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Abofallen im Internet: Verbraucherschützer fordern Hilfe

Im Kampf gegen Abofallen im Internet hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zwar weitere Erfolge verzeichnen können. Trotzdem fordern die Verbraucherschützer jetzt endlich echte Hilfe von der Politik.

Nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geklagt hatte, wurden die Betreiber der Seiten Outlets.de und Onlinedownloaden.de mangels Kostentransparenz zur Unterlassung verurteilt. Doch die Urteile sind nicht mehr als Nadelstiche gegen die Online-Plage. “Alleine können wir den Kampf nicht gewinnen. Wir rennen stetig hinterher”, sagt vzbv-Rechtsexperte Martin Madej. Die Politik müsse endlich einschreiten. Zudem müssten die Staatsanwaltschaften konsequenter gegen die Internetabzocke vorgehen.

Während die Liste der Verfahren des vzbv gegen Online-Abzocker immer länger wird, schießen gleichzeitig neue Angebote wie Unkraut aus dem Boden. Die wettbewerbsrechtlichen Erfolge des vzbv und der Verbraucherzentralen schrecken die Betreiber offensichtlich nicht genügend ab.

quelle : computerbetrug.de

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NDR Markt – Bestellt, Bezahlt und Abgezockt: „Dubiose Online-Shops” ( Video )

Das Problem mit dubiosen Online-Shops: Sie wirken auf den ersten Blick vertrauenerweckend, bieten scheinbar ein umfangreiches Sortiment an und sind möglicherweise auch bei seriösen Preisvergleichsseiten gelistet. Doch zum Glück können Internet-User mit wenig Aufwand das Risiko abschätzen, wenn sie sich selbst ein paar kritische Fragen stellen, bevor sie dort ein Produkt kaufen. Und hier noch ein paar wichtige Tipps zum Thema:

1.) Preisvergleichsseiten
überprüfen ihre Kundschaft nicht:
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Viele Verbraucher vertrauen Suchmaschinen und Preisvergleichsseiten. Betreiber von unseriösen Online-Shops wissen das. Sie sorgen dafür, dass ihr Angebot auf Preisvergleichsseiten gelistet wird. Dort erscheint der Shop dann als billigster Anbieter für ein Produkt. Manche buchen auch ein Werbebanner bei einer Suchmaschine. Das wird dann angezeigt, wenn der User einen entsprechenden Produktnamen eingegeben hat. Dazu sollte jeder User wissen, dass Suchmaschinenbetreiber oder Preisvergleichsseiten oft nicht in der Lage sind, die Seriosität ihrer Kundschaft zu prüfen. Ihre Aufgabe beschränkt sich darauf, Werbeflächen zu verkaufen.

Abhilfe:
Den Namen des Online-Shops in eine Suchmaschine eingeben. Wenn sich unter den Treffern mehrfach Warnungen in Verbraucherforen finden, könnte das ein Hinweis auf fehlende Seriosität eines Anbieters sein.

2.) Kann der Preis stimmen?
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Wenn ein Angebot auffallend günstig ist, lohnt der Vergleich mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers oder den Preisen, die bekannte große Handelsketten auf ihren Online-Seiten verlangen. Große Handelsketten werfen gegen die Hersteller ihre gesamte Marktmacht in die Waagschale, um ihre Wettbewerber zu unterbieten, können aber trotzdem noch Geld daran verdienen. Liegt jetzt das Angebot von “xyz-shop.com” deutlich unter dem von großen, bekannten Handelsketten, ist Skepsis angebracht.

Abhilfe:
Einfach mal per E-Mail beim “xyz-shop” anfragen, wie er es schafft, die großen Handelsketten zu unterbieten und abwarten: Kommt eine Antwort? Wenn ja: Wie schnell? Und: Ist sie glaubhaft?

3.) Ist die Seitenadresse auffällig?
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Manch dubiose Seitenbetreiber sind über Internet-Adressen zu erreichen, die so ähnlich aussehen wie die von seriösen Anbietern. Doch statt der Länder-Endung “.de” steht dort vielleicht “.de.tc” oder ein anderer Zusatz. Im obigen Beispiel mit “.tc” heißt das, dass die Seite in dem kleinen karibischen Inselstaat Turks und Caicos Islands registriert ist, also außerhalb der unmittelbaren Reichweite deutscher Strafverfolgungsbehörden.

Abhilfe:
Nachschauen, ob der Shop ein Impressum angibt. Die dort angegebene Anschrift auch auf den Seiten der Telefonauskunft prüfen.

