Das weltgrößte Online-Netzwerk reicht Auswertungen privater Nachrichten und Statusmeldungen weiter, um die Popularität der Kandidaten im US-Wahlkampf zu analysieren. Facebook nutzt solche Daten erstmals vor einer Wahl.
Erst zog sie kino.to den Stecker, dann kam der Nachfolger: Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) bereitet nun auch gegen die Online-Piraterie-Plattform kinox.to einen Strafantrag vor. Das sagte GVU-Sprecherin Christine Ehlers gegenüber dem Spiegel.
Mit fragwürdigen Methoden hat Google Kenia unerlaubt Daten von einem Firmenverzeichnis abgegriffen. Die Datenbank des Start-up Mocality hilft kenianischen Unternehmen, über das Web bekannt zu werden. Mocality erwischte Google inflagranti beim Datenabruf – mit einem simplen Trick.
Betrug, gewerbsmäßiger Bandenbetrug, Erpressung und Bedrohung – 54 Taten wirft die Staatsanwaltschaft in ihrer rund 190 Seiten starken Anklageschrift neun Berliner Vermittlern sogenannter Schrottimmobilien vor. Der Chef der Vertriebsfirma und einige seiner engsten Mitarbeiter sitzen in Untersuchungshaft.
Der Datingdienst eDarling hat einstweilige Verfügungen gegen die Mitbewerber ElitePartner.de und Partnersuche.de erwirkt. ElitePartner (gehört zu Tomorrow Focus) wurde dazu aufgefordert, seine Mitgliedschafts- und Gebührenstruktur transparenter zu machen; das Unternehmen habe nicht deutlich genug auf automatische Verlängerungen der Premium-Accounts hingewiesen.
ie sollen Computerspezialisten sein, bei der Kriminalpolizei angesiedelt werden und im Internet nach Kinderschändern, Terroristen und Betrügern suchen: In diesem Jahr treten in Bayern 54 Internetpolizisten, auch „Cyber-Cops“ genannt, ihren Dienst an.
Zu kompliziert und finanziell riskant: Die mittelständische Wirtschaft hält das neue Gesetz zur Familienpflegezeit für verfehlt. Es gehe an der Realität in den Betrieben vorbei. Damit stehen die Ziele der Regierung auf der Kippe.
Ein früherer Mitarbeiter des illegalen Internet-Filmportals kino.to ist zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Leipzig setzte die Strafe am Donnerstag über einen Zeitraum von drei Jahren zur Bewährung aus.
Die Zahl der Taten ist enorm: Zwischen Ende 2009 und Juni 2011 sollen die Angeklagten in 223.531 Fällen ihren Opfern die Teilnahme an kostenlosen Internetgewinnspielen angeboten haben. Die Kontaktaufnahme erfolgte durch Callcenter. Durch geschickte Gesprächsführung und unter Angabe falscher Tatsachen sollen sich die Anrufer auch Kontodaten erschlichen haben.
Erst klicken, dann denken: Weil Angestellte vieler Firmen oft reflexartig E-Mail-Anhänge öffnen, hatten Unbekannte leichtes Spiel. Durch eine bislang unbekannte Sicherheitslücke konnten sie sich Zugang zu Computern vieler Unternehmen verschaffen.