Die Idee für das Streaming-Portal Kino.to hatte jedoch nicht Dirk B. Sie stammt von einem jungen Wiener Internet-Unternehmer namens Valentin Fritzmann. Das sagte der spätere Kino.to-Technikchef Bastian P. vor Gericht in Leipzig. Fritzmann habe ihm von Web-Sites wie Kino.to in den USA berichtet, die sehr erfolgreich liefen.
Jetzt erneut ein wettbewerbsrechtliches Verfahren, in dem das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 21.12.2012, Aktenzeichen: 38 O 37/12, der GWE untersagt hat, ihre “Kunden” mit Rechnungen, Mahnungen oder Inkassoschreiben zur Zahlung aufzufordern. Das meldet jedenfalls der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität.
Die Leipziger Internetfirma Unister steht weiter in der Kritik. Das Unternehmen verweigere trotz zweier Gerichtsbeschlüsse Auskünfte über Daten und verhindere dadurch eine fundierte Überprüfung, sagte Sachsens Datenschutzbeauftragter Andreas Schurig…
Da der Zeitaufwand für dieses Blog und die Arbeit im Hintergrund erhebliche Ausmaße angenommen hat, was für mich 2009 noch nicht absehbar war, blieb in den letzten Jahren neben meinem Beruf kaum noch Freizeit. Diesen Zustand gedenke ich in der nächsten Woche zu ändern und werde mein “Tagebuch” auch deshalb schließen.
Trotz moderner Festplatten-Recorder ist das Aufnehmen von TV-Filmen noch immer eine aufwendige Angelegenheit. Anbieter wie Save.TV bieten hier einen bequemen Ausweg. Dort kann man seinen eigenen Videorecorder betreiben. Das Problem: Das Angebot wirkt zwar kostenlos, ist es aber nicht.
Mit einer Gesetzesänderung im vergangenen Sommer, der sogenannten “Button-Lösung“, sollten Kostenfallen im Internet bekämpft werden. Doch die Anbieter dieser vermeintlichen Schnäppchen-Seiten haben sich nun offenbar eine neue Masche einfallen lassen.
Sie sind einerseits hilfreiche kleine Alleskönner, andererseits aber auch wahre Spione in der Hosentasche: Smartphones sammeln unzählige Daten, die beim Mailen, Surfen oder Navigieren mit dem Gerät übertragen werden.
Die bisher in Wiesbaden ansässige Tropmi Payment GmbH hat ihr Domizil seit November 2012 nach Rüsselsheim verlegt. Gleichzeitig gab es einen Wechsel des Geschäftsführers. Der als anscheind nur als Strohmann agierende Alexander Varin ist inzwischen ausgeschieden. Dafür hat Andreas Schmidtlein das Ruder nun selber übernommen.
Das Amtsgericht Neuss hat mit Urteil vom 08.01.2013 zum Az.: 101 C 4710/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Privatperson keine auf eine Mitgliedschaft zu gründende Forderung zusteht.