4.) Auf welche Zahlungs –
Methode läuft die Bestellung hinaus?
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Es gibt dubiose Online-Shops, die ihre Seiten lediglich mit den Logos von Kreditkartenunternehmen oder Online-Bezahlsystemen schmücken und wolkige Begriffe wie “Käuferschutz” verwenden, die vielen Verbrauchern von großen Internet-Auktionshäusern her bekannt sind, um potentielle Opfer in Sicherheit zu wiegen. Doch bei einer konkreten Bestellung wird dann doch eine Bezahlung per Vorkasse gefordert.

Abhilfe:
Unbedingt auf einer Bezahlmethode bestehen, die sicherer ist als die Überweisung per Vorkasse. Am sichersten aus Verbrauchersicht ist die Bezahlung nach Lieferung gegen Rechnung. Aber auch die Bezahlung per Nachnahme, Kreditkarte oder ein Online-Bezahlsystem können sinnvolle Alternativen sein. Selbst die Bezahlung per Lastschrift ist aus datenschutzrechtlicher Sicht heikel, aber immer noch sicherer als eine Überweisung per Vorkasse. Denn zu Unrecht per Lastschrift eingezogene Beträge lassen sich mit einem Anruf bei der Bank zurückbuchen, Überweisungen per Vorkasse dagegen nicht. Manche Online-Shops sind mit einem Gütesiegel versehen. Eines davon ist das “Trusted Shops”-Zertifikat (trustedshops.de). Wer bei so gekennzeichneten Anbietern einkauft, ist für den Fall versichert, dass Ware, die bereits bezahlt wurde, nicht ankommt und der Händler sie nicht erneut schicken will.

[Markt – Montags, 20.15 Uhr © NDR]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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MDR Hier ab vier – Über Nachbarschaft24.net und Nachbarschaftspost.com ( Video )

Die MDR-Sendung „Hier ab vier” hat am 11.12.2009 über die Internetabzocke bei Nachbarschaft24.net und Nachbarschaftsposts.com, sowie den dreisten Machenschaften des Postdamer Rechtsanwalt Frank Michalak berichtet:

Viele denken, im Internet könne man schnell und unkompliziert Freunde finden. Zahlreiche Online-Communities haben sich genau das auf ihre Fahnen geschrieben. Doch Vorsicht: Freundschaftsdienste wie von “Nachbarschaft24” können teuer werden. Der zwanzigjährige Christian W. und der 64-jährige Manfred S. kennen sich nicht. Dennoch haben sie eins gemeinsam, beide wollten mit Hilfe des Internets neue Freunde finden und nahmen das Angebot von Nachbarschaft24 in Anspruch. Heute haben sie damit nichts als Ärger. Angefangen hat alles im Jahr 2007. Da erhielt der Rentner eine Einladung mit den Worten “Jemand aus ihrer Nachbarschaft möchte Sie kennen lernen”. Da der neu zugezogene Manfred S. in Magdeburg noch niemanden kannte, folgte er dieser Aufforderung und landete bei Nachbarschaft24. Zuerst hieß es, dass er sich dort kostenlos anmelden kann. Die Daten wurden abgefragt, dann folgten die AGBs, Manfred S. schaute nicht genauer nach, brach an dieser Stelle ab und hielt die Sache für erledigt. Irrtum. Ähnlich erging es Christian W.

Zwei Jahre später bekamen beide Post aus Postdam. Anwalt Frank Michalak fordert jeweils rund 200 Euro von ihnen. In seinem Schreiben verweist er auf zahlreiche Urteile, welche ihm Recht geben würden. Michalak überzieht derzeit ganz Deutschland mit Drohbriefen im Namen des in Dubai ansässigen Seitenbetreibers. Auch auf seiner eigenen Internetseite steht Nachbarschaft24 im Mittelpunkt. Mit dem Gutachten einer Kollegin will der Rechtsanwalt die Rechtmäßigkeit seiner Forderungen unterstreichen. Eins fällt hier auf, Anwalt und Gutachterin besitzen die gleiche Postadresse. Verbraucherschützer wie Gabriele Emmrich gehen davon aus, dass die Angaben auf der Seite für Verbraucher nicht transparent genug waren. So hätten sie nicht bemerkt, dass die Inanspruch genommene Leistung kostenpflichtig war und noch ein Zwei-Jahres-Abo dazu. Auch ein Gericht sah das nach Angaben der Verbraucherschützerin so. “Die Verbraucher konnten in dem Falle nicht wissen, dass es sich um eine entgeltliche Leistung für zwei Jahre handelt,” erklärt Gabrielle Emmrich. Keiner der Betroffenen muss nach Ansicht der Verbraucherschützerin daher die Forderungen von Nachbarschaft24 bezahlen. Der Anwalt scheint aber auf die Unkenntnis der Verbraucher zu setzen. Frank Michalak bietet sogar eine Telefonhotline für Betroffene an. Für fast einen Euro pro Minute kann man mit ihm sprechen. Soviel angeblichen Service findet sogar die Anwaltskammer unseriös und prüft mögliche Schritte gegen den Potsdamer Rechtsanwalt.

