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Auch Google Mail, Yahoo und AOL von Phishing-Angriff betroffen

Nachdem Ende letzter Woche Listen mit den Hotmail-Zugangsdaten aufgetaucht waren, hatte Microsoft die Konten sofort gesperrt. Internetbetrüger erschleichen sich Zugangsdaten zu Tausenden von Mailkonten. Nun sind auch Gmail, Comcast und Earthlink betroffen.

Neben Hotmail-Nutzern sind von der gestern gemeldeten Phishing-Attacke offenbar auch Anwender von Google Mail, Yahoo und AOL betroffen. Dies berichtet die BBC. Die britische Medienanstalt hatte nach eigenen Angaben Einblick in zwei Listen mit mehr 30.000 Namen und Passwörtern Viele der Konten sollen aber alte beziehungsweise seit längerem unbenutzte Konten oder gar “Wegwerfkonten” gewesen sein.

Laut Google sollen in den Listen auch weniger als 500 Konten des eigenen Mail-Dienstes zu finden gewesen sein. Dem Internetdienstleister soll aber bereits eine dritte Liste vorliegen, die weitere gestohlene Daten enthält. Google hat bei den betroffenen Konten bereits Passwort-Resets eingeleitet, um den weiteren Zugriff durch Kriminelle zu verhindern. Wie schon gestern Microsoft, betonte auch Google, dass die Daten nicht aus einem Einbruch in Server des Suchmaschinenbetreibers stammen.

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Gefälschtes PayPal-Zertifikat täuscht IE, Chrome und Safari

Ein auf der Sicherheitsmailing-Liste Full Disclosure veröffentlichtes SSL-Trickzertifikat für www.paypal.com und der dazugehörige private Schlüssel dürften Microsoft, Google und Apple in Zugzwang bringen, nun endlich Updates zum Beseitigen der NULL-Prefix-Schwachstelle zu veröffentlichen. Phisher können das Zertifikat etwa für Phishing-Angriffe ausnutzen und ihren Server als legitimen Bankserver ausgeben – was erst bei genauerer Prüfung des Zertifikats auffliegen würde. Aber auch Man-in-the-Middle-Angriffe im LAN funktionieren damit problemlos.

Durch Einfügen eines Nullzeichens in den Common Name des Zertifikats lesen verwundbare Browser die Zeichenkette nur bis zum Erreichen dieses Zeichens, obwohl das Zertifikat eigentlich für eine andere Domain ausgestellt ist. Der Browser glaubt im vorliegenden Fall, ein gültiges Zertifikat für www.paypal.com zu erkennen. Die Lücke ist seit mehreren Wochen in diversen Browsern bekannt. Bislang fallen von den populären Browsern nur Firefox und Opera nicht auf den Trick herein.

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Botnetz-Kontrollserver tarnt Befehle als JPEG-Bild

Offenbar in dem Versuch, die Kommunikation ihrer Bots über das Netzwerk zu verschleiern, tarnt der Command&Control-Server des Monkif-Botnetzes seine Befehle an die Drohnen rudimentär als JPEG-Bild. Laut Beobachtungen von SecureWorks antwortet der als Webserver arbeitende C&C-Server auf Anfragen der Bots mit einem HTTP-Paket, in dessen Header als Content-Type “image/jpeg” eingetragen ist. Zusätzlich enthält das Paket einen gefälschten, jedoch gültigen JPEG-Header. Der Rest des Pakets enthält statt eines Bildes nur noch einen kodierten Befehl (XOR mit 0x4).

Die Kriminellen wollen damit vermutlich in Firmennetzen installierte Netzwerküberwachungssysteme oder spezielle Bot-Detection-Software austricksen.

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[aggrojens] Stasi heisst jetzt TKÜ ( Video )

Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die Regierung ein Abhörzentrum ( Service Center TKÜ ) in Betrieb genommen obwohl die rechtlichen Fragen alles andere als geklärt sind. Trotzdem schlägt niemand wirklich Alarm. Haben alle bereits ignoriert?

Link zum Beitrag aus Telepolis vom Mai 2009 !!! hier
http://www.katzenjens.tv/tp
Link zur Google-Suche zum Thema:

Ein extrem wichtiger Link: http://www.rettedeinefreiheit.de

quelle : youtube von Katzenjens

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BKA wegen Umsetzungsverfahren zu Web-Sperren in der Kritik

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco und die Grünen bemängeln die Eile und die Geheimhaltungspflichten bei der Erarbeitung der Vorgaben zur Implementierung von Online-Blockaden auf Basis des Zugangserschwerungsgesetzes. Stein des Anstoßes ist neben der Kennzeichnung des Entwurfs für eine technische Richtlinie zur Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen als “Geheimakte” die Tatsache, dass das Bundeskriminalamt (BKA) gerade im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für den 2. Oktober die zu Web-Blockaden verpflichteten Zugangsanbieter zur “persönlichen Aushändigung” des Papiers in seine Zentrale nach Wiesbaden geladen hat.

