Schlagwort-Archive: Verbraucherschützer

Knochenmarkspender und Bankbetrug – Fehlalarm im Internet

Ende November warnte die Polizei in Gotha vor einer neuen Betrugsmasche. Verbrecher würden Kleinstbeträge auf zufällig erzeugte Kontonummern überweisen. Wenn dann keine Fehlermeldung erfolge, wüssten die Betrüger, dass das Konto existiert – und dann buchten sie Geld ab. So zumindest die Theorie der Ermittler. Viele Verbände und später auch Medien griffen die Warnung auf und verbreiteten sie weiter. Doch tatsächlich handelte es sich bei ihr wohl um eine Falschmeldung, die sich mit rasender Geschwindigkeit verbreitet – vor allem im Internet.

Meist werden solche “Hoaxes” – englisch für Schabernack oder Falschmeldung – per E-Mail weitergeleitet. Wenige Klicks und schon haben die nächsten zehn Leute den Kettenbrief im Posteingang. Die Klassiker warnen vor neuen Computerviren oder suchen nach Knochenmarkspendern. Oder es wird gar versprochen, am Vermögen von Microsoft-Gründer Bill Gates beteiligt zu werden – wenn man die Mail an 20 Menschen weiterleitet.

Der neueste Eintrag des IT-Beraters beschäftigt sich mit den ominösen Kleinst-Überweisungen. “Die ersten Meldungen darüber tauchten im Sommer 2008 in Österreich auf”, sagt Ziemann. Mehrere Verbraucher hätten sich über unerlaubte Abbuchungen von ihren Konten beschwert, nachdem sie vorher Mini-Beträge überwiesen bekommen hätten. In den per E-Mail verbreiteten Warnungen wurde die Firma Verimount FZE als Täter genannt. Diese sei Verbraucherschützern schon durch bekannte Abzock-Seiten wie firstload.de bekannt.
Abofalle statt Kontobetrug

Verbraucherschützer vermuten aber, dass der Betrug anders läuft: “Ein Nutzer geht auf eine Seite und meldet sich für einen kostenlosen Download an. Im Kleingedruckten steht aber, dass man damit gleichzeitig ein Abo über zwei Jahre abschließt, was dann 96 Euro kostet”, erklärt Ziemann. Wenn dann ein Cent auf dem Konto landet, um zu prüfen, ob die Kontodaten stimmen, und kurz später der Betrag abgebucht wird, hätten die meisten Betroffenen schon längst vergessen, dass sie ihre Kontodaten selbst herausgegeben haben.

quelle : n-tv.de , Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Verbraucherschützer greifen Potsdamer Anwalt scharf an / Anzeigen bei Staatsanwaltschaft und Polizei : Warnungen vor Abzocke

Ein Potsdamer Rechtsanwalt ist Deutschland weit ins Visier von Verbraucherschützern und der Justiz geraten. Es geht um Abmahnungen, die der Anwalt Frank Michalak tausendfach verschickt haben soll, um Bürger zu Zahlungen an einen Internetanbieter aus Dubai zu zwingen. Die in Potsdam ansässige Verbraucherzentrale (VZ) Brandenburg warnt nun in einer aktuellen Mitteilung ausdrücklich davor, das von dem Juristen angemahnte Geld zu überweisen.
Das von Michalak aufgesetzte Schreiben soll laut den Verbraucherschützern immer gleich sein. Demnach werden die Empfänger der „einschüchternden“ Briefe zur Zahlung von 174,08 Euro aufgefordert – andernfalls entstünden weitere Kosten. Als Auftraggeber werde die Netsolutions Tradings FZE aus Dubai genannt, die die Internetkontaktbörse www.nachbarschaft24.net betreibt, so die Verbraucherschützer. Mehrere Betroffene hätten berichtet, vor ein bis zwei Jahren einer Aufforderung per E-Mail oder Telefon gefolgt zu sein, eine auf der Internetseite für sie hinterlegte Nachricht abzurufen, heißt es. „Nun wird ihnen unterstellt, sie hätten diesen nicht gewollten, aber kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen“, empören sich die brandenburgischen Verbraucherschützer.

quelle : pnn.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.
gefunden bei abzocknews.de

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MDR Hier ab vier – Über Nachbarschaft24.net und Nachbarschaftspost.com ( Video )

Die MDR-Sendung „Hier ab vier” hat am 11.12.2009 über die Internetabzocke bei Nachbarschaft24.net und Nachbarschaftsposts.com, sowie den dreisten Machenschaften des Postdamer Rechtsanwalt Frank Michalak berichtet:

Viele denken, im Internet könne man schnell und unkompliziert Freunde finden. Zahlreiche Online-Communities haben sich genau das auf ihre Fahnen geschrieben. Doch Vorsicht: Freundschaftsdienste wie von “Nachbarschaft24” können teuer werden. Der zwanzigjährige Christian W. und der 64-jährige Manfred S. kennen sich nicht. Dennoch haben sie eins gemeinsam, beide wollten mit Hilfe des Internets neue Freunde finden und nahmen das Angebot von Nachbarschaft24 in Anspruch. Heute haben sie damit nichts als Ärger. Angefangen hat alles im Jahr 2007. Da erhielt der Rentner eine Einladung mit den Worten “Jemand aus ihrer Nachbarschaft möchte Sie kennen lernen”. Da der neu zugezogene Manfred S. in Magdeburg noch niemanden kannte, folgte er dieser Aufforderung und landete bei Nachbarschaft24. Zuerst hieß es, dass er sich dort kostenlos anmelden kann. Die Daten wurden abgefragt, dann folgten die AGBs, Manfred S. schaute nicht genauer nach, brach an dieser Stelle ab und hielt die Sache für erledigt. Irrtum. Ähnlich erging es Christian W.

Zwei Jahre später bekamen beide Post aus Postdam. Anwalt Frank Michalak fordert jeweils rund 200 Euro von ihnen. In seinem Schreiben verweist er auf zahlreiche Urteile, welche ihm Recht geben würden. Michalak überzieht derzeit ganz Deutschland mit Drohbriefen im Namen des in Dubai ansässigen Seitenbetreibers. Auch auf seiner eigenen Internetseite steht Nachbarschaft24 im Mittelpunkt. Mit dem Gutachten einer Kollegin will der Rechtsanwalt die Rechtmäßigkeit seiner Forderungen unterstreichen. Eins fällt hier auf, Anwalt und Gutachterin besitzen die gleiche Postadresse. Verbraucherschützer wie Gabriele Emmrich gehen davon aus, dass die Angaben auf der Seite für Verbraucher nicht transparent genug waren. So hätten sie nicht bemerkt, dass die Inanspruch genommene Leistung kostenpflichtig war und noch ein Zwei-Jahres-Abo dazu. Auch ein Gericht sah das nach Angaben der Verbraucherschützerin so. “Die Verbraucher konnten in dem Falle nicht wissen, dass es sich um eine entgeltliche Leistung für zwei Jahre handelt,” erklärt Gabrielle Emmrich. Keiner der Betroffenen muss nach Ansicht der Verbraucherschützerin daher die Forderungen von Nachbarschaft24 bezahlen. Der Anwalt scheint aber auf die Unkenntnis der Verbraucher zu setzen. Frank Michalak bietet sogar eine Telefonhotline für Betroffene an. Für fast einen Euro pro Minute kann man mit ihm sprechen. Soviel angeblichen Service findet sogar die Anwaltskammer unseriös und prüft mögliche Schritte gegen den Potsdamer Rechtsanwalt.

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Nochmal: Es kann nur geraten werden:

1.) Rechnungen auf garkeinen Fall zu bezahlen,
denn ein Vertrag ist hier nicht zustande gekommen.

2.) Auf jeden Fall eine Anzeige bei der
nächsten Polizeidienststelle zu erstatten.

3.) Falls ein „Gerichtlicher Mahnbescheid” kommen
sollte, innerhalb 14 Tage Widerspruch einzulegen.

4.) Sich bei der Rechtsanwaltskammer
zu beschweren; die Adresse dazu lautet:

Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Grillendamm 2
D-14776 Brandenburg
Telefon: 03381 2533-0
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[Hier ab vier – Werktags, 16.00 Uhr © MDR]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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Gericht verbietet outlets.de Schufa-Eintrag

Die Betreiber der umstrittenen Seite outlets.de dürfen bei zahlungsunwilligen “Kunden” keinen negativen Schufa-Eintrag veranlassen. Das hat das Amtsgericht Halle festgestellt.

Outlets.de macht seit gut zwei Monaten vielen Menschen zu schaffen. Die Seite wirbt mit Adressen zum Thema Outlets, Fabrikverkauf, Lagerverkauf und Shopping – und einem riesengroßen Button “Jetzt anmelden”.

Viele Internetnutzer trugen und tragen bei outlets.de offensichtlich ihre Daten an – und bekommen wenig später eine Rechnung über 96 Euro. Schließlich hätten sie angeblich einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen. Das wiederum glauben etliche Betroffene nicht – sie fühlen sich getäuscht und abgezockt.