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Nochmal: Es kann nur geraten werden:

1.) Rechnungen auf garkeinen Fall zu bezahlen,
denn ein Vertrag ist hier nicht zustande gekommen.

2.) Auf jeden Fall eine Anzeige bei der
nächsten Polizeidienststelle zu erstatten.

3.) Falls ein „Gerichtlicher Mahnbescheid” kommen
sollte, innerhalb 14 Tage Widerspruch einzulegen.

4.) Sich bei der Rechtsanwaltskammer
zu beschweren; die Adresse dazu lautet:

Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Grillendamm 2
D-14776 Brandenburg
Telefon: 03381 2533-0
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[Hier ab vier – Werktags, 16.00 Uhr © MDR]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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C’t Magazin – Nochmal Nachbarschaft24.net und Nachbarschaftspost.com ( Video )

Und nochmal berichtete letztes Jahr das C’t Magazin über die Internetabzocke von „Nachbarschaft24.net” und „Nachbarschaftspost.com”

Achtung:
Zur Zeit befinden sich mehrere Falschaussagen im Umlauf, die behaupten das auf dieser Seite eine angebliche Zahlungspflicht besteht. Also dazu kann man nur sagen: Entweder sind diese Berichte uralt oder schlichtweg gelogen.

Um es einfacher zu formulieren: Es hat nie eine Zahlungspflicht bestanden, wie man auch hier auf dem Urteil von November 2008 nachlesen kann:
http://saved.im/mtq5otaynjd0/nap.jpg

Auf Abofallen-Seiten besteht generell keine Zahlungspflicht und schon mal garnicht auf „Nachbarschaft24 und Konsorten! Solange kein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, kann man alles andere getrost in den Mülleimer werfen. Mehr nicht ..

[C’t Magazin – Samstags, 12.30 Uhr © HR3]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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C’t Magazin – Über Nachbarschaft24.net und Nachbarschaftspost.com ( Video )

Das C’t Magazin berichtete bereits mehrfach letztes Jahr über die Abzocke bei Nachbarschaft24.net und Nachbarschaftspost.com, die seit Anfang des Jahres von der Firma “Netsolutions Trading FZE” ehemals “Myneighbour FZE” bzw. “Connection Enterprises Ltd.” auf den British Virgin Islands betrieben werden, mit einem im Zusammenhang stehenden Servicecenter, welches in der Schweiz ansässig sein soll; die Hintermänner dieser Internetabzocke, so wird vermutet, sind jedoch höchstwahrscheinlich in Deutschland zu suchen.

Die Freude ist groß, als Nina M. eine Email bekommt: “Deine Nachbarin Sabrina hat Dich eingeladen!” Nina ist begeistert, endlich ihre alten Freundin wieder sehen zu können. Aber bevor sie die Kontaktdaten bekommt, muss sich Nina bei nachbarschaft24.net registrieren lassen. “Na, wenns sein muss”, denkt sie sich und trägt ihre Daten in ein vorbereitetes Kontaktformular ein.

Nachdem sich Nina endlich durch die aufwändige Anmeldung gearbeitet hat, kommt die große Enttäuschung: Es gibt ihre Freundin “Sabrina” gar nicht im Nachbarschaftsforum. Nina greift zum Telefonbuch und findet dort tatsächlich die Nummer ihrer Freundin. Am Telefon stellt sich heraus, dass Sabrina gar keine Email verschickt hat. Nina ist also in die Falle getappt und die entsprechende Rechnung lässt auch nicht lange auf sich warten:

Insgesamt 216 Euro soll sie bezahlen, für eine zweijährige Mitgliedschaft bei nachbarschaft24!

[C’t Magazin – Samstags, 12.30 Uhr © HR3]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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WDR Lokalzeit – Über die Internetabzocke „Firstload” ( Video )

Firstload ist eine sogenanntes Usenet. Es stellt Internetnutzern kostenpflichtig ein Portal zur Verfügung, in dem sie sich austauschen, alles möglich reinstellen und auch herunterladen können: Nachrichten, Musik, Softeware etc..

Uwe M.hat das Probe-Abo fristgerecht wieder gekündigt. Firstload akzeptiert die Kündigung jedoch nicht, da er sie nicht an die richtige Mail-Adresse geschickt habe. Eine Inkassofirma versucht nun, über 150 € von ihm einzutreiben und droht mit einem Vollstreckungsverfahren beim Amtsgericht. Uwe M. ist ratlos und weiß nicht, was er tun soll?