“Es ist ungewöhnlich, dass das BKA das Umsetzungsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt derart intensiv vorantreibt”, erklärte Hannah Seifert, Leiterin des Berliner Verbindungsbüros des eco, gegenüber heise online.

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Google zum Rechtsstreit um Nutzungsbedingungen

In Form von einer Stellungsnahme hat sich Google zu dem noch nicht rechtskräftigen Urteil über die hauseigenen Nutzungsbedingungen ausgelassen. Das Unternehmen will nun rechtliche Schritte gegen den Urteilsspruch prüfen.

Google selbst sieht den besagten Rechtsstreit als überflüssig an. Immerhin drehte sich das Verfahren um Nutzungsbedingungen, welche schon seit Längerem nicht mehr zum Einsatz kamen, hieß es. Im weiteren räumte Google ein, dass einige Klauseln in der Tat unglücklich formuliert wurden. Aus diesem Grund habe man sich aber ebenfalls vor geraumer Zeit für eine Umformulierung entschieden.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Rumänien: Hacker üben Rache für Filesharer-Urteil

Hacker haben die Webseite der Uniunea Productorilor de Fonograme din România (UPFR), dem rumänischen Branchenverband der Musikindustrie, für viele Nutzer unzugänglich gemacht.

Statt wie gewohnt in den Server einzudringen und die Seite selbst zu manipulieren, wählten sie einen anderen Weg. Sie sorgten dafür, dass die Web-Präsenz sowohl von den Sicherheitssystemen bei Google als auch denen des Firefox-Browsers als gefährlich gelistet wird.

quelle : winfuture, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Online-Downloaden.de: Neues Abzock-Portal

Nachdem Opendownload.de und ähnliche Seiten sich leider offenbar immer noch rentieren, ist nun ein weiterer Anbieter auf den Zug aufgesprungen: Bei Online-Downloaden.de werden für den Download von Gratis-Software 84 Euro pro Jahr fällig.

Online-Downloaden.de ist dabei besonders perfide aufgebaut: Auf der Startseite wird groß und deutlich auf die anfallenden Kosten hingewiesen – doch wer über Ad-Words zu dem Portal gelangt, wird direkt auf die Anmelde-Seite geleitet, auf der der Hinweis nur noch sehr klein angebracht ist. Da derartige Web-“Dienste” traditionell weit mehr als 90 Prozent ihrer Opfer über Text-Anzeigen bei Google & Co. finden, ist es fast schon blanker Hohn, die Kosten auf einer Seite zu bewerben, auf die diese User nie gelangen werden. Hier wird offenbar versucht, ein Gefühl von Transparenz aufzubauen, während im Hintergrund unbedarfte Internet-Nutzer abgezockt werden.

Michael Bardenhagen, der Betreiber von Online-Downloaden.de ist in der Vergangenheit bereits mit den Abzock-Seiten 99downloads.de und online-zitatesammlung.de negativ aufgefallen.

Die Verbraucher Zentrale raet opfernder Seiten, wie z.b. Online-Downloaden.de , sich gegen unberechtigte Rechnungen zu wehren.

Hilfe finden sie in den Jeweilen Verbraucher Zentralen.

www.verbraucherzentrale.de

quelle : chip.de, Hier geht es zum Artikel.

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Kündigung nach Verstoß gegen eBay-Grundsätze rechtens

Der Kartellsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat in einer mündlichen Verhandlung die Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eBay die fristgerechte Kündigung ermöglicht, ohne dass ein besonderer Grund dafür angegeben werden muss, für wirksam erachtet. Mit einer solchen Kündigung nütze eBay nicht missbräuchlich eine marktbeherrschende Stellung aus, denn eine derartige Stellung komme eBay als Anbieter von Internet-Verkaufsplätzen nicht (mehr) zu.

eBay sperrt immer wieder Konten von Händlern, die regelmäßig schlecht bewertet werden oder gegen die Grundsätze der Online-Auktionen verstoßen. Nicht selten klagen die Betroffenen dann gegen die Kündigung. Im vom Kartellsenat verhandelten Fall erfolgte diese fristlos, aber nicht ohne Grund: Über das Mitgliedskonto eines Computershops wurde auf Artikel geboten, die dieser Shop unter einem zweiten Konto selbst eingestellt hatte. Dieses sogenannte Shill Bidding ist nach den eBay-Grundsätzen verboten.

Der Kartellsenat wies die dagegen eingelegte Beschwerde nach mündlicher Verhandlung durch Urteil vom 17. Juni 2009 zurück (Az. Kart W 11/09). Das Urteil ist rechtskräftig

quelle:  heise.de, hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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