Auch Verbraucherschützer sehen in outlets.de eine typische Abofalle im Internet. Die Hinweise auf die Kosten finden sich bei outlets.de nämlich nur im Kleingedruckten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unscheinbar am Rand der Anmeldemaske. „Bereits aus diesem Grund kommt es unseres Erachtens nicht zu einem Vertragsverhältnis, das eine Kostenpflicht begründen würde“, sagt etwa Peter Lassek, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Hessen. Er riet Opfern von outlets.de, die Rechnungen der IContent GmbH in Frankfurt “keinesfalls zu zahlen, gegebenenfalls kurz und formlos den Vertragsschluss zu bestreiten, vorsorglich zu widersprechen und sich auch in der Folgezeit nicht einschüchtern zu lassen“.

quelle : computerbetrug.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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AKTE 09 – Saftige Inkassogebühren für längst verjährte Telefonrechnungen: „Acoreus Inkasso” ( Video )

Tausende Deutsche laufen im Moment Sturm gegen Mahnbescheide, die alte Telefonrechnungen betreffen: Oft vier bis sechs Jahre alt. Angeblich offene Forderungen im einstelligen Bereich, aus denen in den jüngsten Mahnungen meist Summen zwischen 50 und 70 Euro werden. Saftige Gebühren, mit denen die Inkassofirma gutes Geschäft macht – wie Verbraucherschützer aus mehreren Bundesländern sagen.

Kathleen H. und ihr Lebensgefährte Maik N. aus Limbach-Oberfrohna bei Chemnitz haben einen solchen Mahnbescheid bekommen. 4,56 Euro sollen sie aus einer Rechnung von 2003 offen haben. Angeblich eine Online-Verbindung, doch einen Computer hatten beide zu jener Zeit noch gar nicht. Jetzt sollen sie an die Inkassofirma 60,56 Euro zahlen.Was steckt hinter diesen Mahnschreiben, die im Moment massenhaft versendet werden? Wie sollen die Empfänger reagieren?

AKTE erklärt die Hintergründe und macht deutlich: Wer solch eine Mahnung bekommt, sie einfach liegen lässt und nicht darauf reagiert, bei dem kann sogar gepfändet werden! Auch wenn die Rechnung falsch sein sollte! Deswegen dieser aktuelle AKTE-Service, der Ihnen viel Geld und Ärger ersparen kann.

AKTE 09 über eine neue Inkasso-Masche ..

[Akte 09 – Dienstags, 22.15 Uhr © Sat1]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

> Musterscheiben: “Einrede der Verjährung”

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Verbraucherschützer will Dienste im Web sicherer machen

Gerd Billen, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), hat verstärkte gemeinsame Anstrengungen von Politik, Wirtschaft und den Nutzern gefordert, um Dienste im Web 2.0 sicherer zu machen. “Wir brauchen eine stärkere Gesetzgebung”, sagte der Experte auf dem Verbraucherpolitischen Kongress in Hamm am heutigen Mittwoch. Die Anbieter müssten besser kontrolliert und es müssten neue Standards im Bereich Datenschutz geschaffen werden. So sei etwa eine Handhabe gegen den Verkauf kompletter Datenbestände sozialer Netzwerke bei einem Betreiberwechsel zu schaffen.

US-Firmen wie Facebook oder Google müssten sich an die Datenschutzbestimmungen in der EU halten, sobald sie sich hier auf dem Markt bewegten, meint Billen. Sollten Nutzerdaten etwa für eine zielgerichtete Werbung beansprucht werden, müsse dafür die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen eingeholt werden. Billen machte auch deutlich, dass Gefahren durch Regulierung und Überwachung allein nicht ausgeschlossen werden könnten. Die Nutzer müssten daher in die Lage versetzt werden, “mit Medien und ihren Risiken vernünftig umzugehen”. Die Verbraucherschützer hätten nicht nur einen Zuwachs an Beschwerden über Internetkriminalität und Online-Abzocke registriert, sondern auch, dass Strafverfolger im Netz weitgehend handlungsunfähig seien

Quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Kostenlose” Online-Spiele, Kinder werden abgezockt

Bei kostenlosen Online-Spielen für Kinder und Jugendliche können doch teils hohe Kosten anfallen. Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mitteilte, können sich Minderjährige zwar kostenlos für die Spiele anmelden. Im Spielverlauf lockten die Anbieter dann mit kostenpflichtigem Zubehör, das Spielern Vorteile verschaffe. Diese würden per Anruf bei einer 0900er Nummer oder per SMS gekauft. Zur Kasse gebeten würden über die Telefonrechnung dann die Eltern. Der Verbraucherzentrale lag nach eigenen Angaben ein Fall mit einer Rechnung über 800 Euro vor.
“Nur” Micropayment

Pro Telefonanruf zur Beschaffung des Spielzubehörs fallen nach Angaben der Verbraucherschützer bis zu zehn Euro pauschal an.

