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Sea of Thieves : Finale Beta vom 09.03 bis 11.03.2018 für alle!

Es ist so weit Sea of Thieves das Piraten MMO von Rare geht heute in die Finale Beta und auch du kannst mit testen und das Piraten leben auf Hoher See anschauen, Schätze Bergen und dich bekämpfen.

Aus dem Hause Rare kommt das sehr beliebte MMO Piraten game das Wochenende in die Open Beta 09.03.2018 bis 11.03.2018 und das schöne daran jeder kann diesmal dabei mitmachen, mit den vorherigen Beta test hat man nun die Server Best möglich eingestellt, nun bei der letzten Finalen Beta erhofft man sich viel Feedback von vielen Spielern vor der Finale Veröffentlichung am 20.03.und auch noch mal eine grosse Serverlast um dort vor der Veröffentlichung noch einmal an den Server zu arbeiten.

 

 

Wer kann an der Final Beta teilnehmen?

An der Final Beta, die ab sofort zum Download im Store für Xbox One und Windows 10 zur Verfügung steht, kann jeder teilnehmen. Dazu musst Du lediglich Sea of Thieves Closed Beta auswählen und installieren. Die finale Beta Sea of Thieves erfordert einen Xbox LIVE Account auf Windows 10 PC und Xbox One sowie einen Xbox LIVE Gold Abo, um auf Xbox One online spielen zu können.

Diesmal gibt es nicht nur den Goldhoarder sondern zur finalen Beta wird auch Reisen der Merchants möglich sein was auch ein ganz neues Spielerlebnis mit sich bringen wird, eben so werden die Skelett-Festung Besetzbar sein um viel und den größten Loot an sich zu nehmen daher sollten alle nach charakteristische Totenkopfwolken über einem Fort Ausschau halten, den dort wird es eine grosse Bedrohung geben ähnlich wie Instanzen gegen Bosse, aber nicht nur die Sklette werden dort die Bedrohung sein, den die Frage die sich stellt, wie viele andere Spieler haben das Zeichen gesehen und heisst es zusammen arbeiten oder gegeneinander ?

Des weiteren freut sich Rare sehr darauf die Geschichten der Spieler zu lesen, auf YT zu sehen oder aber auch bei livestreams zu verfolgen.

Ich würde Sagen, nutzt das Wochenende und Stecht in See ihr Landraten, die beste Möglichkeit sich einen kleinen Eindruck von Sea of Thvies zu hohlen bevor es am 20.03.2018 dann endlich da ist.

Amateur Gameplay auf deutsche der 1. und 2. Beta :

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WLAN-Urteil: Ein sicheres Passwort ist jetzt Pflicht

Ein Recht interessanter Artikel von den jungs bei computerbetrug.de

WLAN ohne Verschlüsselung ist ab heute noch gefährlicher als bisher. Denn Deutschlands höchstes Gericht hat entschieden: Wer sein WLAN nicht absichert, muss mit Abmahnung und hohen Kosten rechnen.

Wer über WLAN ins Internet geht, muss sein Funknetz so absichern, dass sich Dritte nicht unerlaubt einbuchen können – um so zum Beispiel illegal Musik oder Filme zu tauschen. Das hat Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof, heute entschieden. Wer sein WLAN nicht ausreichend schützt, kann unter Umständen eine Abmahnung kassieren – mit den damit verbundenen Kosten von 100 Euro.

In dem entschiedenen Fall war ein Internetnutzer von der Musikindustrie abgemahnt worden, weil unter seiner IP-Adresse – also seiner individuellen “Hausnummer” im Netz – das Lied “Sommer unseres Lebens” in einer Tauschbörse eingestellt worden war. Die Musikfirma mahnte den Verdächtigen nicht nur ab, sondern wollte auch seine Anwaltskosten ersetzt haben – und Schadensersatz.

