Die Verbraucherzentrale warnt vor fragwürdigen Angeboten der Firmen “Verbraucher Werbeschutzbund und “raus da”. Beide Firmen versuchen per unerwünschtem Anruf, gutgläubigen Menschen mit ihren dubiosen Angeboten Geld aus der Tasche zu ziehen.

Norderstedt. Der “Verbraucher Werbeschutzbund e.V.” bietet für 89,95 Euro telefonisch ein “Datenschutz-Paket” an, das vor unlauterer Werbung und gegen Datenmissbrauch schützen soll. Die Firma “raus da” versucht, mit einer ganz ähnlichen Masche an Geld zu kommen.

Quelle: Abendblatt.de, Hier klicken um Zum Artikel zu gelangen.

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