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Eltern müssen nicht zahlen

Eltern sind nach Ansicht der Verbraucherschützer nicht verpflichtet, die Rechnungen zu bezahlen. Da die Unternehmen bewusst darauf verzichteten zu prüfen, ob die Spieler volljährig seien und nicht kontrollierten, ob bei Minderjährigen wirklich eine Zustimmung der Eltern zur Nutzung des Spiels und der kostenpflichtigen Dienste vorliege, trügen Anbieter das Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben, erklärte Brigitte Sievering-Wichers, Expertin für Telekommunikation bei der baden-württembergischen Verbraucherzentrale.

Quelle : n-tv.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Aber es gibt natuerlich auch einige Browsergame Schmieden die dann mit den Eltern kollant zusammen arbeiten wenn einer der Schuetzlinge dann doch die Kosten in die Hoehe getrieben haben und man findet dort eine gute Einigung.

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Falle MMS-Ankündigung – Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke

Diese Vorgehensweise imitiert derzeit die polnische Mobile Gateway Poland, teilt die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern mit. Handynutzer bekommen eine SMS-Mitteilung, dass ihnen eine MMS-Bildmitteilung nicht habe zugestellt werden können. Um sie zu erhalten, solle der Nutzer auf die Nachricht antworten. Mobilfunkkunden, die darin einen Hinweis ihres Mobilfunkanbieters vermuten und deshalb antworten, erhalten eine SMS mit dem Hinweis, dass sie nun eine kostenpflichtige Sex-SMS-Flatrate gebucht hätten.

Die Verbraucherschützer raten den Betroffenen, die Rechnung der Mobile Gateway Poland (Telefondienstleister und Betreiber der Internetseite sexsmsflat.com) nicht zu begleichen und sich auch von den folgenden Mahnungen einer Inkasso-Firma nicht beeindrucken zu lassen. Statt dessen sollten sie das der Ansicht der Verbraucherzentralen nach nicht zustande gekommene Vertragsverhältnis widerrufen und die Bundesnetzagentur (rufnummernmissbrauch@bnetza.de) informieren.

quelle : telespiegel.de, Hier klicken um den ganzen Artikel zu lesen.

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PlusMinus – Trotz neue Gesetze: Telefonterror geht weiter, sogar mit Gewaltandrohungen ( Video )

Wer kennt sie nicht, diese nervigen Werbeanrufe? Am anderen Ende der Leitung melden sich aufdringliche Callcenter-Mitarbeiter, die etwas verkaufen wollen. Siegfried B. kann davon ein Lied singen, seit Juni 2009 bekommt seine Familie in der Regel mindestens zehn Anrufe pro Tag.

Auch sogar gedroht habe man ihm und gesagt: “..das man Leute in “schwarzen Lederjacken mit Baseballschlägern” vorbeischicken wolle, dann werde er schon sehen, “was Sache ist”. Aber ob so oder so, auch wenn es auf die nette Art zugeht, wollen die Anrufer immer dasselbe – nämlich Geld.

– Verbraucherschützer fordern schärfere Regeln:

Wäre das neue Gesetz zur Telefonwerbung schärfer, müsste das alles nicht sein. Es habe zwar Verbesserungen gebracht, wie Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sagt, aber eine wesentliche Forderung der Verbraucherschützer sei leider nicht umgesetzt worden: Nämlich das Verträge, die am Telefon abgeschlossen werden, erst mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung wirksam sind.

[PlusMinus – Dienstags, 21.50 Uhr © ARD]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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Abzocke bei Gratis-Spielen im Internet

Düsseldorf – Magische Hufeisen, Drachenmünzen und Pferde-Pässe: Um bei Gratis-Spielen im Internet voranzukommen, müssen Kinder und Jugendliche oft teure Utensilien erwerben.

Verbraucherschützer haben vor Abzocke von Kindern und Jugendlichen bei vermeintlichen Gratis-Spielen im Internet gewarnt. Zwar starteten viele Spiele kostenlos, erklärte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Donnerstag. Doch um schneller voranzukommen, werde oftmals eine nur gegen Geld erhältliche Sonderausstattung oder Premiumversion gebraucht.

“Auf oftmals heimlichen Wegen produzieren Kids so Rechnungen von bis zu 2000 Euro – per Handy oder Kreditkarte der Eltern“, hieß es. Millionen Mitspieler – überwiegend Kinder und Jugendliche – würden permanent zum Erwerb von Extras wie “magischen Hufeisen“ und anderen Hilfsmitteln animiert.

Die Experten berichteten von einem 14-Jährigen aus dem Raum Düsseldorf, der in einem Internet-Spiel “ein Meister der Kampfkunst“ werden wollte.

quelle : kreiszeitung.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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