Der Mann konnte nachweisen, dass er zur Tatzeit im Urlaub war. Ein unbekannter Dritter hatte sich in sein nur unzureichend geschütztes WLAN eingebucht und das Lied in der Tauschbörse eMule eingestellt. Doch für die abmahnende Musikfirma war das kein Argument: Sie forderte trotzdem ihr Geld.

Der Fall ging durch die Instanzen und landete schließlich vor Deutschlands höchstem Gericht, dem Bundesgerichtshof. Und der BGH entschied: Internetnutzer müssen ihr WLAN so absichern, dass Dritte darüber keine Urheberrechtsverletzungen begehen können. Sprich: Sie müssen ihr WLAN verschlüsseln und ein eigenes, sicheres Passwort verwenden. Tun sie das nicht, können sie abgemahnt werden und müssen die entsprechenden Kosten von derzeit 100 Euro bezahlen.

Schadensersatz musste der Betroffene laut BGH dagegen nicht zahlen, da er nicht als “Störer” hafte.

Das Urteil des BGH (Urteil des I. Zivilsenats vom 12.5.2010 – I ZR 121/08) hat weitreichende Folgen für alle privaten Internetnutzer, die über WLAN surfen. Sie müssen umgehend – sofern nicht werkseitig bereits geschehen – ihr Funknetz verschlüsseln und dabei unbedingt auch ein sicheres Passwort verwenden. Sofern ihr Router bei der Auslieferung nur ein allgemeines Passwort beinhaltet, sollte dieses sofort durch ein eigenes, sicheres Passwort ersetzt werden.

quelle : computerbetrug.de

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RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH – Katja Günther ist zurueck

Nach unzähligen Negativmeldungen und einer ”kreativen Pause” hat man sich jetzt zwar nicht unbedingt ein neues Tätigkeitsfeld, jedoch zumindest eine neue Rolle für die ”Juristin” Katja Günther einfallen lassen. Die Rede ist von ihrer neuen Tätigkeit als Geschäftsführerin einer RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH.

Zuschriften zufolge fordert die RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH derzeit sowohl für abcload.de der Premium Software GmbH als auch für die Go Web Ltd. des Herrn Villiam Adamca.

Die jetzige Tätigkeit der RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH dient einzig dazu die Drohkulisse zu erhöhen und macht wirtschaftlich aus Sicht der Abzocker Sinn, denn desto mehr Instanzen beim Forderungseinzug eingeschaltet werden, desto höher ist die Quote derer die bezahlen werden.

Sollten Sie ebenfalls eine Rechnung von der RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH erhalten haben, beherzigen Sie bitte die Ratschläge der Verbraucherzentralen:

Zahlen Sie nicht! Bleiben Sie stur! Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen! Der Trick ist, Leute mit Mahnungen so einzuschüchtern, dass sie zahlen, ohne es zu müssen. Die rechtlichen Begründungen, warum Sie angeblich zahlen sollen, sind allesamt unsinnig.

Auch möchte ich Ihnen einen Leitfaden unter der Rubrik “Aktiv werden und den Gaunern in die Suppe spucken!“ besonders empfehlen. Weitere Informationen wie Sie sich verhalten können und sollten finden Sie auch unter der Rubrik “Abgezockt – Was jetzt?“.

quelle : Abzocknews.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Spickmich-Lehrerin zieht vors Verfassungsgericht

Eine Deutschlehrerin ist von Schülern auf dem Online-Bewertungsportal spickmich.de schlecht bewertet worden. Die Frau aus Nordrhein-Westfalen scheiterte mit Klagen gegen die Benotung im Internet bisher in allen Instanzen. Nun will sie in Karlsruhe erreichen, dass ihre Daten gelöscht werden.

Der Rechtsstreit zwischen einer Lehrerin und dem Lehrer-Bewertungsportal spickmich.de soll höchstrichterlich geklärt werden. Der Anwalt der Klägerin, Peter Scholten, kündigte im Magazin „Focus“ an, nach der Niederlage vor dem Bundesgerichtshof das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

quelle : welt.de, hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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