Offizieller Hauptsitz von firstload ist in den Arabischen Emiraten und der Schweiz. Der Support sitzt in Vlotho. Unsere Presseanfrage sollten wir laut Hotline an eine Mailadresse schicken. Eine Antwort darauf gab es nicht. Und auch keinen Rückruf. In Internetforen und bei Verbraucherberatern gibt es zuhauf Beschwerden über das Unternehmen, das wohl immer wieder versucht, mit zweifelhaften Methoden an das Geld der Internetnutzer zu kommen.

[Lokalzeit – Werktags, 18.00 Uhr © WDR]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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Ländersache – Die dreisten Tricks der Telefonbetrüger ( video )

Eine Unachtsamkeit am Telefon hätte sie fast in den Ruin getrieben: Eine Rentnerin aus Trier gab vor einem Jahr einem Glücksspielanbieter am Telefon ihre Kontodaten preis.

Ein fataler Fehler, wie sie bald merkte. Immer wieder wurden Beträge von ihrem Konto abgebucht, insgesamt sieben verschiedene Glücksspielanbieter bedienten sich. Erst ein Widerspruchsschreiben der Verbraucherberatung half. Trotzdem: 800 Euro sind weg. Dazu kam ein wahrer Telefonterror, der bis heute anhält.

Auch ein Mann aus Mainz fiel auf eine betrügerische Masche rein, nur weil er auf eine scheinbar harmlose Textbotschaft seines Handys geantwortet hat. Die Tricks der Betrüger werden immer raffinierter und der Verbraucher steht dem oft ohnmächtig gegenüber.

Wir sagen, wie man aus der Falle heraus kommt und fragen, ob die Politik nicht mehr tun müsste.

[Ländersache – Donnerstags, 20.15 Uhr © SWR]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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WISO – Über Testcars.de der „IS Internet Service AG” ( Video )

In der Sendung “ZDF WISO” wurde am 29.01.2007 über die Internetabzocke der “IS Internet Service AG” vormals “Xentria AG” mit der Abzockseite Testcars.de berichtet.

[ZDF WISO – Montags, 19.25 Uhr © ZDF]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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SWR Startklar – Über die Internetabzocke „Routenplaner” und wer dahinter steckt .. ( Video )

Dass das Internet manchmal zur Falle werden kann, hat sich herumgesprochen. Und doch staunt man immer wieder, was sich zwielichtige Anbieter so alles einfallen lassen, um den Nutzern das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Selbst beim Routen planen im
Internet ist äußerste Vorsicht geboten ..

[Startklar – Sonntags, 16.00 Uhr © SWR]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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ARD Mittagsmagazin – Internet-Abzocke: Ein Klick und die Kostenfalle schnappt zu ( Video )

Unseriöse Online-Angebote, die ahnungslose Nutzer mit vermeintlichen Gratis-Diensten in die Kostenfalle locken, haben Hochkonjunktur. Egal ob Horoskope, Ahnenforschung oder kostenlose Software – oft reicht ein Klick und die Eingabe der eigenen Adresse. Schon schnappt die Kostenfalle zu. Das dicke Ende kommt erst Wochen später – in Form horrender Rechnungen oder Mahnungen.

Wer die unverschämten Rechnungen nicht begleicht, wird mit illegalen Drohungen, Mahnungen und Inkassobriefen eingeschüchtert. Das wirkt: Viele Nutzer zahlen aus schierer Angst. So boomt das Geschäft für die Betrüger. Wenn nur ein Bruchteil der Rechnungen auch wirklich beglichen wird, gehen die Gewinne der Betreiber in die Millionen und ihr “Geschäftsmodell” funktioniert.

Der Bundesverband der Verbraucherzentrale rät, die Rechnungen nicht zu begleichen und sich im Zweifel an die örtliche Verbraucherzentrale zu wenden. Die Gefahr, von den Anbietern verklagt zu werden, ist erfahrungsgemäß äußerst gering.

Auch der Berliner Rechtsanwalt „Stefan Richter” nahm gegenüber Journalisten des ARD’s Stellung zur richtigen Strategie im Umgang mit den Betreibern der Internet-Abofallen und ihren dubiosen Forderungen. Sein Rat an alle von den Gaunern gejagten: “Bange machen gilt nicht!”

Gesetzliche Regelungen gefordert:

Kosten, die bei Verträgen im Internet entstehen, sollten die Nutzer vorher immer separat bestätigen müssen. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), um die rasante Ausbreitung so genannter Kostenfallen im Internet zu stoppen. Vorstand Gerd Billen will deswegen schärfere Sanktionen gegen die Hintermänner: “Anwälte, die im Auftrag der Betreiber Mahnschreiben wie Postwurfsendungen verschicken, muss die Zulassung entzogen werden können”. Auch stünden die Banken in der Pflicht, einschlägig bekannten Anbietern ein Konto zu verweigern, erklärte Billen.

[Mittagsmagazin – Werktags, 13.00 Uhr © ARD]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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