…und was blog.arcadewelten.eu selbst angeht, kann ich mich dem Tenor von Computerbetrug.de und Abzocknews.de nur anschließen. Ich bin eben so persönlich gespannt, inwieweit ein etwaiger neuer “Abmahnmarkt“ entsteht und wer neue “Marktteilnehmer” in der Verlags-Welt sind, die leistungsgeschütztes verbreiten und dann später schützen wollen – das sollte man dann aufgreifen.
Der WLAN-Gerätehersteller Fritzbox hat seine neueren Geräte standardmäßig mit einem voreingestellten, individuellen Passwortschutz ausgestattet. Das schützte in einem aktuellen Urteil aus Frankfurt einen Kunden vor Abmahnung.
Florian Blischke, Geschäftsführer der Revolutive Systems GmbH, hat auf Anfrage von ZEIT ONLINE durch einen Anwalt erklären lassen, dass die Rechtmäßigkeit der Abmahnungen in zwei Verfahren vor dem Landgericht Regensburg festgestellt worden sei. In beiden Verfahren laufe die Berufung, weshalb weitere Fragen nicht beantwortet werden könnten.
Wieder einmal haben wir eine neue Sache zum Thema Filesharing auf den Tisch bekommen, die vielleicht für den einen oder anderen Nutzer – insbesondere von erotischen Filmen – interessant sein könnte.
Vor knapp zwei Monaten erheiterte eine ehrbare Hamburger Anwaltskanzlei, die neben anderen Glanztaten auch massenhaft Abmahnungen für etliche Pornofirmen versendet, mit ihrer skurrilen Abmahnung gegen die Bezeichnung “Abmahnkanzlei“.
Eigentlich ist eine bekannte Kanzlei aus Hamburg auf das Abmahnen von Filesharern im Auftrage ihrer Mandanten spezialisiert. Jetzt ging sie in eigener Sachegegen den Verantwortlichen des Forums “abmahnwahn-dreipage” vor…
“Das Urheberrecht, ursprünglich zum Ausgleich für darbende Künstler entworfen, erlaubt in diesem Zeitalter elektronischer Medien darbenden Anwälten, die Bürgerschaft auszuplündern.”– Otis D. Wright II
Die “Drosselkom” könnte bald die Gerichte beschäftigen. Nachdem sich bereits die Kunden im Netz über geplante DSL-Drosselungen der Telekom echauffiert haben und die Politik ihren Unmut öffentlich gemacht hat, haben jetzt Verbraucherschützer die Telekom wegen ihrer Drossel-Pläne abgemahnt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die unter der Marke Care Energy handelnden Unternehmen wegen unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen und unlauterer Werbung abgemahnt. Care Energy lockt Kunden mit Strompreisen von knapp 20 Cent pro Kilowattstunde.
Haben ein zwielichtiger Geschäftsmann und ein bekannter Regensburger Rechtsanwalt sich zusammengetan, um mit sittenwidrigen Massenabmahnungen Geld zu verdienen? Am Freitag fand deswegen ein erstes Zivilverfahren gegen einen Anwalt der „Porno-Pranger“-Kanzlei Urmann und Collegen statt.